Käufer verlangt Rücknahme von Reifen (Privatverkauf), liefert aber keine klaren Beweise.
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18-11-2020 09:51 - bearbeitet 18-11-2020 09:53
Hallo zusammen,
ich habe ein paar Reifen privat verkauft. Rücknahmen etc habe ich klar in der Beschreibung ausgeschlossen. Ungefähr 14 Tage später meldet sich der Käufer, dass das Reifenprofil angeblich ("extrem") abweicht und eine starke Sägezahnbildung vorliegen würde.
Daraufhin bat ich Ihn darum, die gesamte Problematik in Bildern mir zuzusenden. Da er sich selbst als Reifenhändler ausgegeben hat, müsste er ja genau wissen, wie dies funktioniert. Trotzdem erklärte ich ihm alle Schritte, was er bitte tun solle.
Ich erhielt einige Tage später 5 Bilder (alles die selben, nur aus verschiedenen Winkeln) . Auf den Bildern ist zu erkennen, dass nur einer der beiden Reifen zu einem Teil ausgepackt wurde, der andere noch vollständig verpackt ist. Dementsprechend kann er die Reifen garnicht korrekt untersucht haben. Der nächste Punkt ist, dass er den einen Reifen nur an einer Stelle vermessen hat, anstatt ordnungsgemäß an Rand-Mitte-Rand, sprich an 3 Messpunkten. Er kam dabei auf eine Abweichung von circa 0,8mm.
Ich bot ihm eine Rückerstattung in Höhe von 1/4 des Kaufpreises für die Abweichung ( obwohl er nur einen Punkt vermessen hatte ).
Die anderen Behauptungen durch Ihn wurden jedoch immernoch nicht begründet, erklärt o.ä. Dies erklärte ich Ihm mehrfach und bat ihm auch mehrfach vernünftig Stellung zu nehmen, bzw die Problematik zu beweisen.
Als er ohne erneute antworten plötzlich einen Fall zur Rückgabe erföffnete, erklärte ich auch dort ausführlich wieder, dass ich noch auf "Beweise" seinerseits warte, um die ich Ihn gebeten habe. Darauf wird nun einfach nicht mehr geantwortet.
Es liegen, bis auf eine minimale Abweichung des Profils ( ohne korrekt zu messen ) keine Beweise vor. Der Käufer ignoriert freundliche bitten zur korrekten Stellungsnahme und liefert keine Aussagen.
Ich würde gerne Ebay zusätzlich einschalten, aber leider geht das scheinbar erst in ein paar Tagen.
Das ich die Rücknahme nun weiterhin verweigern kann, liegt meines Erachtens nach in meinem Recht. Oder irre ich mich? Allein dieses nicht antworten, kein erbringen von wirklichen Beweisen auf die ganzen "Unterstellungen" empfinde ich als sehr komisch.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Vielen Dank!
Akzeptiert Lösungen (1)
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Da du PayPal anbietest wird sich die Sache von selbst erledigen falls du nicht Rückerstattest macht PP es für dich.
Und du solltest wirklich darüber nachdenken deinen Account gewerblich anzumelden! denn was du hier veranstaltest ist kein privates Handeln mehr! Abmahner sind immer unterwegs!
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Ich habe einen Schwung Reifen erhalten von einem Bekannten, welcher seine Werkstatt aufgelöst hat. Für mich handelt es sich dabei um einen Privatverkauf, da ich nicht die Absicht erziele, eine "dauerhafte" Einnahme zu generieren. Ich werde mich aber nochmal einlesen, ob dies nun vielleicht jetzt schon zutrifft bzw. ratsam wäre.
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Wenn du da nicht alles richtig machst, schaffst Du nur neue Gründe, Dich abzumahnen.
Du hättest dich besser mal schlau gemacht, bevor Du tonnenweise Reifen von dem "Bekannten" einfach so abnimmst. Der "Bekannte" ist jetzt fein raus. Er ist das Zeug los los und Du hast es jetzt an der Backe...
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@tommy123de-de schrieb:Hallo zusammen,
ich habe ein paar Reifen privat verkauft. Rücknahmen etc habe ich klar in der Beschreibung ausgeschlossen. Ungefähr 14 Tage später meldet sich der Käufer, dass das Reifenprofil angeblich ("extrem") abweicht und eine starke Sägezahnbildung vorliegen würde.
Daraufhin bat ich Ihn darum, die gesamte Problematik in Bildern mir zuzusenden. Da er sich selbst als Reifenhändler ausgegeben hat, müsste er ja genau wissen, wie dies funktioniert. Trotzdem erklärte ich ihm alle Schritte, was er bitte tun solle.
Ich erhielt einige Tage später 5 Bilder (alles die selben, nur aus verschiedenen Winkeln) . Auf den Bildern ist zu erkennen, dass nur einer der beiden Reifen zu einem Teil ausgepackt wurde, der andere noch vollständig verpackt ist. Dementsprechend kann er die Reifen garnicht korrekt untersucht haben. Der nächste Punkt ist, dass er den einen Reifen nur an einer Stelle vermessen hat, anstatt ordnungsgemäß an Rand-Mitte-Rand, sprich an 3 Messpunkten. Er kam dabei auf eine Abweichung von circa 0,8mm.
Ich bot ihm eine Rückerstattung in Höhe von 1/4 des Kaufpreises für die Abweichung ( obwohl er nur einen Punkt vermessen hatte ).
Die anderen Behauptungen durch Ihn wurden jedoch immernoch nicht begründet, erklärt o.ä. Dies erklärte ich Ihm mehrfach und bat ihm auch mehrfach vernünftig Stellung zu nehmen, bzw die Problematik zu beweisen.
Als er ohne erneute antworten plötzlich einen Fall zur Rückgabe erföffnete, erklärte ich auch dort ausführlich wieder, dass ich noch auf "Beweise" seinerseits warte, um die ich Ihn gebeten habe. Darauf wird nun einfach nicht mehr geantwortet.
Es liegen, bis auf eine minimale Abweichung des Profils ( ohne korrekt zu messen ) keine Beweise vor. Der Käufer ignoriert freundliche bitten zur korrekten Stellungsnahme und liefert keine Aussagen.
Ich würde gerne Ebay zusätzlich einschalten, aber leider geht das scheinbar erst in ein paar Tagen.
Das ich die Rücknahme nun weiterhin verweigern kann, liegt meines Erachtens nach in meinem Recht. Oder irre ich mich? Allein dieses nicht antworten, kein erbringen von wirklichen Beweisen auf die ganzen "Unterstellungen" empfinde ich als sehr komisch.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Vielen Dank!
Komisch finde ich hier nur eins: Dass Du Dich für einen Privat-Verkäufer hältst.
Ich muss doch gleich mal nachschauen, ob ich auch noch 55 Paar Reifen in meinem privaten Keller rumfligen habe...
https://www.ebay.de/sch/tommy123de-de/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg=&rt=nc
Nimm die Dinger zurück und hoffe, dass der Käufer weder Dein Finanzamt noch das Ordnungsamt über Deinen Handel informiert.
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https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-altreifen-autorecycling/#nowe
https://dejure.org/gesetze/GewO/146.html
Je nach Landesverordnung ist da durchaus das Ordnungsamt zuständig. Die machen nicht nur Ausweise oder verteilen Knöllchen an Falschparker, die sind durchaus auch für andere Sachen aus dem Bereich Sicherheit und Ordnung zuständig.
Zitat:
"(5) Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 146 Absatz 1 Nummer 1, nach § 146 Absatz 2 Nummer 4 und nach § 146 Absatz 2 Nummer 8 der Gewerbeordnung wird den Ordnungsbehörden der Großen kreisangehörigen Städte, im Übrigen den Kreisordnungsbehörden übertragen."
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=7101&bes_id=13225&aufgehoben=N&men....
Ich denke nicht, dass das Ordnungsamt desinteressiert wäre, wenn es einen Hinweis bekäme...
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M.M. solltest du ein Gewerbe anmelden und die Reifen zurück nehmen @tommy123de-de
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