Käufer hat nicht gezahlt: Fall geschlossen aber die Auktion bleibt offen?
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21-02-2021 08:23
Guten Morgen,
nachdem ein Käufer den ersteigerten Artikel nicht gezahlt hat, habe ich einen Fall eröffnet - ihm ein paar Tage Zeit gelassen und ihn nun geschlossen um die Provision zurückzubekommen. Zu meinem Erstaunen hat sich am Status der ursprünglichen Auktion aber nichts geändert?! Den Artikel habe ich inzwischen neu eingestellt. Was ist wenn der "alte" Käufer sich nun doch überlegt zu zahlen?
Viele Grüße
Mo
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Hallo!
@mo-2001 Hast du das auch gemacht? Denn sonst kann der "Käufer" doch noch ankommen.
Der Kaufvertrag muss zudem fristgerecht und schriftlich vom Verkäufer gegenüber dem Käufer für nichtig erklärt werden.Erst nach Ablauf der Zahlungsfrist darf der Artikel wieder eingestellt werden.
Das kannst du über das Nachrichtensystem von ebay machen.
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@mo-2001Der Kaufvertrag ist ja was anderes als ebay. Der Vertrag ist zwischen dir und einem Käufer. Und wenn das vergessen wurde, gab es schon manche böse Überraschung für VK. Nach Ablauf der Frist kannst du neu einstellen. Ebay ist das egal, du bist dafür verantwortlich, das es gesetzeskonform läuft. Und dazu gehört eben die KÜ des Vertrages.
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Du kannst den Kaufvertrag NICHT einfach kündigen
Du musst dem Käufer erst eine angemessene, klar datierte Frist zur Zahlung setzen - und das wären nicht die 4 Tage wie im eBay-Fall, sondern 7-10 Werktage, also z.B. 05.03.2021, wenn Du ihm heute die Frist zur Zahlung setzt
erst wenn diese Frist dann abgelaufen ist und der Käufer nicht gezahlt hat, kannst Du den Kaufvertrag auflösen und den Artikel anderweitig anbieten / entsorgen / verschenken oder was auch immer
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Moin, @mo-2001
es gibt gesetzliche Erfüllungsfristen die man einhalten muss und die auch nicht verkürzt werden dürfen.
https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_4.html
Wenn zwischen Ihnen und dem Käufer ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, steht Ihnen nach § 433 Abs. 2 BGB gegen den Käufer ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zu. Zuerst sollten Sie versuchen, mit dem Käufer in Kontakt zu treten und das Problem zu lösen. Wenn der Käufer auf Ihre Anfragen nicht reagiert oder ohne nachvollziehbaren Grund die Zahlung des Kaufpreises verzögert, sollten Sie ihn dazu auffordern, den Kaufpreis innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. eine Woche) zu zahlen.
Lässt der Käufer diese Frist verstreichen, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt sollten Sie ebenfalls klar und deutlich erklären und z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Käufer schicken. Unter Umständen können sie zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, etwa wenn Sie den Artikel nach dem Rücktritt nur zu einem geringeren Preis an einen anderen Käufer verkaufen konnten.
Wenn Sie am Kaufvertrag festhalten wollen, etwa weil Sie einen sehr hohen Preis für Ihren Artikel erzielen konnten, haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, auf Zahlung des Kaufpreises zu bestehen und ggf. den Käufer zu verklagen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.