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Wie sieht die Rechslage aus??

Hallo, ich benötige mal eure Hilfe...

 

Ich habe vorhin ein Artikel bei Ebay verkauft. Habe in der Auktion "kein Versand - nur Selbstabholung" reingeschrieben.

habe keine PLZ in die Auktion geschrieben, weil ja Ebay den Abholort automatisch angibt.

Der Käufer möchte jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten weil ihm der Weg zu weit ist. Er hat die falsche Ortschaft gemeint (heißt genauso wie meine Ortschaft) Er meinte 90km wären ok aber keine 400km.

 

Wie sieht hier die Rechtslage aus? bin ich verpflichtet den Kaufvertrag rückgängig zu machen?

 

Vielen Dank für eure Hilfe

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@moebel-halser

 

wenn dies der Fall wäre stünde ein entsprechender Hinweis bei den Versand- und Zahlungsmethoden

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TE hat den Kombiversand nicht aktiviert.......

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