02-07-2018 12:32 - bearbeitet 02-07-2018 12:36
Hallo,
ich habe über eBay verkauft: Eine SD-Speicherkarte in SD-Karten-Hülle und einen micro-SD-zu-SD-Adapter: http://www.ebay.de/itm/283016549917
Beides zusammen habe ich wie folgt versendet:
Die Speicherkarte in der Hülle, daneben der Adapter, beides mit einem Stück Klebeband zusammengeklebt. Das ganze in ein Widerverschließbares Plastiktütchen, welches so groß war, dass beides reinpasste aber kaum herumrutschen konnte. Dies wiederum habe ich in einen normalen Briefumschlag getan und dort mit Klebeband gegen verrutschen fixiert.
Am Ende waren die Versandkosten deutlich günstiger als ich bei Einstellen des Angebotes annahm, entsprechenden Versandkostenanteil habe ich an den Käufer zurückerstattet.
Laut Aussage des Käufers sei nun nur der Adapter angekommen und es sei nichts eingetütet gewesen. Für eine ordentliche Versandverpackung bin nun natürlich ich zuständig.
Ich habe den Käufer gebeten, mir ein Foto zu schicken welches zeigt, in welchem Zustand der Umschlag ankam, damit ich sehen kann ob er ggf. von den Sortiermaschinen aufgeschlitzt worden sei und so die Speicherkarte verlorengegangen sein könnte.
Der Verkäufer will sich diesen Aufwand nicht machen und fordert den kompletten Kaufpreis und Versankosten zurück, sagt er hätte Zeugen die beim Aufmachen dabeigewesen seien und würde es an einen Anwalt übergeben und ggf. Strafanzeige erstatten.
Wenn aus dem Foto eine Beschädigung während des Versandes sichtbar ist würde ich den Kaufpreis und die Versandkosten zurückerstatten, da dann aufgrund meiner mangelhaften Verpackung der Artikel verloren ging.
Der Käufer behauptet jedoch auch auf Rückfrage, dass am Umschlag nichts besonderes zu erkennen sei, daher kann ich nicht davon ausgehen, dass aufgrund mangelhafter Verpackung der Artikel verlorenging.
Meine Fragen sind nun:
Seltsam finde ich auch, dass in der Konstellation trotzdem der micro-SD-Adapter angekommen sei, und dies _nicht_ in einem Tütchen.
Ich möchte dem Käufer auch nicht Boshaftigkeit unterstellen, sondern möchte vor allem erstmal aufklären bevor ich Geld zurück erstatte.
Gezielten Diebstahl einer Person bei der Post aus dem Umschlag heraus ist auch nicht wirklich anzunehmen, wenn der Umschlag keine Beschädigungen aufweist -- aufmachen und wieder Zukleben wäre ja einiges an Aufwand.
Wegen der Drohung um Strafanzeige mache ich mir keine Sorgen, "Lupenrein" auf meiner Seite ist es m.E. aber auch nicht wegen der Sache mit dem Briefumschlag.
Ich habe leider kein Beweisvideo von Eintüten bis Versand gemacht.
Ich halte alles etwas für seltsam und weiß nicht was hier passiert sein kann.
Ich würde, sobald die Sperrfrist bei der Post dafür abgelaufen ist, einen Nachforschungsauftrag stellen. Auch dies habe ich dem Käufer mitgeteilt und bat auch dafür um ein Foto des Zustandes des Umschlages wie er angekommen ist.
Was sind Eure/ Ihre Meinungen zu der Sache?
Gruß!
Hallo @felixbecker2
Ich sehe das ähnlich wie @vigo505 - ein normaler, also ungepolsteter Umschlag ist max. für das Versenden von Ansichtskarten oder Briefmarken geeignet nicht aber für feste Körper.
Du schreibst aber, dass der Umschlag nicht beschädigt gewesen wäre - was bei einem ungepolsterten Umschlag unweigerlich der Fall gewesen wäre. Bildmaterial wird da kaum Aufschluss geben.
Hier wird ab und an der Rat gegeben, bei unerklärlichen Verlusten, eine Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten und den Käufer als Zeugen zu benennen. Vielleicht ist das ja eine Option?
Wenn der monetäre Verlust jedoch nicht allzu groß ist, würde ich zähneknirschend erstatten und mir einen großen Pack Luftpolsterumschlüge parat legen.
Verlange ruhig dein Foto - nur wird es Dir nicht weiterhelfen. Der Käufer hat doch nicht bestritten, dass der Umschlag nicht beschädigt war. Ob sich die Klebefalz gelöst hat oder sich das Tütchen geöffnet hat, als es durch die Sortiermaschinen gerollt ist, kann ein Foto nicht belegen.
Wie auch immer Du Dich entscheidest - ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und vermute, dass der Käufer keinen Rechtsbeistand einschalten wird. Du sagst, er habe schon öfter rot bewertet, dies scheint also Methode bei ihm zu sein.
ICH würde nicht erstatten und die Kommunikation einstellen.
@felixbecker2
Die Posterin kann - so wirkt es auf mich - es nicht lassen 😉 ,
mit dem Ölkännchen zu spielen.
Immer schon aufwiegeln...
Es geht hier nämlich nicht um "Rechtfertigung",
sondern darum,
dass man mitunter - gerade bei Zahlung per Überweisung - "nur" das Mittel der Bewertung hat.
Das weißt Du, Du hast es mehrfach angewandt.
Ein "Kein Foto als Beleg f. angeblich beschädigte Sendung" wäre erhellender gewesen als
eine solche Aussage.
Aber in der Summe dennoch nutzlos.
Wäre alles von Deiner Seite aus komplett fehlerfrei gelaufen...
aber ohne Luftpolsterumschlag,
Porto noch korrigiert... wirkt nicht wie voll durchdacht.
Wenn Dich die eher unklare BW stört,
hilft es doch nicht,
a) ebenso unklar zu kommentieren,
b) damit etwas zu weitreichendes zu behaupten
und
c) damit dann die BW auch noch "breiter" zu machen.
Ist aber letztlich Dein Profil.
Du führst an,
der K könne ja sonst was behaupten.
Klar, könnte er.
Aber ein VK könnte auch unvollständig versendet haben.
Wir können dem Gegenüber nicht in dem Kopf gucken.
Dass Du Dich nicht an die Verpackungshinweise der Post gehalten ist,
dürfte eindeutig sein.
Dass es Langfinger geben kann,
wenn die vermeintlich was Interessantes ertasten,
ist auch nicht auszuschließen.
Die ganze Diskussion,
die zur roten BW geführt hat,
war es doch bei dem Betrag nicht wert.
Auch auf der anderen Seite wäre es das nicht wert,
sich auf gerichtlichem Wege zu begegnen,
aber solche Leute gibt es ... der Rechtsschutz macht das vermutlich nicht besser.
Allein dass Du nun Gedanken daran verschwenden musstest,
ob da Ärger nachkommt,
war doch die Sache nicht wert.
Klar, man muss sich nicht erpressen lassen.
Aber sollte mich jemand für einen solchen Betrag betuppen wollen,
soll er doch... er muss sich im Spiegel ansehen.
hier geht es um 4€ + Versand ..
Wenn du so verschickt hast, wie du beschrieben hast,
- mit Klebeband gesichert
- im Plastiktütchen
- mit Klebeband gegen verrutschen fixiert
dann würde ich gar nichts erstatten.
Wie ist es möglich, dass nur die Speicherkarte verloren geht .. wenn alles doppelt und dreifach gesichert wurde?
Das gibt mir zu denken: Der Käufer behauptet jedoch auch auf Rückfrage, dass am Umschlag nichts besonderes zu erkennen sei, daher kann ich nicht davon ausgehen, dass aufgrund mangelhafter Verpackung der Artikel verlorenging.
Etwas merkwürdig .. nichts beschädigt, aber ein Teil der Sendung fehlte?
Dafür hast du eine "Rote" kassiert ..
Setze ihn auf die Sperrliste > https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin&BidderBlockLogin=
dann senden
und hier noch Häkchen setzen > https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences&BuyerBlockPreferences=
dann senden.
Aber was mache ich wenn der Käufer es wirklich hart-auf-hart kommen lässt und wie behauptet einen Zeugen hat (was auch immer er sagen wird)? Zumindest in drohen ist er recht gut.
Wie auch @vigo505 und @poti_1 schon meinten, ist der Schwachpunkt dass ich einen normalen Briefumschlag verwendete. Und da ist die Frage ob das alleine ausreicht um mich in Regress zu nehmen.
Hallo -
" Dies wiederum habe ich in einen normalen Briefumschlag getan..."
Dein Ernst?
Dann erstatte dem Käufer den kompletten Schaden,
zumindest einen Lupo hättest du verwenden müssen.