HALLO HABE FOLGENDES ANLIEGEN : AM 01.09.2017 HAT EIN VERKÜFER VORZEITIG SEIN ANGEBOT BENEDET
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10-01-2020 19:13
Folgender Sachverhalt:
Verkäufer stellte am 27.08.2017 einen Artikel ein mit einer Laufzeit von 7 Tagen und einem Startpreis von 1 €
1) Am 01.09.2017 um 20:57:58 wurde ein das Gebot des Höchstbietenden Gestrichen
2) Gleichzeitig bekam ich die Mail von Ebay das mein Gebot woeder an erster Stelle ist
3) Um 21:00:05 wurde das Angebot beendet und alle noch bestehenden Gebote gestrichen
Mein Frage jetzt :
Wer ist nach Beendigung des Nagebotes der Höchbietende gewesen ????????
Des Weiteren behauptet der Verkäufer das ihm der Hinweis bei streichung aller Gebote (Schadenserstaz) nicht angezeigt wurde.
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Ich gehe mal davon aus, dass Du den Artikel unbedingt haben willst oder wolltest?
So wie ich das interpretiere, hast Du kein Anrecht auf den Artikel, da Du nicht mehr Höchstbietender warst.
Also der Antwort von hase-richard entsprechend.
Ob das ursprüngliche Höchstgebot einzeln und alle nachfolgenden zusammen in einem Rutsch gestrichen wurden, dürfte Dich bei dem Abstand von zwei Minuten nicht in die Lage versetzen, einen Erhalt einzufordern.
Eine exakte Auskunft kann natürlich nur das Gericht geben, und der Anbieter.
Da ein überbotener Bieter aus dem Rennen ist (weil keine Abnahmeverpflichtung mehr besteht), hat der Verkäufer genau deshalb vielleicht nur den zuletzt Höchstbietenden über den Grund der Gebotsstreichung bei eventuellem Einstellirrtum informiert.
Das bliebe aber reine Spekulation.
Da Du zum Zeitpunkt der Gebotsstreichung bereits 2,5 Stunden länger überboten warst, behaupte ich mal, eine Einforderung des Artikels könnte nur der 142er stellen, Du jedoch nicht.
Denn der geringe 2,5 Minuten-Abstand zwischen der Streichung des Höchstgebotes und Deines Gebotes dürften wohl hinreichend die Vermutung stützen, dass der Anbieter tatsächlich von Anbeginn seiner Streich-Aktivität alle Gebote streichen und das gesamte Angebot beenden wollte.
Und eben nicht Deine Interpretation, dass Du wegen der 2,5 Minuten Abstand nun ein Anrecht auf den Artikel hättest.
Wär nett, wenn Du hier mal über den Ausgang des Verfahrens berichtest.
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Hallo @intermedia-dealer
Laut Screenshot war zum Zeitpunkt der Streichung der Bieter ganz unten der Höchstbietende .
Würde dich also nicht betreffen .
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in dieser Ebay-Mitteilung stand noch mehr - sinngemäß das Du zwar Höchstbieter geworden bist aber nicht zur Abnahme verpflichtet bist - dazu noch der Hinweis auf "Ebay kann keine Rechtsberatung geben - fragen Sie ihren Rechtsbeistand" (oder eine ähnliche Formulierung!).
Was fragst Du das jetzt nach über 2 Jahren?
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zieht ein User sein Höchstgebot zurück, entsteht mit dem nächbietenden, kein Kaufvertrag
der Vk könnte, müßte jedoch nicht an dich verkaufen
streicht der Vk Gebote und beendet der Vk sein Angebot, wird ihm schon angezeigt, das er sich rechtlich informieren muss und zu klären, ober er gesetzlich dazu berechtigt war
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Wenn du vor Gericht bist hängt sich hier eh keiner mehr rein .
Schönen Abend noch ...............................................................
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Der Knackpunkt ist, dass Du WIEDER Höchstbieter warst. Wenn du Durch eine Gebotsstreichung WIEDER zum Höchstbieter wirst, dann gibt es KEINEN Kaufvertrag. Selbst dann nicht, wenn die Auktion durchgelaufen wäre und Du mit dem Betrag gewonnen hättest. Quelle: Ebay AGB, insbesondere Ziff. 5 und 7. Dein Gebot war bereits erloschen, da ein höheres abgegeben wurde. https://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/allgemeine-geschftsbedingungen-fr-die-nut... Angebotsformate und Vertragsschluss
Der Verkäufer und Du KÖNNEN sich darauf einigen, den Kauf doch abzuschließen. Wenn aber einer der beiden nicht will, dann kann der andere dagegen nichts machen.
Nichts anderes kann gelten, wenn der Verkäufer das Angebot vorzeitig beendet und Dein Gebot gestrichen hat, und Du nur wegen einer (anderen) Gebotsrücknahme oder Streichung WIEDER zum Höchstbieter wurdest. Wenn schon beim regulären der Ablauf der Auktion KEIN Kaufvertrag zustande kommt, warum sollte das bei einer vorzeitigen Beendigung anders sein?
Dass Du eine Mail von eBay bekommen hast, ändert an dem Ganzen gar nichts. Die Mail wird automatisiert verschickt. Der Computer unterscheidet nicht, ob jemand durch eine Gebotsrücknahme zum "Gewinner" wird oder "regulär". Wer am Ende als Höchstbieter da steht, bekommt automatisch die Mails. Aus der Mail kannst du jedoch keinen Rechtsanspruch auf irgendwas herleiten. Der Kaufvertrag besteht zwischen Dir und dem Verkäufer - oder eben nicht. Daran ändern auch Automaten-Mails von eBay nichts.
Wenn das Verfahren beendet ist, dann berichte doch bitte, wie es ausgegangen ist. Ist ein interessanter Fall. Möglich wäre ja, dass der/die Richter/in nicht so "eBay-firm" ist und es eine Überraschung gibt...