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Abbruch Verkauf als Privatanbieter später 1 Stunde bei Einvernehmen

Bei den Erläuterungen immer wieder dieses "1 Stunde nach Kauf kann der Käufer ...".

Wir (der Fragesteller ist in diesem Fall der Käufer, wünscht Abbruch) sind uns über den Abbruch einig, ist Kulanz des Verkäufers. Der macht das um 1. Mal und sagt jetzt, er müsse wohl im Verfahren einen Grund angeben/erfinden, warum der Kauf abgebrochen werden müsste "ware beschädigt oder so ..." und die ebay-Gebühren müsse er trotzdem tragen. Es soll meinerseits (Kunde) nicht an der  Erstattung der Gebühren liegen, aber warum so komplizert? Oder findet der Verkäufer (sicher guten Willens) da nicht den richigen Weg und es gibt einen solchen?

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Moin!

 

@j11cv   Der VK kann doch als Grund angeben, daß der Käufer den Abbruch wünscht. Alles andere wäre gelogen. Irgendwas erfinden ist eine schlechte Lösung.

 

Du musst dann den Abbruch bestätigen und irgendwann bekommt der VK seine Provision wieder. 

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