07-01-2018 11:46
Hallo ebayer, ich kaufe und verkaufe seit April 1999 als privater User. Mir fällt auf, dass in den letzten 2 Jahren die Zahl der sogen. Spaßbieter dramatisch zunimmt. Gerade bin ich so einem ebayer aus Österreich in die Falle gelaufen. Absoluter Newbie mit null Bewertungen kauft per Sofortkauf von mir die Tasche eines Luxus-Labels und bezahlt nicht, bzw. reagiert nicht auf Benachrichtigungen. Der aufgemachte "Fall" dauert Wochen und mein Artikel liegt rum, bzw. die hohen ebay-Gebühren werden nicht gutgeschrieben. Ich verstehe nicht, warum ebay mit diesen Spaßbietern nicht rigoroser umgeht!!?? Diese Typen, für deren Verhalten es aus meiner Sicht keine nachvollziehbaren Gründe gibt, sollten lebenslang von ebay gesperrt werden.
Weiß jemand aus der Community, ob ebay in diesen Fällen härtere Maßnahmen plant, oder schon anwendet. Das jetzige Verfahren ist in meinen Augen nur zum Nachteil und zum Schaden der betroffenen Verkäufer. Der Spaßbieter hat, wie es schon das Wort sagt, seinen Spaß gehabt.
VG
Ingolf
@lamiya97@ schrieb:"Sie haben jetzt 3 Tage Zeit, dafür zu sorgen, dass Ihre Verkaufsaktivitäten den Vorgaben entsprechen. " was bedeutet dieser satz und was soll ich tun.
Ebay hat mir geschrieben, dass ich nur was über die Verkaufsoption etwas verkaufen kann und nicht so per Nachrichten. Also hatte eine Käuferin eine Frage und ich hab eingentlich lediglich nur Ihre Frage beantwortet und das wars eigentlich und jetzt hab ich ne lange Mail von ebay bekommen und unteranderem steht auch der oben genannte Satz in der Mail.
Das bedeutet, dass eBay davon ausgegangen ist, Du wolltest was außerhalb von eBay verkaufen; das haben die nicht so gerne.
Es könnte aber auch sein, dass sich jemand an Deinem Schwarzhandel stört und eBay informiert hat:
Dünnes Eis, gaaaaaanz dünnes Eis...
@lamiya97 Nachtrag:
Hier sind 5 Tipps für Dich, die solltest Du gelegentlich mal lesen:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-privatverkauf-ebay.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/0-cent-angebotsgebuehr-ebay.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/privatverkauf-ebay-sperrung.htm
http://pages.ebay.de/help/account/how-to-register-business.html
Ach ja:
Diese beiden wollten es auch nicht glauben, bis sich dann tatsächlich das Finanzamt gemeldet hat:
http://tinyurl.com/jlz7kyv
http://tinyurl.com/hbrwcyh
Mir persönlich ist es übrigens völlig egal, was und wieviel Du einstellst; behaupte aber später bitte nicht, man hätte Dich nicht gewarnt.