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Käufer verlangt Versand ins Ausland, obwohl diese nicht angeboten wurde

Hallo liebe Community,

 

vor ain paar Tagen hat ein Käufer aus Großbritannien mein gebrauchtes Smartphone gekauft.

Im Angebot waren nur "Versand nach Deutschland" und "Abholung" aufgelistet.

Der Käufer hat mich nach dem Kauf (auf Englisch) gefragt, ob ich nach GB versenden kann.

Das habe ich abgelehnt. Darauf kam vom Käufer nur noch ein "so?".

 

Anschließend wollte ich die Transaktion abbrechen. Der Käufer ignoriert das aber.

Eine Zahlung habe ich auch noch nicht erhalten, dementsprechend habe ich "Zahlung erhalten" auch noch nicht markiert.

Weil mir der "Käufer" sehr unseriös vorkam, habe ich ihn auch gemeldet.

 

Dabei hätte ich es jetzt auch vorerst belassen, aber gerade habe ich gesehen, dass ebay mir die Gebühren für die (nicht vollzogene) Transaktion berechnen will.

Als unerfahrener Verkäufer finde ich das von ebay schon ziemlich frech.

Ich habe alle Mittel in Anspruch genommen, um die Transaktion abzubrechen, und den unseriösen Käufer zu melden, trotzdem wird mir die Transaktionsgebühr berechnet?

Kann man sich dagegen irgendwie wehren?

 

Sonst kann man ja in Zukunft gar nichts mehr verkaufen. Jeder kann nicht angebotene Versandoptionen verlangen, ebay streicht die Gebühren ein, und als Verkäufer schaut man in die Röhre?

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)

Ballo @aman.joha 

 

die Gebühren bekommst du 10 Tage nach Abbruch von ebay, ist die Rechnung vorher fällig, musst du sie erstmal zahlen... so wie wir alle.


@aman.joha  schrieb:

Hallo liebe Community,

 

vor ain paar Tagen hat ein Käufer aus Großbritannien mein gebrauchtes Smartphone gekauft.

Im Angebot waren nur "Versand nach Deutschland" und "Abholung" aufgelistet.

Der Käufer hat mich nach dem Kauf (auf Englisch) gefragt, ob ich nach GB versenden kann.

Das habe ich abgelehnt. Darauf kam vom Käufer nur noch ein "so?".

 

Anschließend wollte ich die Transaktion abbrechen. Der Käufer ignoriert das aber.

Eine Zahlung habe ich auch noch nicht erhalten, dementsprechend habe ich "Zahlung erhalten" auch noch nicht markiert.

Weil mir der "Käufer" sehr unseriös vorkam, habe ich ihn auch gemeldet.

 

Dabei hätte ich es jetzt auch vorerst belassen, aber gerade habe ich gesehen, dass ebay mir die Gebühren für die (nicht vollzogene) Transaktion berechnen will.

Als unerfahrener Verkäufer finde ich das von ebay schon ziemlich frech.

Ich habe alle Mittel in Anspruch genommen, um die Transaktion abzubrechen, und den unseriösen Käufer zu melden, trotzdem wird mir die Transaktionsgebühr berechnet?

Kann man sich dagegen irgendwie wehren?

 

Sonst kann man ja in Zukunft gar nichts mehr verkaufen. Jeder kann nicht angebotene Versandoptionen verlangen, ebay streicht die Gebühren ein, und als Verkäufer schaut man in die Röhre?


1. Google mal nach Nigeria Bieter 

2. Dir Rechnung wird sofort fällig 

3. Nach Transaktionsabbruch werden die Gebühren erstattet

@aman.joha 

Antworten (1)

Antworten (1)

Noch ein Tipp @aman.joha 

 

damit dir das nicht wieder passiert musst du Länder explizit ausschließen in die du nicht versenden willst, das geht so:

 

Länderausschluss im ebay-Konto einfügen.

> ebay-Konto

> Einstellungen

> Verkäufereinstellungen

> Versandeinstellungen

> Lieferorte in ihren Angeboten ausschliessen >JA> einblenden>>bearbeiten

Link Lieferorte ausschließen

 



> eBay-Konto

> Einstellungen

> Verkäufereinstellungen

> Eingeschränkter Käuferkreis > Einblenden > Bearbeiten

> Häkchen setzen bei:

    Käufer nicht akzeptieren,deren bevorzugte Lieferadresse ein Ort ist,an den ich keine Ware verschicke.

> Häkchen setzen bei:

    die oben stehenden Einstellungen auf alle aktiven und zukünftigen Angebote anwenden

> Senden

Eingeschränkter Käuferkreis

 

Zudem würde ich - wenn der Käufer dennoch darauf besteht, die Lieferung in sein Land zu versenden - den Käufer wegen unangemessenem Käuferverhalten/unangemessener Forderung bei ebay melden.

 

Link: Käufer melden Formular

 

 

Grundsatz zum angemessenen Käuferverhalten

 

 

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von verbotenen und erlaubten Forderungen zusammengestellt. Dazu gehören z. B.:

 

Verboten

 

  • Forderung, einen Artikel mit einer Versandmethode zu verschicken, die im Angebot nicht aufgeführt wird
  • Forderung, einen Artikel an einen Ort zu schicken, der im Angebot nicht als möglicher Zielort angegeben ist
  • Forderung, die Zahlungsmethode oder den Zahlungszeitpunkt in einer Weise zu ändern, die im Angebot nicht als Möglichkeit angegeben ist
  • ständiges Kaufen von Artikeln und Erhalten von Rückerstattungen außerhalb der Rücknahmebedingungen des Verkäufers
  • unter Androhung einer negativen Bewertung, einer niedrigen detaillierten Verkäuferbewertung oder der Öffnung einer Käuferschutzanfrage eine Teilrückerstattung oder einen Rabatt einfordern, wenn dies nicht im Angebot aufgeführt ist oder von der eBay-Garantie abgedeckt ist
  • Forderung nach zusätzlichen Artikeln oder Leistungen außerhalb des bestehenden Angebots oder außerhalb der eBay-Garantie-Leistungen
  • Forderung, die Transaktion außerhalb von eBay abzuschließen
     

     

     

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder