Rückestattung bei verlust auf dem Postweg
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04-06-2020 20:02
Ich habe als privater Verkäufer einen Artikel nach EU-Recht bei eBay verkauft und nach Bezahlung auch gut verpackt wie in der Auktion angegeben als normalen Brief über die Deutsche Post an den Käufer versandt. Dort kam er aber nie an. Der Käufer verlangt nun sein Geld zurück. Das kann ich zwar verstehen, aber bin ich dazu als privater Verkäufer auch verpflichtet?
Danke im Voraus für die Hilfe!
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@falo010 schrieb:Ich habe als privater Verkäufer einen Artikel nach EU-Recht bei eBay verkauft und nach Bezahlung auch gut verpackt wie in der Auktion angegeben als normalen Brief über die Deutsche Post an den Käufer versandt. Dort kam er aber nie an. Der Käufer verlangt nun sein Geld zurück. Das kann ich zwar verstehen, aber bin ich dazu als privater Verkäufer auch verpflichtet?
Danke im Voraus für die Hilfe!
Tagchen
Der Käufer trägt bei Kauf von Privat nicht nur bei unversichertem Versand das Risiko für den "Untergang" auf dem Versandweg, sondern das trägt er immer, solange der Verkäufer bei der vereinbarten Versandart bleibt.
Das hat auch wenig mit dem gern zitierten EU-Recht zu tun.
Wenn ich den Versand an eine Person nicht nachweisen könnte, würde ich im Zweifel erstatten. Du verkaufst hier wirklich nicht wenig und das sehr nachhaltig. Da wäre es mir die Auseinandersetzung wirklich nicht wert.
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Hy @falo010
das Versandrisiko (die Gefahr des Untergangs) liegt bei Transaktionen zwischen Privatpersonen beim Käufer.
Du musst also nichts erstatten.
Allerdings könnte dein Käufer bei deinen recht umfangreichen Aktivitäten hier auf Ebay meinen, dass du gewerblich handelst.
Auf den Gedanken könnten auch mal andere kommen, zB Abmahnvereine, gewerbliche Konkurrenz etc.

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