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@sunrise1605  jaja, man sucht vergeblich ausreden - aber du bist ja ebay-oberguru und hast den totalen überblick und kennst nicht einmal die - bei diesem geschilderten problem von ebay veröffentlichen zahlungsfristen ? agb hin oder her.
nicht besonders glaubwürdig jetzt alles von dir, nachdem DAS bekannt wurde für alle
TIPP: mach dich dich erst schlau, dann schreib..umgekehrt ists nur peinlich oder gefällt dir der kommentar ?

ausserdem, wie ich schrieb, du bewegst dich auf  dünnem eis - ich lasse mich nicht von dir weiter beleidigen und als lügner oder blödsinn-laberer abstempeln - alle meine aussagen kann ich jederzeit belegen oder wie vorm kadi beweisen - ( DU bist weder executive noch jurislative) - denn... sonst würde ich mich nicht trauen im forum zu schreiben und hilfe in anspruch nehmen zu wollen. da war ich überfordert, es findet sich nix brauchbares zu so einem problem - deine hilfe war lediglich in einem punkt tauglich oder hilfreich, man kann ohne vorliegendes kapital primär zahlen, ein novum von playball - aber cool und benutzerfreundlich (das wusste ich vorher nicht, mein dank wird dich ewig verfolgen) alles andere aber, ... komm wieder auf den boden, und wenn du austeilst, musst du auch einstecken können, sonst lass es lieber... ok?

kannst du das auch beweisen mit deinem "Und nach 2 Tagen hat der VK mit Sicherheit keinen Fall eröffnet, weil das da noch gar nicht funktioniert. Also quatsch hier keinen Blödsinn."  oder behauptest du hier irgendwas weil zufällig mittwoch ist ?

ich habe mich auf ebay.de bezogen - könnte man, wenn man den link sieht, erkennen - also um es in deiner sprache zu schreiben: ist es mein problem, wenn - wie du schreibst als ebay-guru - ebay in ihren hinweisen blödsinn verzapft ?
nein, ist es nicht, bei ebay.de - siehe link - sinds 4 tage (war aber vorher 5 Tage) - das kann man wenn man des lesens mächtig, nachlesen, aber co.uk ist es anders, ja ja, und fall wurde nach zwei tagen eröffnet - und wenn ich mich darüber wundere, eben !, weil dies doch gar nicht möglich sein sollte, es aber doch durchgezogen wurde. dann deinen text .. zuerst ja, siehe co.uk-link von dir, jetzt wieder nein - das kann ja niemand mehr erst nehmen - daher

für mich ist das erledigt jetzt -  wozu gibt es eine kommentarfunktion, wenn diese permanent ausgegraut und nicht benutzbar ist ? das kläre ich an geeigneter stelle noch ab, das ist *nicht normal* liegt vielleicht an status vom post. ich werds herausfinden.

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@kengai2008  schrieb:

@sunrise1605  jaja, man sucht vergeblich ausreden - aber du bist ja ebay-oberguru und hast den totalen überblick und kennst nicht einmal die - bei diesem geschilderten problem von ebay veröffentlichen zahlungsfristen ? agb hin oder her.
nicht besonders glaubwürdig jetzt alles von dir, nachdem DAS bekannt wurde für alle
TIPP: mach dich dich erst schlau, dann schreib..umgekehrt ists nur peinlich oder gefällt dir der kommentar ?

ausserdem, wie ich schrieb, du bewegst dich auf  dünnem eis - ich lasse mich nicht von dir weiter beleidigen und als lügner oder blödsinn-laberer abstempeln - alle meine aussagen kann ich jederzeit belegen oder wie vorm kadi beweisen - ( DU bist weder executive noch jurislative) - denn... sonst würde ich mich nicht trauen im forum zu schreiben und hilfe in anspruch nehmen zu wollen. da war ich überfordert, es findet sich nix brauchbares zu so einem problem - deine hilfe war lediglich in einem punkt tauglich oder hilfreich, man kann ohne vorliegendes kapital primär zahlen, ein novum von playball - aber cool und benutzerfreundlich (das wusste ich vorher nicht, mein dank wird dich ewig verfolgen) alles andere aber, ... komm wieder auf den boden, und wenn du austeilst, musst du auch einstecken können, sonst lass es lieber... ok?

kannst du das auch beweisen mit deinem "Und nach 2 Tagen hat der VK mit Sicherheit keinen Fall eröffnet, weil das da noch gar nicht funktioniert. Also quatsch hier keinen Blödsinn."  oder behauptest du hier irgendwas weil zufällig mittwoch ist ?

ich habe mich auf ebay.de bezogen - könnte man, wenn man den link sieht, erkennen - also um es in deiner sprache zu schreiben: ist es mein problem, wenn - wie du schreibst als ebay-guru - ebay in ihren hinweisen blödsinn verzapft ?
nein, ist es nicht, bei ebay.de - siehe link - sinds 4 tage (war aber vorher 5 Tage) - das kann man wenn man des lesens mächtig, nachlesen, aber co.uk ist es anders, ja ja, und fall wurde nach zwei tagen eröffnet - und wenn ich mich darüber wundere, eben !, weil dies doch gar nicht möglich sein sollte, es aber doch durchgezogen wurde. dann deinen text .. zuerst ja, siehe co.uk-link von dir, jetzt wieder nein - das kann ja niemand mehr erst nehmen - daher

für mich ist das erledigt jetzt -  wozu gibt es eine kommentarfunktion, wenn diese permanent ausgegraut und nicht benutzbar ist ? das kläre ich an geeigneter stelle noch ab, das ist *nicht normal* liegt vielleicht an status vom post. ich werds herausfinden.


Ja, auch hier im Forum sind nicht alle perfekt. 😉

 

Auf ebay.de kann man den Fall erst nach 4 Tagen öffnen.

Auf ebay.co.uk kann man den Fall schon nach 2 Tagen öffen.

Haben wir alle was gelernt.

 

Ändert aber nichts daran, dass die Zahlung bei ebay grundsätzlich sofort fällig ist, es sei denn, in der Artikelbeschreibung hat der Verkäufer etwas anderes festgelegt.

 

Wenn Du jetzt andere "Online-Häuser" anführst, die andere Zahlungfristen haben, so haben die diese Zahlungsfristen selbst festgelegt und in ihren AGB stehen. Da ebay aber nicht Verkäufer ist, sondern nur die Plattform zur Verfügung stellt, sagt ebay überhaupt nichts zur Zahlungsfrist.

 

Was auf der Hilfeseite von ebay steh (die Du verlinkt hast), ist lediglich eine Empfehlung - angelehnt, an die Frist zur Fallöffnung auf ebay.de. Schaust du dir den entsprechenden Passus auf ebay.co.uk an, wirst du dort (wahrscheinlich) die Angabe finden, dass Du binnen zwei Tagen zahlen sollst.

 

Zur Zahlungsfrist in Deutschland sagt das Gesetz:

"§ 271 BGB Leistungszeit
(1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.
(2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann."
 
Da der Verkäufer Dein Vertragspartner ist (und nicht ebay) kann der Verkäufer sofortige Bezahlung verlangen, wenn er in der Artikelbeschreibung nichts anderes stehen hat. Zahlst du nicht sofort, macht der Verkäufer halt nen Fall auf. Ob das sinnvoll ist, nach zwei Tagen (in GB), nach 4 Tagen (in D) einen Fall zu öffnen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Die meisten Verkäufer warten druchaus länger - auch wenn keiner gern wartet.

Antworten (2)

Antworten (2)

 

Sag mal, was willst du eigentlich? @kengai2008 

 

Du bist mit den Hilfeseiten von ebay.de gekommen und darauf bezog sich meine Aussage, dass nach 2 Tagen kein Fall eröffnet werden kann.

 

Ebenso bist du hier der einzige der beleidigend ist.

 

Kannst von Glück sagen, dass der VK in UK sitzt und gegen deine Beleidigung im gegenüber wohl nichts unternehmen wird.

Schade, dieser Beitrag von dir wurde nämlich gelöscht.

@kengai2008 

 

Jetzt mach aber mal halblang... geht's noch?

Aggressionen und Genörgel ohne Ende...

 

Hier im Forum antworten ganz normale eBay-Mitglieder,

Käufer und Verkäufer wie du, keine eBay-Mitarbeiter.

 

Niemand zahlt uns auch nur einen Cent für unsere Zeit,

wir helfen gratis und ehrenamtlich - und nach bestem Wissen.

Aber niemand von uns ist dazu VERPFLICHTET.

 

Und was soll das dämliche "playball"...

kannst du die Dinge nicht vernünftig beim Namen nennen?

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder