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Muss der Käufer an Aufklärung bei Versandschaden mitwirken?

Hallo,

 

ich habe über eBay verkauft: Eine SD-Speicherkarte in SD-Karten-Hülle und einen micro-SD-zu-SD-Adapter: http://www.ebay.de/itm/283016549917

 

Beides zusammen habe ich wie folgt versendet:

 

Die Speicherkarte in der Hülle, daneben der Adapter, beides mit einem Stück Klebeband zusammengeklebt. Das ganze in ein Widerverschließbares Plastiktütchen, welches so groß war, dass beides reinpasste aber kaum herumrutschen konnte. Dies wiederum habe ich in einen normalen Briefumschlag getan und dort mit Klebeband gegen verrutschen fixiert.

 

Am Ende waren die Versandkosten deutlich günstiger als ich bei Einstellen des Angebotes annahm, entsprechenden Versandkostenanteil habe ich an den Käufer zurückerstattet.

 

Laut Aussage des Käufers sei nun nur der Adapter angekommen und es sei nichts eingetütet gewesen. Für eine ordentliche Versandverpackung bin nun natürlich ich zuständig.

 

Ich habe den Käufer gebeten, mir ein Foto zu schicken welches zeigt, in welchem Zustand der Umschlag ankam, damit ich sehen kann ob er ggf. von den Sortiermaschinen aufgeschlitzt worden sei und so die Speicherkarte verlorengegangen sein könnte.

 

Der Verkäufer will sich diesen Aufwand nicht machen und fordert den kompletten Kaufpreis und Versankosten zurück, sagt er hätte Zeugen die beim Aufmachen dabeigewesen seien und würde es an einen Anwalt übergeben und ggf. Strafanzeige erstatten.

 

Wenn aus dem Foto eine Beschädigung während des Versandes sichtbar ist würde ich den Kaufpreis und die Versandkosten zurückerstatten, da dann aufgrund meiner mangelhaften Verpackung der Artikel verloren ging.

 

Der Käufer behauptet jedoch auch auf Rückfrage, dass am Umschlag nichts besonderes zu erkennen sei, daher kann ich nicht davon ausgehen, dass aufgrund mangelhafter Verpackung der Artikel verlorenging.

 

Meine Fragen sind nun:

 

  • Muss der Käufer mitwirken bei der Aufklärung bei Versandschäden, also in diesem Falle ein Foto des Umschlages schicken?
  • Wenn aus den Aussagen/ dem Foto klar ist, dass der Artikel nicht wegen mangelhafter Verpackung verloren ging, bin ich dann trotzdem wegen (angeblich) fehlenden Artikels haftbar weil die Verpackung mangelhaft war, auch wenn dieser Mangel der Verpackung in diesem Falle nicht zum Verlust des Artikels führte?

Seltsam finde ich auch, dass in der Konstellation trotzdem der micro-SD-Adapter angekommen sei, und dies _nicht_ in einem Tütchen.

 

Ich möchte dem Käufer auch nicht Boshaftigkeit unterstellen, sondern möchte vor allem erstmal aufklären bevor ich Geld zurück erstatte.

 

Gezielten Diebstahl einer Person bei der Post aus dem Umschlag heraus ist auch nicht wirklich anzunehmen, wenn der Umschlag keine Beschädigungen aufweist -- aufmachen und wieder Zukleben wäre ja einiges an Aufwand.

 

Wegen der Drohung um Strafanzeige mache ich mir keine Sorgen, "Lupenrein" auf meiner Seite ist es m.E. aber auch nicht wegen der Sache mit dem Briefumschlag.

 

Ich habe leider kein Beweisvideo von Eintüten bis Versand gemacht.

 

Ich halte alles etwas für seltsam und weiß nicht was hier passiert sein kann.

 

Ich würde, sobald die Sperrfrist bei der Post dafür abgelaufen ist, einen Nachforschungsauftrag stellen. Auch dies habe ich dem Käufer mitgeteilt und bat auch dafür um ein Foto des Zustandes des Umschlages wie er angekommen ist.

 

Was sind Eure/ Ihre Meinungen zu der Sache?

 

Gruß!

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@jedlimarc@  schrieb:

Habe einen Artikel nicht erhalten nach mehrmaligen beschwichtigen immer noch nichts Fall geöffnet recht bekommen ( Käuferschutz ) und jetzt passiert dennoch nichts ?

 


 

Hallo,

 

WANN wurde der Fall zu deinen Gunsten geschlossen und WIE hattest du ursprünglich bezahlt?

 

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