13-04-2018 01:33
abgesehen davon, dass man Tassen nicht "staubig" verkaufen muss ...
... sollte man zerbrechliches möglichst Karton in Karton packen
also: die 5 Tassen sehr gut gepolstert in einen Karton, diesen Karton sehr gut gepolstert in einen größeren Karton
noch besser: die Tassen sehr gut gepolstert einzeln in Kartons und diese Kartons dann sehr gut gepolstert in einen größeren Karton
das 5-kg-DHL-Paket darf ein Gurtmaß von 300cm haben (Länge + 2x Breite + 2x Höhe), da sollte sowas schon drin sein
ich gehe mal von "nicht ausreichend verpackt" aus ... da haftet der Absender = Du
vorausgesetzt natürlich, der Käufer weist den Schaden nach (mittels Bildern, ggf. auch Schadensmeldung beim Versandunternehmen)
Kommt darauf an ob die Verpackung äußerlich beschädigt war. Wenn ja, dann der Versand Dienstleister. Wenn nein der Verkäufer. Und das hat nichts mit Garantie zu tun. Garantie ist eine freiwillige Sache.