Zahlt der Käufer Versandkosten sind das grundsäzlich Einnahmen und werden bzgl. der Meldepflicht nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz auch angerechnet.
Sollte dabei eine Steuerpflicht entstehen (was ja nicht zwangsläufig der Fall ist), können die Versandkosten natürlich dann als Ausgaben vom zu versteuerndem Gewinn abgezogen werden.