Artikel als defekt Verkauft - Käufer behauptet der Zustand sei schlechter als Defekt
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09-12-2020 21:49
Ich habe folgenden Artikel verkauft:
https://www.ebay.de/itm/184556152981
Heute kam der Käufer persönlich um den Artikel abzuholen. Bei einer genauen Überprüfung stellte dieser fest das dass Display unter der Scheibe gerissen ist - somit defekt (wie angegeben).
Er wollte den Artikel nicht bezahlen und hat mir den Artikel da gelassen.
Er behauptet der Zustand defekt sei bedeutend mit reparabel und bei gerissen/gebrochen sei der zustand Schrott.
Stimmt das? Gibt es einen schlechteren zustand als defekt?
Hat jemand die "Gerichtliche" definition von defekt?
Ich finde dieses vorgehen mehr als unverschämt - habe ich die Möglichkeit rechtlich gegen den Käufer vorzugehen?
Wie seht Ihr das?
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@satese schrieb:Ich habe folgenden Artikel verkauft:
https://www.ebay.de/itm/184556152981
Heute kam der Käufer persönlich um den Artikel abzuholen. Bei einer genauen Überprüfung stellte dieser fest das dass Display unter der Scheibe gerissen ist - somit defekt (wie angegeben).
Er wollte den Artikel nicht bezahlen und hat mir den Artikel da gelassen.
Er behauptet der Zustand defekt sei bedeutend mit reparabel und bei gerissen/gebrochen sei der zustand Schrott.Stimmt das? Gibt es einen schlechteren zustand als defekt?
Hat jemand die "Gerichtliche" definition von defekt?
Ich finde dieses vorgehen mehr als unverschämt - habe ich die Möglichkeit rechtlich gegen den Käufer vorzugehen?Wie seht Ihr das?
Aus Deiner Beschreibung: "Habe nur das Mainboard geraucht, Akku war defekt - alle anderen Teile sollten vorhanden sein."
Das suggeriert, dass der Rest in Ordnung ist.
Du willst jetzt auch nicht ernsthaft nen Anwalt beauftragen und den Käufer verklagen, damit er dir Deinen Elektroschrott abnimmt.
Mach nen Kaufabbruch und beschreibe beim nächsten Mal auch das defekte Display.
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Vorhanden != Funktionsfähig?
Ich habe lediglich die Teile aufgezählt die mindestens fehlen.
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Na dann nimm Dir nen Anwalt und klage das Geld ein. Dann bekommst du auch eine "gerichtsfeste Definition" von defekt.
Kann aber gut sein, dass dir die Definition nicht gefällt. In Deiner Beschreibung steht ja nun nicht nur "Defekt". Da steht auch mehr. Und es zählt die ganze Beschreibung, nicht nur das eine Wort.
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Ich habe eben mit meinem Anwalt Telefoniert.
Defekt ist Defekt - egal ob gebrochen, technisch defekt oder verbogen.
Der Kauf ist rechtens und der zustand ist wie beschreiben.
Der Anwalt meinte noch das auf den Bildern eine "delle" auf der Rückseite vom Display zu sehen ist - in diesem Fall hätte der Käufer in jedem fall davon ausgehen können das dass Panel dahinter gebrochen ist.
Der Satz mit dem "vorhanden sein" suggeriert keine Funktionsfähigkeit der Teile die vor Gericht bestand hätte - ist aber irrelevant und hätte daher einfach wegbleiben können/sollen.
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es wäre sinnvoll gewesen ALLE Defekte einzeln aufzuführen - auch das gerissene Display.
Dadurch, das Sie das nicht gemacht haben, suggerieren Sie das alle "anderen" Teile funktionsfähig sind.....
Logisch das der Käufer in dieser Form reagiert und das Macbook nicht mitgenommen hat....
Einen "Defekt" kann man ggf. reparieren - bei einem gerissenen Display ist dies nur durch den Austausch des Displays möglich.
Die Kosten liegen im Hunderter-Bereich....nur für dieses Display!
Leiten Sie einen Kaufabbruch ein - fertig!