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Paket Verloren - Käufer macht Käuferschutz geltend - ich habe nun weder Paket noch Geld!!

Hallo Community,

 

ich habe am 17.12.2012 einen Artikel per DHL versichert verschickt, welches der Käufer am 15.12.2012 ersteigert und am 16.12.2012 per Paypal bezahlt hat.

Das Paket wurde an die auf dem Paypal-Paketschein angegebene Adresse versand.

Da das Paket nicht zugestellt werden konnte hat DHL die Rücksendung eingeleitet, auf diesem Weg ist es nun verschollen. Ich habe daraufhin eine Nachforschungsauftrag bei DHL eingereicht.

Mittlerweile hat der Käufer bei Paypal (und nicht bei ebay) seinen Käuferschutz geltend gemacht und ich wurde aufgefordert, die DHL-Sendungsnummer einzugeben. Gesagt, getan - keine Stunde Später hat Paypal den Antrag auf Käuferschutz bewilligt und dem Käufer das Geld zurückgezahlt, obwohl der DHL-Nachforschungsauftrag noch nicht bearbeitet wurde.

Nun stehe ich als privater Verkäufer ohne Geld und ohne Paket da.

Sollte das Paket wieder auftauchen möchte ich gemäß den Ebay-AGBs dennoch auf eine Abnahme der Ware bestehen, denn es ist nicht mein Verschulden dass das Paket nicht zugestellt wurde, und ein erneutes Starte der Auktion wäre mit massiver Wertminderung für mich verbunden.

Wie ist nun vorzugehen?

Warum zahlt Paypal das Geld an den Käufer zurück, obwohl der Fall doch noch gar nicht geklärt ist und ich entsprechend der Ebay/Paypal-AGBs das Paket an die bei Paypal hinterlegte Adresse geschickt habe?

Der Käufer ist doch weiterhin zur Abnahme der Ware verpflichtet, sollte das Paket wieder auftauchen, oder nicht?

Abgesehen davon liegt das Versandrisiko doch auf Seiten des Käufers (laut ebay AGB), warum handelt Paypal zu vollen Lasten des VERkäufers??

Sollte dieses Vorgehen so rechtens und korrekt sein kann man Paypal als privater Verkäufer doch in keinem Fall anbieten, oder ist da etwas falsch gelaufen?

Danke!!

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Auch wenn der Eingangs-Thread schon uralt ist.

 

Fall wegen nicht erhaltener Ware:

 

Sendungsverfolgt versandt und Sendungsnummer im Fall hochgeladen, Entscheidung für den Verkäufer.

Sendungsverluste unterliegen nicht dem Käuferschutz.

 

Ohne Sendungsverfolung erfolgt die Entscheidung für den Käufer, da kein Versandnachweis erfolgen kann.

 

Grüße

moebel-halser

genau so geht es mir auch...das müßte anders geregelt sein ...auch der Verkäufer hat Rechte scheinbar hier bei e-Bay nicht..Paypal sendet einfach eine Rücksendung des Betrages ohne mir vorher Bescheid zu geben..es ist eine Schande ...der Käufer wählt unversicherten Versand...der Brief geht verloren und der Verkäufer zahlt trotzdem...wo sind wir denn ...

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