13-09-2025 11:32
Hallo liebe eBay Community,
ich habe vor zwei Wochen einen PS5-Controller verkauft (39,99 € + 5,49 € Versand).
Den Artikel habe ich versichert über Hermes als Päckchen (bis 50 €) verschickt – das Versandetikett habe ich direkt über eBay gekauft.
Laut Sendungsverfolgung wurde das Paket eingeliefert und von einem Hermes-Boten übernommen, danach tat sich aber nichts mehr. Es wirkt so, als sei das Paket auf dem Weg ins Depot verloren gegangen. Seit 6 Werktagen gibt es keinen neuen Status.
Der Käufer hat sofort einen Fall eröffnet. Ich habe ihn um etwas Geduld gebeten, da Hermes noch prüft, doch kurz darauf hat er eBay eingeschaltet. eBay entschied sofort zu seinen Gunsten und hat den vollen Betrag zurückerstattet – obwohl ein Versandnachweis vorliegt.
Für mich ist das besonders frustrierend, da ich nun weder Artikel noch Geld habe, sondern im Gegenteil sogar noch die Versandkosten zahlen musste. Hermes verweist mich wiederum nur auf eBay (siehe Anhang).
Meine Fragen:
Warum entscheidet eBay so früh zugunsten des Käufers, obwohl ich den Artikel nachweislich verschickt habe und die Sendung bei Hermes liegt?
Wie kann man sich als privater Verkäufer in solchen Fällen überhaupt schützen, wenn ein Paket auf dem Transportweg verloren geht?
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch, um meinen Schaden ersetzt zu bekommen?
Vielen Dank vorab für eure Unterstützung.
13-11-2025 10:15
Moin miriam@ebay
Dein Einverständnis vorausgesetzt, werde ich Dich bei künftigen Nachfragen dann wörtlich so zitieren:
Einfach erklärt: Wer das Versandlabel bezahlt, ist auch dafür verantwortlich.
Käufer*in bezahlt das Versandetikett > Käufer*in ist verantwortlich.
Verkäufer*in stellt das Versandetikett bereit > Verkäufer*in ist verantwortlich.
eBay stellt das Versandetikett bereit > Wir sind verantwortlich und haften nur bei eBay Plus-Etiketten und bei den vereinfachten Rückgaben, da eBay hier der Auftraggeber der jeweiligen Versender ist.
13-12-2025 15:19
So wie ich das sehe, missachtet Ebay mit seinem Vorgehen den § 447 BGB. Denn der regelt, dass mit Übergabe an den Versand die Gefahr für Verlust oder Beschädigung auf die kaufende Person übergeht, die je nach gewählter Versandform dann einen Anspruch gegen das Versandunternehmen hat.
Da Du den Versand nachgewiesenermaßen vorgenommen hast, hätte somit keine Auszahlung an die kaufende Person zu Deinen Lasten erfolgen dürfen. Ebay versucht zwar mit seinen Regeln hinsichtlich der Reakktionszeit bis zu einer abschließenden Entscheidung Druck auf die verkaufende Person auszuüben, aber das unterschreibt man wohl mit der Anerkennung der Geschäftsbedingungen. Die dürfen aber niemals gesetzliche Regelungen außer Kraft setzen.
Hinweis: Das ist keine Beratung im rechtlichen Sinn. Ich bin kein Anwalt, ich lese nur Gesetze und interpretiere sie.
13-12-2025 16:12
@cityman2305 schrieb:So wie ich das sehe, missachtet Ebay mit seinem Vorgehen den § 447 BGB. Denn der regelt, dass mit Übergabe an den Versand die Gefahr für Verlust oder Beschädigung auf die kaufende Person übergeht, die je nach gewählter Versandform dann einen Anspruch gegen das Versandunternehmen hat.
Da Du den Versand nachgewiesenermaßen vorgenommen hast, hätte somit keine Auszahlung an die kaufende Person zu Deinen Lasten erfolgen dürfen. Ebay versucht zwar mit seinen Regeln hinsichtlich der Reakktionszeit bis zu einer abschließenden Entscheidung Druck auf die verkaufende Person auszuüben, aber das unterschreibt man wohl mit der Anerkennung der Geschäftsbedingungen. Die dürfen aber niemals gesetzliche Regelungen außer Kraft setzen.
Hinweis: Das ist keine Beratung im rechtlichen Sinn. Ich bin kein Anwalt, ich lese nur Gesetze und interpretiere sie.
Da siehst du aber was falsch.
Nicht der Käufer ist Vertragspartner des Versandunternehmens, sondern der, der das Label gekauft hat, also der VK.
Folglich muss sich der VK kümmern, ob ihm das nun passt oder nicht.
Dafür wählt man ja den Paketversand, damit ein Verlust abgedeckt ist.
Im Falle Ebays wäre das ein Schutz des VK, nicht des Käufers, denn der bekommt sein Geld durch den Ebay-Käuferschutz wieder.
In jedem Fall gelten hier die AGB Ebays, die von allen Parteien durch die Nutzung der Plattform akzeptiert werden.
Alles darüber hinaus, kann außerhalb geregelt werden, wie auch sonst, wenn es Ebay nicht gäbe.
13-12-2025 21:23
Hallo @cityman2305
Zitat:
... aber das unterschreibt man wohl mit der Anerkennung der Geschäftsbedingungen. Die dürfen aber niemals gesetzliche Regelungen außer Kraft setzen.
Und damit liegst Du sowas von falsch, wie ich selber erst kürzlich lernen musste !
AGB´s dürfen durchaus gesetzliche Regelungen verändern, erweitern und sogar ganz aufheben - solange keine Grundrechte dadurch eingeschränkt werden und auch nicht gegen Sitte und Moral verstoßen wird.
Das Ganze nennt sich "Vertragsfreiheit" und glaube mir bitte das die Ebay Rechtsabteilung ihren Job beherrscht und sich da abgesichert hat !
Bevor jetzt von Dir eine "ablehnende" Antwort kommt, mach Dich bitte erst schlau - ich konnte es zunächst auch nicht glauben, bis es mir ein guter Freund (Rechtsanwalt) bestätigt hat !
13-12-2025 21:43
Moin @cityman2305
wie schon vorher in diesem Thread geschrieben, das ist die offizielle Aussage von miriam@ebay zu dem Thema, wer der Ansprechpartner für den Versanddienstleister ist:
"Einfach erklärt: Wer das Versandlabel bezahlt, ist auch dafür verantwortlich.
Käufer*in bezahlt das Versandetikett > Käufer*in ist verantwortlich.
Verkäufer*in stellt das Versandetikett bereit > Verkäufer*in ist verantwortlich.
eBay stellt das Versandetikett bereit > Wir sind verantwortlich und haften nur bei eBay Plus-Etiketten und bei den vereinfachten Rückgaben, da eBay hier der Auftraggeber der jeweiligen Versender ist."
13-12-2025 23:12
@cityman2305 schrieb:So wie ich das sehe, missachtet Ebay mit seinem Vorgehen den § 447 BGB.
Das BGB regelt den Kauf zwischen Verkäufer und Käufer.
Ebay ist lediglich Vermittler zu eigenen Bedingungen - denen auch beide Parteien zugestimmt haben.
Rechte nach BGB müssen ausserhalb von ebay durchgesetzt werden, und werden von ebay nicht ausgehebelt.