DHL Paket nicht mehr aufzufinden
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20-12-2020 10:04
Guten Morgen ,
nun mus ich hier mal um Hilfe suchen , folgendes ist passiert :
Ich habe einen Artikel verkauft , den der Verkäufer 1 Tag spaäter bezhalt , und ich wiederrum 1 Tag später zur Post gebracht habe.
Das Paket wurde natürlich versichert versendet , nur leider hängt es seit dem 03.12.2020 irgendwo in Chemnitz fest , heißt es ist bei DHL verschwunden.
Den Käufer habe ich immer per Nachricht informiert , das ich mich drum kümmere , und ich habe auch nach etlichen Telefonaten mit DHL am 11.12.2020 einen NAchforschungsauftrag gestellt, und dies widerrum dem Käufer mitgeteilt.
Dieser reagiert wenn überhaupt , direkt pampig , und schreibt mir , ich solle ihn nicht sinnlos zutexten , und ich hätte den Vertrag nicht eingehalten , weil er den Artikel noch nicht bekommen hat.
Nun hat der Käufer am 15.12.2020 einen Fall bei Ebay eröffnet , wegen eines nicht erhaltenen Artikels, ich habe direkt geantwortet , und auch dort nochmals die Sendungsnummer hinerlegt , seither warte ich auf Reaktion des Käufers.
Gestern habe ich mir einmal sein Profil angesehen , und nachgesehen was er so für Bewertungen in der Vergangenheit abgegeben hat , und dabei würde mir etwas flau im Magen , denn seit geraumer Zeit , ist fast jede zweite von ihm abgegebene Bewertung negativ , mit dem Verweis , Ware nicht erhalten , er hätte nicht überweisen können , der Abholort vom VK wäre falsch angegeben usw , und mit Anzeige hat er auch oft gedroht..
Meine Frage ist nun , wie verhalte ich mich nun weiter richtig ?
Ich bin ein seriöser Nutzer von Ebay , habe das Paket zur Post gegeben , und die finden es nicht mehr .
Da der Käufer leider stur ist , ist es schwer eine gemeinsame Lösung zu finden ..
Hier die Verfolgung der Sendung bei DHL , sollten mehr Angaben benötigt werden , bitte melden , diese stelle ich dann gern zur Verfügung
https://www.dhl.de/de/privatkunden/dhl-sendungsverfolgung.html?piececode=354232264893
Vielen Dank für eure Hilfe , und allen einen schönen Sonntag und 4. Advent
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Antworten (3)
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Vorsicht ! Selbst wenn DHL den Kaufbetrag an dich den Verkäufer erstattet hat, scheint (!) es so zu sein, dass DHL sich ein Hintertürchen offen hält, falls das Paket doch noch innerhalb einer bestimmten Frist auftauchen sollte.
Also gegebenenfalls die "Erstattungsbedingungen" ganz genau lesen.
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Moin @sabr_6914
Du kannst nur auf die Reaktion von DHL warten, du hast ja ansonsten alles richtig gemacht!
Irgendwann truddelt dann wohl eine Gutschrift von DHL ein.
Damit der Käufer beruhigt ist würde ich ihm dann den Schaden ersetzen, wenn er den Kaufbetrag überwiesen hat.
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Den Betrag möchte ich aber natürlich erst dann direkt an den Käufer überweisen , sobald ich eine Antwort von DHL habe , denn vorher nicht .
Denn wenn es dann ganz schlimm kommt , sitze ich am Ende ohne Artikel , und ohne Übernahme der Kosten durch DHL da , denn es könnte ja noch immer sein ,das dieses Paket auftaucht und dem Käufer zugestellt wird..
Schade ist nur , daß man mit dem Käufer leider nicht richtig kommunizieren kann , denn dies würde vieles einfacher machen..
Grüße
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Nicht der Käufer sitzt zwischen den Stühlen, sondern Du als Verkäufer!
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Und im übrigen , geht bei einem Verkauf von privat , das Risiko beim Versand auf den Käufer über , richtig ist natürlich , das ich das Paket versendet habe , und nun abwarten muß , was DHL entscheidet , und bevor da keine Entscheidung von DHL Seite kam , bin ich der Meinung das ich nichts erstatten muß.
Zumal , was passiert denn , sollte ich dem Käufer den Preis erstatten , und das Paket wird gefunden und ihm doch noch geliefert werden ?
Dann würde ich als VK als Idiot dasitzen ..
Ich habe dem Käufer immer mitgeteilt , daß wir am Ende eine Lösung finden , und dazu stehe ich auch.
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Siehe auch dazu hier :
● Haftung des Privatkäufers :
Verkauft ein Verbraucher über eBay eine Sache, so wird der Verkäufer von seiner Schickschuld frei, wenn er den Artikel an das Speditionsunternehmen (z.B. Post, Hermes, etc.) übergeben hat. Die Gefahr, dass sich der Artikel beim Transport verschlechtert oder gar abhanden kommt, trägt dann das Speditionsunternehmen (siehe § 447 BGB). Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen keine mehr. Vielmehr hat der Verkäufer trotz Untergang des Artikels beim Versand weiterhin einen Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises. Der Privatverkäufer haftet für einen Transportschaden nur, wenn er die Sache ungenügend verpackt hat.
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man kann gibt zwar im Nachforschungsantrag an, was mit dem Paket zu passieren hat, falls es doch gefunden wird bzw. mit dem Geld, falls erstattet wird, verlassen würde ich mich aber nicht darauf, bis das ganze nicht letztendlich über die Bühne gegangen ist (also Erstattung bei mir oder Paket zurück)
dann kann man wiederum dem Käufer das Geld erstatten oder das Paket nochmal zuschicken

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