11-06-2020 14:02
Guten Tag,
bei uns häufen sich gerade die Kundenanfragen, bei denen es nach dem Kauf und erhalt der Ware um eine Änderung der Rechnungsadresse geht.
Es wird immer von einem privaten Ebay Konto gekauft und wenn die Ware genutzt wird, dann sollen wir hinterher die Rechnungsadresse ändern.
Wenn die Ware nicht richtig ist (Kunden hat sich vermessen o.ä.), dann wird eine Rückgabe gestartet.
Damit umgehen die Kunden in unseren AGB's hinterlegten Widerrufsfristen für gewerbliche Kunden und nutzten die eines privaten Käufers.
Nach dem Steuerrecht ist es nicht zulässig eine schon fertig geschriebene und ausgelieferte Rechnung noch einmal zu ändern.
Ebay hat uns bisher keine Lösung anbieten können.
Hat hier ggf. jemand Erfahrung damit, wie das richtig zu lösen ist?
Danke und Gruß
Andrea Wahlgren
Hallo @handelskontor
wohl wahr....
die Rechnungsadresse ist immer gleichlautend mit der Anmelde-Kontaktadresse bei ebay.
Sie wird nur dann geändert, wenn auch die Kontaktadresse beispielsweise nach einem Umzug geändert wurde.
Genau DAS würde ich jedem Käufer schreiben.
Hallo @handelskontor
Du kannst doch jederzeit den Wunsch nach
einer Rechnungsänderung ablehnen.
Niemand kann dich zwingen die zu tun.
Gruß