03-11-2014 15:49 - bearbeitet 03-11-2014 15:50
Hallo!
Ich hoffe jemand hier kann mir helfen?
Kurz zur Erklärung:
Ich wohne in Österreich und bin seit einigen Jahren eBay Mitglied - seit ca. 2011 verkaufe ich auch private (meistens gebrauchte) Gegenstände. Im Moment habe ich 151 Bewertungen und würde mal schätzen, dass ich in den 3 Jahren in denen ich verkaufe maximal 200 Artikel verkauft habe.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe heute ein Schreiben von einem Anwalt bekommen dass ich laut UWG gewerblicher Anbieter sei und er von einem Mitbewerber beauftragt wurde. Ich soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben und 970 Euro Spesen bezahlen.
Aus dem insgesamt 3 seitigen Brief:
Ich bin echt aus allen Wolken gefallen - ich verkaufe fast alle meiner Artikel um 1 Euro (mit ein paar wenigen Ausnahmen) und hab einen ganz "normalen" hauptberuflichen Job.
Hatte jemand von Euch schon einmal mit soetwas zu tun?
also ich würde dich in keinster Weise auch nur im Entferntesten als Gewerblich einstufen ... aber du solltest lieber zu nem Anwalt und dich beraten lassen ... ich denke mal das bringt mehr als hier die Meinungen der ganzen vielen Forumhelfer 😉
Hallo
Jedes dieser Urteile, auf die angespielt wird, ist letztlich eine Einzelfallentscheidung.
Die Prüfung, ob und wann jemand gewerblich verkauft oder nicht, bleibt schwierig.
Bei der Urteilsfindung spielt mehr mit hinein - nicht nur die Zahl der Angebote, die hier zum Teil übrigens mehr oder weniger automatisch wiedereingestellt werden.
Nur weil jemand seinen Krempel, der irgendwie nicht an den Mann oder die Frau zu bringen ist, weiterhin loswerden will und deshalb ständig wiedereinstellt, macht ihn das auch nicht zwingend zu einem gewerblichen VK. Eben nicht zwingend, aber es WÄRE möglich.
Ich habe Verständnis für gewerbliche VK, die eine Reihe von Pflichten zu erfüllen haben und vom Handel leben müssen. Da ist es nicht angenehm, wenn eine Vielzahl von "Privaten" sozusagen "ohne alles" reichlich Ware verschleudern.
Dennoch sollte man vielleicht auch im Auge behalten, dass mit der "Verlockung", 100 Artikel kostenlos einstellen zu können, der eine oder andere überhaupt erst verleitet wird, sämtliche Schränke durchforstet und dennoch keine Gewinnerzielungsabsichten hat, sondern die Sachen, die er anbietet, nur zu schade für dem Müll findet.
Außerdem kommt eine Reihe von "priverblichen" VK lange damit durch, ihre "Sammlungen" unbehelligt und unabgemahnt an den Käufer zu bringen.
Und manche fühlen sich dann ggf. auch noch berufen, anderen die Unbedenklichkeit dieses Tuns zu versichern.
Natürlich ist hier jeder hoffentlich als mündiger Bürger "unterwegs" und muss für sein Tun geradestehen. Was interessiert da das "Geschwätz" von anderen VK. Und natürlich möchte ein Händler keine ungerechte Wettbewerbsverzerrung. Wie gesagt - verständlich.
Ich meine aber auch, dass es einen Unterschied macht, ob man einen Missstand unterbinden möchte oder einen "Priverblichen" mit einer Kostennote beglückt, die ihn letztlich bitter abstraft, weil sie selbstredend in keinem Verhältnis zu seinem angeblichen Gewinn steht.
Wenn Behörden übrigens den einen oder anderen Unternehmer "maßregeln" möchten oder einen Missstand abstellen, sind sie gehalten, mit dem mildesten Mittel zu beginnen, um ihr Bestreben durchzusetzen.
Falls Du Dir nicht ganz sicher bist, ob Du "privat" gehandelt hast...
solltest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen..
Bist Du Dir aber sicher, dass die Artikel aus Deinem Haushalt sind...
keine Gewinnabsicht u.s.w.
kannst auf den Gerichtstermin warten....
Bei dem was Du verkaufst, dürfte das auf keinen Fall in den gewerblichen Bereich fallen...
Ich würde das Schreiben auch zurück schicken, mit Einwurf-Einschreiben..
und dem Anwalt mitteilen...
Dass Du nicht gewerblich tätig bist.....
Das würde ich aussitzen...
inwieweit Du allerdings die Nerven dazu hast, kann ich nicht einschätzen.....
Nur weil man von einem Anwalt ein Schreiben bekommt...
muß man nicht gleich einen Schreck bekommen und "Männchen" machen.....
114 VK Angebote alleine im Zeitraum 01.10.14-01.11.14 nicht gewerblich ?
Schauen sie im Netz einmal unter der aktuellen Rechtsprechung und Urteilen bei UWG Verfahren die bereits in Rechtskraft stehen.
ich weiß, wovon ich rede; war voriges Jahr im Oktober mit meinem Gewerblichen Account selbst betroffen und habe eine Abmahnung wegen UWG-Verstoßes erhalten. (abgemahnt wurde u.a. wegen diesem Zusatz in der AB:
Versand erfolgt versichert mit DHL) ; der Anwalt des Abmahnenden sendete mir 3 Tage nach Erhalt der schriftlichen Abmahnung mit Unterlassungserklärung einen Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht zu.
Der Abmahnde Account war: www-urepair-de
http://www.ebay.de/itm/iPhone-5-Glasbruch-Glas-Reparatur-Defekt-Display-Schaden-LCD-/221243047205?pt...
Und nun darfst Du mal in die Angebote des Users sehen. Was wird dort festgestellt ?
Richtig, Er ist selbst seit 13.06.2014 mit seiner uralten WRB hochgradig abmahngefähdet.
Nun überlege ich mir schon seit geraumer Zeit einen Anwalt für eine Gegenabmahnung zu beauftragen.
Ich hoffe, er liest hier nicht mit.
hast du die Anwaltskanzlei mal gegoogelt?
Es geht doch sicherlich aus dem Schreiben hervor, WER dich abmahnt. Hast du den Abmahner bei Ebay gefunden?
Dann verlinke doch bitte mal den Ebay-Account.
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Antworten kannst du über den Link "Kommentare".
Hi andreasmichael,
schau mal oben auf "Nachrichten". Ich habe Dir eine solche gemailt.
Hallo andreasmichael_1981
meine 1. Antwort auf Deine Frage wird Dir vorerst leider nicht nicht gefallen:
der Abmahner beruft sich sicherlich hierauf: :
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.htm
denn es kommt nicht nur auf die 1,00 € an, sondern auch auf die Anzahl der eingestellten Artikel und auf das dauerhafte Wiedereinstellen:
Allerdings: Die Unterlassungserklärung mußt Du so nicht hinnehmen.
Geh damit zum Anwalt, und lasse diese in eine "modifizierte UE" ändern.
Dies bedeutet: Anerkennung dem Grunde nach, aber mit Abänderung der aufgeführten Zinsen und ggfl. der Anwaltskosten.
Laß Dich vom Anwalt umgehend beraten (kostet zwar ersteinmal die Gebühr Deines Anwaltes)
Oder: Du erkennst die UE so an und bezahlst.
Es könnte jedoch noch ein Mahnbescheid mit Vollstreckung folgen.
Ist leider so, deshalb mein Ratschlag: Laß Deine Angebote auslaufen ohne Neueinstellung.
Ggfl. könntest Du einen neuen Verkaufs-Account erstellen mit dezenten Angeboten und in unregelmäßiger Zeit.
Hier ist es aber eine andere Konstellation.
Deutscher, gewerbl. Verkäufer mahnt über einen österr. Anwalt einen österr. Verkäufer ab.
Das ist heute schon der zweite mit einer Abmahnung. Haben sich die Massenabmahner ein neues Betätigungsfeld gesucht.
Ich erinnere nur an diesen Fall:
► http://www.wortfilter.de/news12Q3/4493-Massen-Abmahnung-Christian-Weiss-RA-Andreas-Hennig.php
Info:
► http://www.internetrecht-rostock.de/wettbewerbsrecht.htm
Heute Morgen gab es bereits eine Frage zu genau diesem Thema:
Nein, ich habe noch nicht damit zu tun gehabt. Aber den Spin.er wuerde ich fragen, ob er sich in der Adresse geirrt hat.
Er moege Dir "ist von einer gewerblichen Tätigkeit Ihrerseits auszugehen..." erstmal belegen/nachweisen. Deine Verkaeufe sind in einem selbst fuer Privatverkaeufer geringen Umfang.
Wenn ich anfangen wuerde, bei mir mal auszumisten, kaeme sicherlich in etwa das 10fache VK-Volumen zusammen
Ansonsten: Siehe Post von aos-kramladen