am 19-08-2013 11:40 - zuletzt bearbeitet am 05-11-2013 09:24 von steffi@ebay
sachverhalt:
artikel (iphone 5) bei ebay eingestellt
Angebot vorzeitig beendet (mehr als 12 stunden vor normalem auktionsende)
Gebot 1 Euro von (........... --> lt. google schon ein bekannter name)
lt. ebay AGB is das herausnehmen des artikels in ordnung
korrespondenz mit dem "Käufer":
er wollte bankdaten haben damit er knapp 9 euro überweisen kann für das iphone und verlangt die herausgabe.
anwort: kopie der AGB und das ich/wir uns zu nichts verpflichtet fühlen.
heute (1 1/2 monate später) kommt ein schreiben von seinem anwalt mit "rechtsgequatsche §§" wirksamer kaufvertrag usw... bitte um herausgabe der sache und mitteilung der bankdaten / bzw. schadensersatz statt lieferung.
ABER lt. den ebay AGB haben wir nichts falsch gemacht...
daher die frage wie soll man sich hier am besten verhalten?!?
danke für eure antworten.