16-09-2020 15:45
Hallo, Ihr Lieben,
ich habe am 02. September den Artikel 233692268950 als Einschreiben verschickt und dem Käufer die Sendungsverfolgungsnummer angegeben. Am 12. hat der Käufer einen Fall eröffnet, dass nichts bei ihm eingegangen sei. Bei der Eingabe der SVN kam dann die Meldung, dass das Einschreiben im Postamt zur Abholung bereit liegt.
Jetzt ist das ganze wieder hier bei mir, am 12. durch die Post zurückgeschickt. Bei meiner (normalerweise nicht sehr gut informierten) Postagentur sagte man mir vorhin, ich könne es nicht einfach zur Wiederzustellung abgeben, sondern müsse komplett neu adressieren, frankieren, etc.
Weiß da jemand Bescheid? Stimmt diese Auskunft?
Danke für Eure Hilfe!
Dany
Hy @la_gatta
ist denn der Käufer nicht benachrichtigt worden, dass eine Sendung bei seiner Post liegt?
Wenn dem so ist und du das sogar schritflich vom Käufer hast, sollte die Post sehr wohl erneut versenden, kostenfrei natürlich.
Wenn der Käufer allerdings nur zu faul war zur Post zu gehen, ist das sein Problem und er darf gerne den Versand nochmal zahlen.
Warum der nicht mal in die Sendungsverfolgung schaut um sich zu informieren, ist dann auch sein Problem.
Hallöchen und danke für Deine Antwort!
Ich hatte die Sendungsnr. bei der Versandmitteilung mit angegeben, sie war auch korrekt. Auf dem Umschlag ist ein auf den 4.9. datiertes "Benachrichtigungslabel" der Post plus das Zurücklabel vom 12.9 auf dem "Nicht abgeholt" angekreuzt wurde. Der Käufer hat mir jetzt geschrieben, er habe keine Benachrichtigung erhalten.
LG