11-08-2018 09:12
ein käufer hat eine unwahre und gegen die guten sitten verstoßende bewertung abgegeben.
in dem tel gespräch mit ebay wurde der text entfernt und nach schließung de falles die löschung der negativen bewertung zugesagt.
nachdem das nicht geschah kam folgende Stellungnahme:
Hallo Herr....,
in Deutschland ist es lediglich legitim zwischen 2. e.K. (eingetragenen Kaufleuten) einen Vertrag abzuschließen ohne eines Schriftstücks.
Zudem haben wir den Text der einen Bewertung bereits entfernt aufgrund des Verstoßes unserer Grundsätze.
Bitte sehen Sie von weiteren E-Mails in dieser Angelegenheit ab, außer es haben sich neue Aspekte ergeben. Wir hoffen sehr, dass Sie unseren Standpunkt verstehen können.
Mit freundlichen Grüßen
eBay-Plus Kundenservice