Habe Fall eröffnet, weil ersteigerter Artikel nicht bezahlt wurde! Käufer reagiert nicht auf Mails!
- RSS-Feed abonnieren
- Thema als neu kennzeichnen
- Thema als gelesen kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Drucker-Anzeigeseite
- Anstößigen Inhalt melden
24-10-2020 22:00
ebay gibt da nicht wirklich eine Hilfe vor, weil obwohl ein Fall wegen Nichtbezahlung eröffnet wurde, das Mitglied "toter Hund" spielt und auf keine schon vorangegangene Mail reagiert! Mir bleibt also nur übrig, den Fall zu schließen und den Artikel erneut einzustellen!
Dieser Punkt "Käufer antwortet nicht", fehlt leider bei ebay Hilfe!
Da steht man wg. Spaßbietern alleine da.
Akzeptiert Lösungen (1)
Akzeptiert Lösungen (1)

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Hallo @pinochio880
Probleme mit Käufern wegen nicht bezahlter Artikel klären
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du kannst den Fall nach frühestens 4 Tagen längstens 36 Tage ab Verkauf schließen, dann wird der Käufer verwarnt.
Und du bekommst deine Gebühren zurück.
Hier kannst du ihn sperren:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Käufer die 2 oder mehr Verwarnungen haben können 12 Monate nicht mehr auf Ebay Kaufen bei allen Verkäufern nicht die das so eingestellt haben.
Die Verkäufer die keinen Nichtzahler Fall aufmachen und solche Bieter nicht ausschließen geben denn Käufern weiter eine Grüne Bewertung mit Negativen Text und ärgern sich eben weiter.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Die ebay-Bewertungsgrundsätze interessieren Dich wohl auch nicht!
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Nach einem Kauf von so einem Nichtzahler nützt diese Info überhaupt nichts, weil ein rechtsgültiger Kaufvertrag besteht, auch mit einem notorischen Nichtzahler.
Der Kaufvertrag löst nicht einfach in Luft auf, nur weil der vorher schon xmal nicht bezahlt hat.
Wenn nur 2 Verkäufer einen Nichtzahlerfall korrekt durchziehen, kann so einer 1 Jahr nicht mehr bei Ebay kaufen, vorausgesetzt, alle haben die entsprechenden Einstellungen (wie oben beschrieben) in ihrem Ebay-Account durchgeführt.
Dadurch, dass alle nur bewerten, wird diesen Typen doch erst ermöglicht, immer weiter zu machen, eben weil sie dadurch keine Verwarnung seitens Ebay bekommen.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Antworten (2)
Antworten (2)
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Guten Morgen @pinochio880
ich hoffe, du hast dich hier nicht von einem falsch ratenden Mitglied beeinflussen lassen und gegen die ebay Grunsätze verstoßen, weil dir dazu explizit geraten wurde?
Viele Verkäufer wissen immer noch nicht, daß es zum einen nicht erlaubtund zum anderen auch unzweckmäßig ist, dem nichtzahlenden Käufer mit einer positiven Bewertung und einem negativen Kommentar das Bewertungsprofil aufzuwerten.
Diese Bewertungen werden auf Antrag des jeweiligen Käufers von ebay gelöscht da sie einen Verstoß gegen den
Grundsatz zur Manipulation von Bewertungen
darstellen.
🚫 Es dürfen keine negativen Bewertungskommentare und gleichzeitig positive Bewertungspunkte abgegeben werden.
Gewarnt werden andere Verkäufer durch solche Bewertungen entgegen vieler Meinungen irrigerweise nicht!
Es sollte allen Verkäufern klar sein, dass die Bieterlisten wie auch die Accountnamen im Bewertungsprofil in der Ansicht für jeden anderen -außer dem Verkäufer und dem Käufer selbst- anonymisiert sind!
Jeder Verkäufer sieht demzufolge erst dann eine "ungrüne" Bewertung im Profil eines Nichtzahlers, wenn dieser schon bei ihm geboten/bzw. gekauft hat! Für Maßnahmen, beispielsweise Streichung des Gebots, ist es dann meistens viel zu spät, denn kaum ein Verkäufer sieht sich die Profile seiner potentiellen Bieter während des Bietvorgangs an !
Eine Bewertung an ein Mitglied o***h (33) ist daher sinnfrei und wertet das Bewertungsprofil eines Nichtzahlers auf.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
und wenn tote Hunde nicht reagieren,
dann kommen solche Ergänzugskommentare?? :
Bewertungen sind FREIWILIG!
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
LG
Pinochio880
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Hör du auf andere Mitglieder anzupampen und dich hier aufzuspielen!
Deine Hilfestellung? ist grenzwertig!