Erfahrung ??? Betrüger???
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am 02-03-2020 17:14 - zuletzt bearbeitet am 04-03-2020 14:15 von pat
hat bei mir einen Artikel erworben und nicht bezahlt und auch keinen Kontakt mit mir aufgenommen. Offensichtlich handelt es sich um einen "Spaßbieter" und Betrüger. Wer hat sonst noch Erfahrungen
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Hallo @yoxmox
auch wenn ich Deinen Ärger nachvollziehen kann, aber dein Nichtzahler hat keine Straftat begangen und darf daher auch nicht von Dir als Betrüger bezeichnet werden. Das nur mal so am Rande....
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Wenn Du den Artikel geliefert bekommst und nicht bezahlst, dann begehst Du tatsächlich eine Straftat. Wenn aber ein Artikel gekauft wird, aber nicht bezahlt und daher auch nicht geliefert, dann ist es keine Straftat. Der Verkäufer kann maximal zivilrechtlich gegen den Käufer vorgehen, aber es wird kein Staatsanwalt tätig. Es ist schon ein Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht. Und wenn man den nicht kennt, sollte man sich vielleicht vorher informieren, bevor man im Forum postet... @olympiasport und @yoxmox Nicht jeder, der einen Rechtsbruch begeht, ist auch automatisch ein Straftäter....
Schließlich gibt es nicht umsonst ein StGB und ein BGB.... wobei letzteres in den allermeisten Fällen für eBay zum Tragen kommt, auch in dem Fall, wenn der Käufer seinen Artikel nicht zahlen will.
Und olympiasport - da will ich mal das Gesicht des Polizisten sehen, wenn Du gegen einen eBay Käufer Strafanzeige stellst, weil der der die noch nicht gelieferte Ware nicht bezahlen will.....
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schon mal §156 StGB gelesen/verstanden?
Ich würde Dir mehr als dezent die Leviten lesen....
insbesondere da Du keine Ruhe gibst und auch noch polemisch agierst:
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Sicher, dass § 156 StGB gemeint ist? Ich empfehle, da nochmal etwas tiefer in die Lektüre zu gehen
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__156.html
andererseits gibt es natürlich auch noch § 156 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__156.html
Passt aber irgendwie auch nicht so ganz 😕
hm, jetzt weiss ich nicht weiter, was soll ich jetzt nochmal lesen um es zu verstehen? Oh Meister der Juristerei, bitte erhelle meine Sinne ;-))

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Probleme mit Käufern wegen nicht bezahlter Artikel klären
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du kannst den Fall nach frühestens 4 Tagen , längstens 36 Tage ab Verkauf, schließen, dann wird der Käufer verwarnt.
Und du bekommst deine Gebühren zurück.
Hier kannst du ihn sperren:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.