zurückgenommener Artikel ist nicht defekt
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18-12-2020 20:27
Hallo zusammen,
der Käufer meines Camcorders hat innerhalb eines Tages nach Erhalt um Rücknahme gebeten, weil angeblich der Akku defekt sei. Ich hatte das Gerät vor dem Einstellen bei Ebay getestet und kein Problem festgestellt. Deshalb gab ich ein paar Tipps zur Nachprüfung. Im Falle eines echten Schadens bot ich ihm einen Preisnachlass oder die Nachlieferung eines neuen Akkus oder die Rücknahme an. Er entschied sich für Rückgabe.
Jetzt liegt das Gerät wieder bei mir - und es funktioniert einwandfrei!!! Nach einem 20-minütigen Videodreh stehen immer noch 85% an Akkukapazität zur Verfügung.
Jetzt drängt sich mir der Verdacht auf, dass es sich um einen Bedienungsfehler handelt oder dem Käufer gefällt die Camera einfach nicht.
Ich war eigentlich sehr froh, dass sich nach mehreren Wochen endlich ein Käufer gefunden hat und bin nicht davon begeistert, den Artikel nochmal zu inserieren, zumal sehr viele gleiche Modelle in Angebot sind.
Macht es Sinn, den Käufer zum Behalten zu zwingen? Natürlich erst, wenn er mir die Auslagen für meinen Retourenaufkleber und den erneuten Versand bezahlt. Oder gibt das nur noch mehr Ärger. Wenn ich es bei der Rücknahme belasse, würde ich zumindest die Rückerstattung um das verauslagte Rückporto schmälern. Und - eine negative Bewertung hinterlassen.
Was meint ihr jetzt?
Schönen Abend an alle
Milli
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Man könnte dem Käufer das Ergebnis deines erneuten Tests natürlich mitteilen und fragen, ob er den einwandfrei funktionierenden Camcorder nun doch noch haben möchte.
Sollte er nicht wollen, würde ich bei dieser unberechtigten Rückgabe alle mir enstandenen Kosten dem Käufer von der Rückerstattung abziehen.
Du kannst natürlich auch knallhart jegliche Erstattung verweigern und ihm sagen, dass er SEINEN! einwandfrei funktionierenden Camcorder bei erneuter Zahlung der Versandkosten gerne wieder zurück haben kann.
Wie du vorgehst musst du entscheiden.
Negativ bewerten kannst du den Käufer übrigens nicht.
Du kannst nach einer Erstattung einen nicht bezahlten Artikel melden, dann bekommt der Käufer eine Verwarnung von Ebay und du deine Provisionszahlung zurück.
Du kannst auch einen Kaufabbruch melden, dann bekommt der Käufer keine Verwarnung und du deine Provision ebenfalls erstattet.

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Hallo @principessarossa
"Macht es Sinn, den Käufer zum Behalten zu zwingen?"
Wie willst du das anstellen?
Ohne Anwalt kannst du das vergessen.
Und der kostet mehr als das Teil wert ist.
Gruß