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Kauf kann nicht abgebrochen werden, da noch ein Fall eröffnet ist.

Guten Tag,

 

nach langen hin und her mit einen Käufer aus England, habe ich aufgrund dass er nicht zahlt, einen Fall eröffnet. 4 Tage nach der Falleröffnung habe ich immernoch keine Zahlung erhalten. Ich habe ihn daraufhin eine Frist bis Dienstag, den 14.11.2017 gesetzt. Dieser Tag ist vergangen und das Geld ist immernoch nicht da. Ich habe den Käufer bereits eine Nachricht gesendet, dass ich von dem Vertrag zurücktrete.

 

Nun habe ich den Fall geschlossen und meine Provision zurückerhalten. Allerdings kann ich den Kauf jetzt nicht abbrechen, da nun folgende Meldung kommt: 

 

"Ihr Kauf konnte nicht abgebrochen werdenSie können diesen Kauf nicht abbrechen, da dafür ein Fall geöffnet ist."

 

 

Was kann ich hiergegen tun? Ich habe bereits gegooglet, aber fündig bin ich nicht geworden.

 

Viele Grüße 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@jan-philipburghard-0 schrieb:

Guten Tag,

 

nach langen hin und her mit einen Käufer aus England, habe ich aufgrund dass er nicht zahlt, einen Fall eröffnet. 4 Tage nach der Falleröffnung habe ich immernoch keine Zahlung erhalten. Ich habe ihn daraufhin eine Frist bis Dienstag, den 14.11.2017 gesetzt. Dieser Tag ist vergangen und das Geld ist immernoch nicht da.

 

Nun habe ich den Fall geschlossen und meine Provision zurückerhalten. Allerdings kann ich den Kauf jetzt nicht abbrechen, da nun folgende Meldung kommt: 

 

"Ihr Kauf konnte nicht abgebrochen werdenSie können diesen Kauf nicht abbrechen, da dafür ein Fall geöffnet ist."

 

Was kann ich hiergegen tun? Ich habe bereits gegooglet, aber fündig bin ich nicht geworden.

 

Viele Grüße 


Ein einmal geschlossener Fall  kann nicht wieder geöffnet werden.

 

Dein Verauf wurde mit dem Vermerk geschlossen

 

setze den Käufer auf deine Sperrliste:    Sperrliste  und  Eingeschränkter Käuferkreis

 

Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag 

je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..

mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,

 

–             wenn bis zum xx.xx.2017, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.

–             Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.

 

denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf

sondern bringt dir nur deine Provision wieder!

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