18-06-2018 16:01
Du bist hier nicht beim ebay-Kundendienst gelandet, sondern im Nutzer-Forum "Mitglieder helfen Mitgliedern". Hier schrieben nur User wie Du, wir können da gar nichts klären.
Aber irgendwie passt die Geschichte nicht.
Ein Käufer kann nämlich nicht mehrmals was bei ebay melden. Er kann genau einmal melden, dass er seinen Artikel nicht bekommen hat. Wenn du dann angibst, dass er nicht bezahlt hat, ist der Keks gegessen. Ebay schließt den Fall und fertig. Einen zweiten Fall kann der Käufer nicht aufmachen.
Wenn Du das Handy dann wieder eingestellt und vorzeitig (mit Streichung von Geboten?) beendet hast, dann sind dafür Gebühren angefallen. Steht in den AGB, dass dann Gebühren anfallen. Angebote mit Geboten darf man nicht einfach wieder beenden. Macht man es doch, muss man bezahlen.
Nach Monaten kannst Du gegen die Gebühren vom ersten Verkauf auch nichts mehr machen. Da musst Du schon schneller handeln - direkt nachdem die Rechnung gekommen ist. Jetzt kannst Du nur noch bezahlen, sonst steht bald der Gerichtsvollzieher vor Deiner Tür.
@meryemkilic@ schrieb:
Guten tag, ich wollte vor ein paar monaten ein Handy verkaufen.
Jedoch wollte mich ein käufer abziehen, er wollte dass ich ihm das Handy zuschicke ohne dass das geld ankommt. Ich habe es natürlich nicht getan, und da ich es nicht getan habe. Hat er meinen konto öftermals gemeldet. Dann musste ich meinen verkauf löschen, ebay denkt aber dass ich es verkauft habe, und will gebühren von mir.
Dass Handy habe gerade ich, ich benutze es sogar.
Finde es nicht so toll. Ich hoffe man kann es klären.
Mit freundlichen Grüßen
Meryem
Moin…
so geht man mit Nichtzahlern um
merke es dir für den nächsten Fall
Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels
frühestens 4 Tage und spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.
Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine
andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.
Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,
um die Verkaufsprovision zu erhalten.
Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY
- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -
und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben
Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.
Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall kann nicht wieder geöffnet werden.
und auf die Sperrliste setzen: Sperrliste und Eingeschränkter Käuferkreis
Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,
– wenn bis zum xx.xx.2018 kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.
denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!