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bin ich rechtlich dazu verpflichtet den artikel zu verkaufen wenn ich das angebot selbst beendet hab

sachverhalt:

artikel (iphone 5) bei ebay eingestellt

Angebot vorzeitig beendet (mehr als 12 stunden vor normalem auktionsende)

Gebot 1 Euro von (........... --> lt. google schon ein bekannter name)

lt. ebay AGB is das herausnehmen des artikels in ordnung

 

korrespondenz mit dem "Käufer":

er wollte bankdaten haben damit er knapp 9 euro überweisen kann für das iphone und verlangt die herausgabe.
anwort: kopie der AGB und das ich/wir uns zu nichts verpflichtet fühlen.

 

heute (1 1/2 monate später) kommt ein schreiben von seinem anwalt mit "rechtsgequatsche §§" wirksamer kaufvertrag usw... bitte um herausgabe der sache und mitteilung der bankdaten / bzw. schadensersatz statt lieferung.

 

ABER lt. den ebay AGB haben wir nichts falsch gemacht...

daher die frage wie soll man sich hier am besten verhalten?!?

 

danke für eure antworten.

 

 

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