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Unverschämte Bewertung wegen vermeintlich zu hoher Versandkosten für Warensendung!

hs2208
In den Startlöchern
Hallo eBay-Community,

folgende Situation:

Käufer stellt in negativer Bewertungen unwahre Behauptungen auf! "Versteckte Preiserhöhung in den Portokosten und Lügen in der Kommunikation."

In den Versandkosten ist keine versteckte Preiserhöhung! 2.70 EUR für eine Warensendung liegen absolut im durch eBay vorgegebenen Bereich, da ja auch die Verpackungskosten etc. getragen werden müssen.

Der Käufer beschwert sich NACH Erhalt der Ware über zu hohe Versandkosten und möchte die Ware zurücksenden.
Der VK lehnt dies ab, da Ware einwandfrei und Versand vom Käufer mit Kaufabschluss so akzeptiert.

Zudem möchte der Käufer, dass der VK in Vorleistung geht und das Geld für den Rückversand vorab überweist.
Obendrein bietet der Käufer genau dasselbe T-Shirt kurze Zeit später auf eBay zum Weiterverkauf an!
Daher liegt die Vermutung eines "Fehlkaufs" nahe.

Käufer kommentiert (positive) Bewertung auf seiner Seite mit "Es waren weniger Portokosten aufgeklebt, als ich zahlen musste."

Der Käufer lehnt eine Abänderung der Bewertung ab und vom eBay-Support kam die Info, dass die Bewertung nicht gegen die Richtlinien verstößt.

Welche weitere Vorgehensweise ist zu empfehlen?
Ich empfinde das Verhalten des Käufers als extrem unverschämt (sowie lächerlich) und möchte diese Bewertung nicht auf mir sitzen lassen!

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)

>>Käufer stellt in negativer Bewertungen unwahre Behauptungen auf!

>>"Versteckte Preiserhöhung in den Portokosten und Lügen in der Kommunikation."

 

Bewertung fällt unter die Kategorie "Quotend..pen"

 

>>In den Versandkosten ist keine versteckte Preiserhöhung!

>>2.70 EUR für eine Warensendung liegen absolut im durch eBay vorgegebenen Bereich,

>>da ja auch die Verpackungskosten etc. getragen werden müssen.

 

es steht genau drin, was der Versand kostet und wie versendet wird. Deshalb hat der Käufer sich mit Gebot daran zu halten oder gefälligst den Bietfinger ruhig zu halten.

Tagchen @hs2208 

 

Wenn der Antrag abgelehnt wurde und EBay die Löschung nicht einsieht, bleiben dir nur zwei Möglichkeiten:
1. Öfter bei EBay anfragen. Das mit dem Lügen kannst du als Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptung bezeichnen, wenn du anfragst. Das mögen die Stichworte sein, bei denen sie wenigstens den Text löschen würden.

Ob du allerdings etwas davon hast, wenn nur der rote Punkt bleibt, ist eine Überlegung wert.

 

2. Einen Anwalt einschalten.

Den Kommentar finde ich nicht ideal, aber der steht jetzt nun einmal da.

Was soll denn die Lüge eigentlich sein?

Antworten (2)

Antworten (2)


@hs2208  schrieb:
Hallo eBay-Community,

folgende Situation:

Käufer stellt in negativer Bewertungen unwahre Behauptungen auf! "Versteckte Preiserhöhung in den Portokosten und Lügen in der Kommunikation."

In den Versandkosten ist keine versteckte Preiserhöhung! 2.70 EUR für eine Warensendung liegen absolut im durch eBay vorgegebenen Bereich, da ja auch die Verpackungskosten etc. getragen werden müssen.

Der Käufer beschwert sich NACH Erhalt der Ware über zu hohe Versandkosten und möchte die Ware zurücksenden.
Der VK lehnt dies ab, da Ware einwandfrei und Versand vom Käufer mit Kaufabschluss so akzeptiert.

Zudem möchte der Käufer, dass der VK in Vorleistung geht und das Geld für den Rückversand vorab überweist.
Obendrein bietet der Käufer genau dasselbe T-Shirt kurze Zeit später auf eBay zum Weiterverkauf an!
Daher liegt die Vermutung eines "Fehlkaufs" nahe.

Käufer kommentiert (positive) Bewertung auf seiner Seite mit "Es waren weniger Portokosten aufgeklebt, als ich zahlen musste."

Der Käufer lehnt eine Abänderung der Bewertung ab und vom eBay-Support kam die Info, dass die Bewertung nicht gegen die Richtlinien verstößt.

Welche weitere Vorgehensweise ist zu empfehlen?
Ich empfinde das Verhalten des Käufers als extrem unverschämt (sowie lächerlich) und möchte diese Bewertung nicht auf mir sitzen lassen!

@hs2208 

 

anscheinend haben Sie bereits einen Antrag auf Überarbeitung der Bewertung gestellt - wenn der Käufer diesen abgelehnt hat gibt es keine "weitere Vorgehensweise".

 

Wenn der K. via Paypal bezahlt hat können SIe noch von Glück reden das dieser keine Meldung über einen (angeblich) nicht-erhaltenen-Artikel gestartet hat.....

 

Dann wären Sie Ware UND Geld los......

 

ICH würde an Ihrer Stelle mal etwas auf die Einstellbremse treten (div. Bekleidungsgrößen - hüstel) und die Zeit nutzen um die Paypal-Nutzungsbedingungen zu LESEN und zu VERSTEHEN!

Wie oft will man das jetzt posten?

 

Wenn der Käufer die Bearbeitung und ebay die Löschung ablehnt, was sollten wir da noch dazu sagen?

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