abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

privates mitglied handelt gewerblich

emmasfinchen
Auf Erkundungstour

Hallo ,

es ärgert mich maßlos das ein Mitglied welches mir aufgefallen ist hier gewerblich Handelt und als privat verkauft, ich habe dies schon mehrfach gemeldet , aber es passiert rein garnichts.

Was kann man tun? Warum unternimmt ebay hier nicht, denn das ist auch Käuferschutz, oder?

Ausserdem Steuerhinterziehung, Gwährleistungsbetrug und sonstige rechtliche Vergehen.

Gruß

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (8)

Antworten (8)

Hallo,

ich habe das gleiche Problem mit einem Verkäufer und habe diesbezüglich Ebay kontaktiert. Leider habe ich auch nur die Standart- E-Mail bekommen.

Als gewerblicher Verkäufer zahle ich einen Basisshop im Abo, ich biete einen kostenlosen Versand an, Umtausch und zahle Steuern.

Der private Verkäufer verkauft die gleichen Sachen wie ich, hat mittlerweile über 400 Teile, drin im Schnitt 15,- € billiger, zahlt keinen Basisshop, hat keinen Umtausch, ob er Steuern zahlt kann ich nicht sagen. Ich habe diesbezüglich mit dem Finanzamt gesprochen die sich bei Ebay die Verkaufszahlen des privaten Verkäufers anschauen werden. Solange er steuern zahlt interessiert es das Finanzamt nicht welche Anmeldung läuft. Jetzt stelle ich mir die Frage, wofür habe ich den Basisshop noch? Dann kann ich auch als privater Verkäufer verkaufen. Melde meine verkauften Sachen bei dem Finanzamt und alles ist gut. Alleine  das Porto durch Rüchnahme, die Hose passt nicht als Beispiel. Soviel Prozente kann mir Ebay garnicht geben. Mir geht es nicht darum jemanden anzuschwärzen. Nur als Beispiel, als seriöser, privater Verkäufer zahle ich keine Steuern.

Das zahle ich, machen wir denn Betrag mal glatt 20% bei 50,-€ sind das 10,- €, dann kommt der Versand dazu 5,- die der Kunde zahlt. 15,- sind weg. Dann hinzu der Basisshop, Umtausch etc.

 

-mir geht es nicht darum jemanden zu denunzieren der ein paar Teile verkauft. Nur über 400 Teile mit Etikett finde ich schon sehr heftig.

 

Und es geht noch schlimmer:

 

Ich habe bei einem für mich gewerblichen Händler (angemeldet als privater Verkäufer), der vorwiegend Neuware verkauft, einen gebrauchten TFT-Monitor erstanden. Laut Verkäufer fehlte lediglich das "A" am Schriftzug "ASUS".

 

Nach der Lieferung stellte sich heraus, dass sich auf dem unterem Rahmen und auf dem Bildschirm selbst drei Kratzer befanden, die nicht in der Artikelbeschreibung erwähnt wurden. Außerdem hatte der Monitor ein sehr "matschiges" Bild, welches wohl ein altersbedingter Fehler ist.

 

Ich schrieb also den Verkäufer an, dass er bitte den Monitor zurücknehmen solle. Ich finde das legitim, da die Mängel in der Artikelbeschreibung nicht aufgeführt waren.

 

Der Verkäufer meldete sich nicht auf meine Mails, also schaltete ich nach 10 Tagen eBay ein. Und nun kommt's:

Ich bekomme von PayPal den Kaufbetrag zurückerstattet und kann den Monitor behalten, also entsorgen. Der Verkäufer reibt sich die Hände und verkauft munter weiter - gewerbliche Artikel als Privatperson und ohne Rücknahme. eBay schreibt dazu, dass sich der Verkäufer nicht melden würde.

 

Da wird Betrug durch eBay nicht nur gebilligt, sondern geschürt!

 

Gruß, Fank.

Haben Sie schon mal darüber Nachgedacht das Ebay an den Verkäufern mitverdient!

Deshalb wird da auch nichts unternommen. Genauso ist es beim Betrug wenn kein Käuferschutz besteht (Provision 10%). Ich hab schon nachgefragt aber keine Antwort erhalten. Hab ich alles schon durchgemacht, mich auch gemeldet und private Verkäufer die gewerblich Handeln gemeldet. Sie verkaufen heute noch privat. Es ist alles Sinnlos!

Mfg.brug128

Anonymous
Nicht anwendbar

Naja das Hauptproblem ist die Haftung beim Versand insofern ist das schon wichtig.

 

Privatverkäufer haften (eigentlich) nur bis zu ABsenden der Ware.

Gewerbliche Verkäufer haften bis zum ANkommen der Ware.

Das ist für uns steuerzahlende, parkticketlösende, hundekotaufsammlende Normalos schonmal von Relevanz:

 Also @etienne_jordan was soll das Denunzianten Gequasche hier. 

Das geht mir ganz genau so

Man sollte Ebay zwingen die Rechtslage zu beachten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im August 2015 entschieden, dass eine eBay-Verkäuferin als gewerbliche Anbieterin einzustufen sei, da sie in einem Zeitraum von etwa zwei Jahren insgesamt 140 Auktionen bei eBay abgewickelt hat (BFH, Urteil v. 12.08.2015, Az. XI R 43/13).

da wird einfach ohne Berücksichtigung des BFH-Urteils bei einem offensichtlich gewerblichen Anbieter entschieden, dass Rücknahme nicht erfolgemn muss

Wenn demnächst Sammelklage zulässig wird, kann sich Eaby auf etwas gefasst machen

saxifraga29

Haben Sie schon mal darüber Nachgedacht das Ebay an den Verkäufern mitverdient!

Deshalb wird da auch nichts unternommen. Genauso ist es beim Betrug wenn kein Käuferschutz besteht (Provision 10%). Ich hab schon nachgefragt aber keine Antwort erhalten. Hab ich alles schon durchgemacht, mich auch gemeldet und private Verkäufer die gewerblich Handeln gemeldet. Sie verkaufen heute noch privat. Es ist alles Sinnlos!

Mfg.brug128

Anonymous
Nicht anwendbar

Und aus der Sachmängelhaftung kommen Private raus Gewerbliche NICHT.

Wenn Ebay da nichts tut, über einen Anwalt abmahnen.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder