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Auslandsverkauf: Paket kam leer beim Empfänger an

Ich hoffe das ich in dem Unterforum richtig bin.

Mitlerweile bin ich echt am verzweifeln.

 

Ich habe mitte März Sammelkarten im Wert von 1200€ über Ebay an einen Belgier verkauft.

Dieser hat via PayPal bezahlt und nach erhalt des Pakets behauptet das es leer gewesen sei.

Das Paket wurde über die österreichische Post und in Belgien über bpost.be versandt.

 

Natürlich hat er direkt einen Claim bei PayPal eröffnet und diesen trotz Tracking und Sendungsbestätigung meiner Seits zugesprochen bekommen.

 

Das Paket war auf 1200€ versichert und ich versuche seit mehreren Tage auf eine Lösung mit der österreichischen und belgischen Post zu kommen.

 

Ich habe eine Nachverfolgung beantragt, jedoch wurde diese recht schnell abgearbeitet, da keine Schadensmeldung bei der belgischen Post ersichtlich war.

Anschließend hat der Käufer, welcher sehr kooperativ ist sich zu einem Postam begeben und  bei der belgischen Post angerufen um den "Schaden" zu melden.

Diese haben ihn jedoch immer wieder darauf verwiesen, dass ich als Versendet in der Pflicht bin den Schaden bei meinem Post Amt zu melden, was ich jedoch schon gemacht habe.

 

Ich bin echt am verzweifeln weil die Post in AT behauptet das sie eine Schadenmeldung von den Belgiern brauchen und die Belgier behaupten das ich es einfach bei meiner Post melden soll.

 

Heute wurde mir ein CN24 Formular von der belgischen Post übermittelt, welches der Käufer ausgefüllt an mich senden soll und ich an meine Post. Was macht das für einen Sinn? Ist das der normale Vorgang? Die werden mich doch erst recht wieder auf die Belgier verweisen oder?

 

Bitte um Hilfe...

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@hermes4000  schrieb:

Hallo allerseits,

 

ich hatte mir zwei Türschlösser bestellt, leider passte keines. Nun hatte ich beide - auf meine Kosten - zurückgesendet. Leider hat der VK nur den Preis für eines erstattet. Auf meine Mail mit der Aufforderung auch das Geld für das andere zu erstatten, reagiert er nicht. Aus seinen negativen Bewertungen kann ich entnehmen, dass er sich bei sowas schon öfters unkorrekt verhalten hat. Nun würde ich gerne "einen Fall aufmachen". 

Wie genau funktioniert das nochmal?

 

Danke und Gruß

Hermes


Servus @hermes4000 

 

Zur Beantwortung müssten wir erst einmal ein paar Dinge von Dir erfahren:
1. Wann hast Du wo gekauft?

2. Wie hast Du gezahlt?

3. Wann war das?

4. Hattest Du vor der Rücksendung eine Rückgabe gestartet?

5. Wenn ja, ging das nur für beide Artikel zusammen oder hattest Du nur eine für einen Artikel gestartet?

 

Um es ganz klar zu sagen:
Bei Ebay gibt es auch bei Paypalzahlung recht enge Fristen.

Bei Paypal sind diese länger und die Mitarbeiter sind aufmerksamer

Bei Überweisung hilft Ebay Dir sowieso nicht.

 

Bei einem Gewerbetreibenden würde ich auch auf Hilfe verzichten.

Ihm kann man schon - für ihn teuer - beibringen,

wie der Hase läuft.

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