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Verkäuferin für 14 Tage in Urlaub

Hallo, miteinander!

 

Ich habe am Freitagabend bei einer privaten Verkäuferin eine gebrauche Digitalkamera ersteigert und war nicht zuhause, als die Auktion auslief. Bezahlt habe ich dann am Samstagmorgen per Einzugsermächtigung.

 

Ich fand eine Nachricht der Verkäuferin vor, dass wenn ich sofort bezahlen würde, das Paket noch gleich zur Post ginge, ansonsten müsse ich 14 Tage warten, da sie morgen für zwei Wochen in Urlaub fahren würde. Ich sah erst nachdem ich bezahlt hatte, dass ihre Nachricht vom Freitag und nicht vom Samstag war, wie ich zunächst annahm..

 

Die Verkäuferin antwortete mir dann auf meine Rückfrage umgehehend vom Flughafen aus, dass sie bereits unterwegs wäre und das Paket zuhause warten würde.

 

Ich bin ziemlich angefressen, denn ich finde, ein Hinweis auf 14 Tage Urlaub am Tag nach Auktionsende gehört in die Verkaufsbeschreibung und nicht in eine Mail nach Auktionsende.

 

Auch kann ich mir kaum vorstellen, dass die Verkäuferin tatsächlich noch Freitagabend zur Post gefahren wäre, wie sie mir schrieb. Es sind nur noch ca. 20 Minuten Zeit zwischen Auktionsende und Schließung der DHL Filialen gewesen. (zumindest bei uns wäre das so) Bißchen knapp, das alles und speziell am Vorbend vor Urlaubsbeginn hat man eigentlich anderes zu tun, als noch schnell ein Ebay-Paket auf den Weg zu bringen.

 

Normalerweise wäre die Kamera heute oder morgen bei mir angekommen. Nun muss ich mindestens zwei Wochen warten und kann keine Bilder machen. An der Zuverlässigkeit der Verkäuferin habe ich jetzt gewisse Zweifel. Wer weiß, ob die Kamera überhaupt geschickt wird oder ob sie funktioniert. Dann zieht siich das alles möglicherweise noch viel länger hin.

 

Ich weiß nicht so recht, was ich jetzt tun soll. Soll ich versuchen vom Kauf zurückzutreten und mir eine andere Kamera kaufen? Soll ich einen nicht gelieferten Artikel melden? Erscheint mir nicht fair, ich weiß ja, warum die Kamera vorerst nicht kommt.

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Hallöle @stubenkram 

 

 

Das liest sich wie eine Gastzahlung über Paypal. Da ist eine Fallöffnung natürlich auch möglich, aber nicht ganz so einfach, wie eine direkte Paypalzahlung.

Auch ein Kaufabbruch könnte sich etwas schwieriger gestalten. Oder hast du schon Erfahrungen mit Abbuchung und Erstattung auf diesem Wege?

Du wolltest die Kamera wahrscheinlich zeitnah. Warum die Verkäuferin unter diesen Umständen nicht eine kürzere Zeit in der Laufzeit der Auktion gewählt hat, darf man sich schon fragen. Andererseits scheint sie EBay nur gelegentlich zu nutzen.

Wenn du dich auskennst und zeitnah eine andere Kamera möchtest, kannst du die Verkäuferin vielleicht auch um einen Abbruch bitten, weil sie versäumt hat, die besonderen Umstände zur Lieferung anzugeben.

 

 

 

 

 

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