Ebay Umsatzsteuer - Steuervoranmeldung
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14-03-2020 14:03
Hallo, ich bin gewerblicher Verkäufer, kann man die Umsatzsteuer, die auf den Provisionen und Verkaufsgebühren auf der monatlichen Ebayrechnung zusätzlich berechnet werden, als Vorsteuer angeben oder von der Steuer abziehen, ich verstehe nicht ganz warum man hier 2mal Umsatzsteuer zahlen muss, einmal Umsatzsteuer an Ebay und dann nochmal an das Finanzamt.
Danke
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@Anonymous
"Ich denke, die Mehrwertsteuer ist eine besondere Art der Umsatzsteuer (Umsatzsteuer also der Oberbegriff). Der Begriff Mehrwertsteuer rührt daher, da jede Firma nur auf den Teil der eigenen Wertschöpfung Umsatzsteuer abführen muß."
Da denkst Du komplett verkehrt - solche Informationien sollte man nicht posten wenn man sich nicht sicher ist!
https://buchhaltung-muehelos.de/content/faq/vorsteuer-umsatzsteuer-mehrwertsteuer
TE sollte schleunigst den Gang zum Steuerberater antreten - alles andere wäre selbstverschuldeter Steuerärger.....

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Ich denke, die Mehrwertsteuer ist eine besondere Art der Umsatzsteuer (Umsatzsteuer also der Oberbegriff). Der Begriff Mehrwertsteuer rührt daher, da jede Firma nur auf den Teil der eigenen Wertschöpfung Umsatzsteuer abführen muß.
Die 19 % müssen zwar auf den Netto-Gesamtbetrag der Rechnung erhoben werden, aber bei der Abführung an das FA kann man die "Vorsteuer" absetzen (die Umsatzsteuer auf die Wertschöpfung der vorausgegangenen Arbeitsstufen).
auf das Produkt)). Da Du die Vorsteuer aus Deinen Einkäufen abziehen kannst (die Umsatzsteuer auf die vorangegangene Wertschöpfung) mußt Du nur noch den Anteil aus Deiner eigenen Wertschöpfung (Mehrwert) hinzuaddieren und Du kommst
auf die auf dem Produkt liegende Umsatzsteuer.
Natürlich sind das keine Kosten für Dich, Du hast die Umsatzsteuer ja von Deinen Kunden erhaltenund führst den Betrag nur an das Finanzamt ab (durchlaufender Posten, Du ziehst sozusagen die Umsatzsteuer vom Kunden für das Finanzamt ein und leitest sie weiter.
In Wirklichkeit ist es wohl noch etwas komplizierter, aber das ist das Grundmodell,
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das siehst du falsch:
Ebay stellt dir MwSt in Rechnung (bezeichnet das irritierenderweise als Umsatzsteuer) und führt diese von dir kassierte MwSt an das Finanzamt ab.
Und genauso läuft es bei dir mit deinen Kunden:
wenn du verkaufst, kassierst du die MwSt, die du deinen Käufern in Rechnung stellst (so wie Ebay bei dir) und DU musst das ans FA abführen (und heißt da dann USt).
Du zahlst hier also nicht, da du vorher ja kassiert hast!
Alle Unternehmen, die bei Verkäufen MwSt. ausweisen und kassieren, sind faktisch nur "Geldeintreiber" für das FA und reichen diese Einnahmen weiter.
Letztendlich sind MwSt./USt nur durchlaufende Posten.
Alles weitere solltest du, wie dir hier schon geraten wurde, mit einem Steuerberater erörtern.
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@ae-rundumsauto schrieb:Hallo, ich bin gewerblicher Verkäufer, kann man die Umsatzsteuer, die auf den Provisionen und Verkaufsgebühren auf der monatlichen Ebayrechnung zusätzlich berechnet werden, als Vorsteuer angeben oder von der Steuer abziehen, ich verstehe nicht ganz warum man hier 2mal Umsatzsteuer zahlen muss, einmal Umsatzsteuer an Ebay und dann nochmal an das Finanzamt.
Danke
Umsatzsteuer an ebay auf die Rechnung der Verkaufsprovision, % je nach deiner Meldung bei ebay!
Umsatzsteuer von 19 % auf deine Verkaufserlöse, die du hier machst!
Für eingekaufte Ware kannst du Vorsteuer geltend machen, das heißt die Umsatzsteuer die dein Verkäufer dir in Rechnung stellt kannst du wieder gegenrechnen/ zurückbekommen vom FA.
Die Steuer an ebay natürlich auch!
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@ae-rundumsauto schrieb:Hallo, ich bin gewerblicher Verkäufer, kann man die Umsatzsteuer, die auf den Provisionen und Verkaufsgebühren auf der monatlichen Ebayrechnung zusätzlich berechnet werden, als Vorsteuer angeben oder von der Steuer abziehen, ich verstehe nicht ganz warum man hier 2mal Umsatzsteuer zahlen muss, einmal Umsatzsteuer an Ebay und dann nochmal an das Finanzamt.
Danke
so "richtig" Ahnung von steuerlichen Angelegenheiten hast Du nicht, oder?
Die Umsatzsteuer, die Dir von anderen Unternehmen in Rechnung gestellt kannst Du über die USt-Voranmeldung / USt-Jahreserklärung als "Vorsteuer" in Abzug bringen/gelten machen.
Die Umsatzsteuer die Du Deinen Käufern in Rechnung stellst wird mit dieser Vorsteuer verrechnet
-
hast Du mehr Vorsteuer bezahlt bekommst Du diese vom FA zurück
-
hast Du hohe Umsätze aber kaum EInkäufe zahlst Du die Umsatzsteuer (die für Dich eh nur ein durchlaufender Posten ist!) an das Finanzamt.....
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Also man kann auf jeden Fall die 19% auf der Ebay Rechnung als Vorsteuer angeben, was ist mit der Verkaufsprovision oder Verkaufs -oder Shopgebühren? Das sind doch auch Ausgaben.
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ich sage es ja: viel Ahnung hast Du nicht von steuerlichen Angelegenheiten:
"offiziell" heißt die Steuer immer noch Umsatzsteuer - diese ist im UStG - (Umsatzsteuergesetz) geregelt.
Im Sprachgebrauch hat sich das Wort "Mehrwertsteuer" eingeschlichten - USt ist dasselbe wie MWSt.
Die Steuer die Dir Ebay bei den berechneten Gebühren für den Shop in Rechnung stellt ist für Dich Vorsteuer - die Steuer die Du den Käufern bei verkauften Artikeln in Rechnung stellst ist Umsatzsteuer.
Frag` bitte einen Steuerberater vor Ort - Beratungsdienstleistungen sind hier im Forum (mit gutem Grund!) ausdrücklich untersagt!
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Also ich habe es verstanden, ich kann die komplette Summe der Verkaufsprovision/Gebühren/Shopgebühren nicht als Vorsteuer angeben sondern nur die USt/MmSt. davon, wäre auch zu schön gewesen.
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weil Du eine steuerliche Beratung haben möchtest Du ausschließlich den Fachleuten - sprich: Steuerberatern (o.ä.) vorbehalten ist - dazu ist diese Art der "Beratung" hier im Forum untersagt.
Dein Nichtwissen ist für einen Gewerblichen Verkäufer erschreckend: Du solltest Dich kurzfristig an einen steuerlichen Fachmann/-frau wenden - alles andere wäre steuerlicher Harakiri-de-Luxe....