Abholung..... und bezahlen über ebay???
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06-03-2024 19:27 - bearbeitet 06-03-2024 19:29
...einen habbich noch.
Dosenpfand.
Euro-Einführung.
AKW-Abschaltung.
Alles schlimm genug.
Aber jetzt noch (naja - bissel her isses ja schon...)
Abholung und Bezahlung ersteigerter/gekaufter Ware nur noch über das ebay-Bezahlsystem???
NEVER EVER.
Auch wenn Euch da wohl Provision durch die Lappen geht:
Wenn ich etwas ersteigere/kaufe und es abhole - DANN ZAHL ICH BAR oder vor Ort mit paypal o.ä.
Ansonsten lass ichs einfach!
"Käuferschutz???"
Steh ich vor der Ware, hab ich genug Zeit, mir den Artikel anzuschaun.
Da brauch ich keinen "Käuferschutz", sondern nehm einfach mal meinen subjektiven Verstand dazu.
Auch ein Verkäufer, dem ich seinen Artikel weggetragen habe und der - gemäss Euren "Vorgaben" dann ewig auf seine Kröten warten muss, da er sie über das ebay-Bezahlsystem erhaltzen wird, wird sich genau überlegen, ob DAS alles so richtig ist....
Und wenn jetzt wieder einer was spezifisches für die Fachbereichstanzgruppe braucht:
WIE AUFM FLOHMARKT.
So wie früher/seit anbeginn der Zeit:
Abholung: BARzahlung.
Merke: Alle eventuell hier folgenden Texte FÜR das ebaysystem in dieser Form sind an den Haaren herbeigezogen und einfach komplett weltfremd.
Mal sehen!!!
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06-03-2024 19:34 - bearbeitet 06-03-2024 19:35
..... 🙄 .....
Es zwingt dich doch niemand hier zu kaufen oder zu verkaufen...laß es doch einfach
sein, wenn dir die Regeln nicht passen...kann doch nicht so schwierig sein....
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)
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06-03-2024 19:46
"Vorschläge und Rückmeldungen"
...you know?
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06-03-2024 20:00
"Dosenpfand.
Euro-Einführung.
AKW-Abschaltung.
Alles schlimm genug.
Aber jetzt noch (naja - bissel her isses ja schon...)
Abholung und Bezahlung ersteigerter/gekaufter Ware nur noch über das ebay-Bezahlsystem???"
Wenn es dir nur um Vorschläge seitens der Zahlungsabwicklung bezüglich Ebay geht, dann
musst du das schon anders formulieren, wenn du ernst genommen werden möchtest....
so sieht das eher nach dem Rundumschlag eines mit allem Unzufriedenen aus....
einen schönen Abend noch !
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07-03-2024 18:36
Hallo
Ich kaufe hier nur noch selten und kenne diese Regelung noch nicht.
Welchen Nachweis hat denn ein Verkäufer für die Warenübergabe, wenn der Käufer sich das Geld einfach "wegen Nichterhalt der Ware" über PayPal zurück holen würde?
Das war schließlich mal eine beliebte Betrugsmasche, vor der gewarnt wurde !!!
Ich würde das gerne verstehen.....
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07-03-2024 18:46
für @luden_hut
schön, mal wieder was von dir zu lesen...
/www.ebay.de/help/buying/shipping-delivery/changing-delivery-address-method/local-pickup?id=4056&st=3... und Artikel vor Ort abholen&intent=abholung&lucenceai=lucenceai&docId=HELP1015
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07-03-2024 19:00 - bearbeitet 07-03-2024 19:03
Hallo und danke @dmary56
Ja, man verabschiedet sich als einfacher Mensch und kommt als "Ausnahmetalent" zurück 😂
Ich persönlich kann mit dieser Regelung übrigens rein gar nichts anfangen
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.
Aber ich kaufe hier ja auch nur noch 1-2 mal im Jahr etwas und gewinne immer mehr den Eindruck, auch das ist noch zu oft.
Alles Gute....
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07-03-2024 19:12
Dinge zur Abholung und hochpreisige Ware stelle ich persönlich hier nicht ein...
Ich nutze Ebay seit der neuen Zahlungsabwicklung nur noch für den Verkauf von Artikeln, wo
ein Gesamtverlust nicht zu erwarten oder zu verschmerzen wäre...
Dir auch alles Gute @luden_hut
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07-03-2024 19:56 - bearbeitet 07-03-2024 19:57
Nur mal nebenbei angedacht, @dmary56 :
Ich stelle mir gerade vor, ich hätte ein riesiges, sperriges Möbel (oder ähnliches) gekauft und stelle bei der Abholung fest, dass es nicht der Beschreibung entspricht und nur Sperrmüllschrott ist.
Das müsste ich dann ja trotzdem erst einmal mitnehmen, um gegebenenfalls einen Nachweis, vielleicht ein Gutachten erbringen zu können, wenn ich mein Geld wieder haben will.
Oder wie soll das dann funktionieren?
Ich glaube, ohne Ebay lebt man um einiges stressfreier
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07-03-2024 20:18
berechtigte frage @luden_hut , die ich dir mangels Erfahrung nicht beantworten kann.
Vielleicht kann eine Ebaymitarbeiterin sich dazu äußern
Was wäre in einem solchen Fall die beste Vorgehensweise, es kann ja immer vorkommen,
daß Artikel sich in Natura anders darstellen als in der Artikelbeschreibung.
Reicht da auch einfach eine Meldung, daß der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, um das Geld
zurück zu erhalten?
Sollte man die Mängel vor Ort dokumentieren?
Es macht ja wenig Sinn, den Artikel erst mitzunehmen und dann gegen Nachweis? (in welcher Form?) wieder zum VK zurückzubringen....
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am
07-03-2024
21:16
- zuletzt bearbeitet am
08-03-2024
14:40
von
kh-marina
Mir reicht es schon, dass man hier überhaupt vorher in einem Forum erst fragen muss, um zu klären.
Viel zu kompliziert das alles...
@zerappelzappel hat hier absolut Recht, Abholung sollte nur über Barzahlung nach Prüfung der Ware erfolgen.
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07-03-2024 21:18
Meine Rede. Was anderes würde bei mir nicht in Frage kommen @luden_hut.
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08-03-2024 11:43
Hallo @zerappelzappel und in die Runde! Deine Gedanken zur bargeldlosen Abholung nehmen wir hiermit zur Kenntnis. Die Option Barzahlung bei Abholung sowohl für gewerbliche als auch für private Verkäufer*innen in den meisten Kategorien aus dem Verkaufsformular zu entfernen, ist eine bewusst getroffene Geschäftsentscheidung. Das Ziel ist es, dass eBay als eine noch sichere, lokale Einkaufsplattform wahrgenommen wird. Ein weiterer Vorteil: Es gibt keine Nachverhandlung, dank verbindlicher Vorab-Zahlung online. Mit diesem Schritt heben wir uns auch vom Mitbewerb ab und es wird etwas dauern, bis man sich an diese Veränderung gewöhnt hat.
Schade, dass du unserem Zahlungssystem so negativ gegenüber stehst. Meine Antwort wird deine Meinung vermutlich zwar nicht ändern, aber vielleicht verstehst du jetzt die Hintergründe ein kleines bisschen besser.
Liebe Grüße
Miriam
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08-03-2024 11:50 - bearbeitet 08-03-2024 11:51
@dmary56 schrieb:
berechtigte frage @luden_hut , die ich dir mangels Erfahrung nicht beantworten kann.
Vielleicht kann eine Ebaymitarbeiterin sich dazu äußern
Was wäre in einem solchen Fall die beste Vorgehensweise, es kann ja immer vorkommen,
daß Artikel sich in Natura anders darstellen als in der Artikelbeschreibung.
Reicht da auch einfach eine Meldung, daß der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, um das Geld
zurück zu erhalten?
Sollte man die Mängel vor Ort dokumentieren?
Es macht ja wenig Sinn, den Artikel erst mitzunehmen und dann gegen Nachweis? (in welcher Form?) wieder zum VK zurückzubringen....
Hallo0 @dmary56 und @luden_hut - gerne übernehme ich die Beantwortung eurer Frage.
Ich persönlich würde als Verkäufer*in die Transaktion vor Ort direkt abbrechen (Grund: Käufer*in wünscht Abbruch) - dann kann man weiterziehen und muss den Artikel nicht erst mit nach Hause nehmen, um ihn dann wieder über eine eBay-Rückgabeanfrage zu retournieren - das spart Zeit und die Rückerstattung erfolgt auch schneller.
Eine Rückgabe wegen eines defekten oder erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikels ist im Rahmen unseres Käuferschutzes bis zu 30 Tage lang möglich, auch wenn in den Rücknahmebedingungen angegeben wurde, dass keine Rücknahmen akzeptiert werden. Wenn Käufer*innen Artikel ohne besonderen Grund zurückgeben möchten und im Angebot angegeben wurde, dass keine Rücknahmen akzeptiert werden, sind Verkäufer*innen nicht verpflichtet, die Rücknahmeanfrage zu akzeptieren.
Ich hoffe, das hilft euch weiter 🙂.
Liebe Grüße
Miriam
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08-03-2024 11:54
Liebe Miriam
es geht doch Ebay nur ums Geld was bei euch auf dem Konto landet. Ich als erwachsener Käufer entscheide bei Selbstabholung , geht ja sowieso nur um große Teile, ob das Teil das Geld wert ist und wie beschrieben ist und wenn es nicht passt, dann nehme ich mein Geld und gehe wieder. Und wenn das Geld erst bei euch ist, wird es umständlich. Ging doch die ganzen Jahre immer so gut.
Das euch die Verkäufer **bleep** egal sind, sieht man doch an den vielen Privatverkäufern die bei Auslandverkäufen um Geld und Ware beschissen werden und Ebay und die Zahlungsdienstleister sind gegenseitig der schwarzen Peter zuschieben.
Für mich ist klar ich kaufe zwar noch bei Ebay , aber wenn es um große Teile geht die ich besichtigen möchte, gibt es nur barzahlung bei Abholung oder ich kaufe auf anderen Plattformen
lg claus
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08-03-2024 12:05
So ein Verkäufer, der vorher versucht den Käufer über den Zustand der Ware zu täuschen, soll dann also sofort problemlos bereit sein die Transaktion vor Ort direkt abbrechen?
Und was ist, wenn nicht ?
Für den VK würde ein Abbruch doch erst einmal keinen Vorteil bringen.
Behält Ebay dann das Geld ???
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08-03-2024 12:34 - bearbeitet 08-03-2024 12:38
"Das Ziel ist es, dass eBay als eine noch sichere, lokale Einkaufsplattform wahrgenommen wird. Ein weiterer Vorteil: Es gibt keine Nachverhandlung, dank verbindlicher Vorab-Zahlung online"
Irrwitz.
Irrglaube.
Nachverhandlung..... NA UND????
Das ganze hat vielleicht mit LOKAL zu tun - aber mit Sicherheit nix mit "Sicherheit."
Sicherheit in diesen Fällen würde heissen, ich bekomm bei fremden Leuten im Dunkeln nix böses angetan.
Der Rest ist einfach ab-so-lu-ter Quatsch und völlig weltfremd.
UND: Es geht auch ums Erfolgserlebnis.
Davon allerdings hat bei Euch wohl noch niemand jemals gehört...
(...beim ebay gabs das mal. Damals. Aber da waren wohl viele von Euch noch nicht mal auf der Welt)
....Angebot -> Verkauft-> Abgeholt->Cash in the Tasch.
Auch DARUM gehts.
Und glaubt mal ja nicht, ebay würde damit als "sichere Plattform wahrgenommen."
Das steht vielleicht in Eurem Manual zur Abbügelung von dummen Kundenanfragen ganz weit oben.... ist aber auch völliger Unsinn und nur eine hohle Phrase.
Versuchts doch in den "Fachabteilungen" mal mit dem angewandten Flohmarktprinzip.
Nie gehört?
Früh aufstehn und mal selbst erleben.
Die Erkenntnis ist eine GROSSE.
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08-03-2024 12:43
Hallo miriam@ebay
Ich bin einmal so frei und zitiere dich:
"... dass eBay als eine noch sichere, lokale Einkaufsplattform wahrgenommen wird ..."
Wann bitte soll das denn so weit sein, 2040, 2061 oder doch eher am Sankt Nimmerleinstag?
Ja, du kannst nichts dafür und befindest dich am Reibekontakt zwischen User und Geschäftsführung (undankbare Position), doch deren Irrweg ist nicht unserer 🙄
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08-03-2024 12:45
@luden_hut schrieb:So ein Verkäufer, der vorher versucht den Käufer über den Zustand der Ware zu täuschen, soll dann also sofort problemlos bereit sein die Transaktion vor Ort direkt abbrechen?
Und was ist, wenn nicht ?
Für den VK würde ein Abbruch doch erst einmal keinen Vorteil bringen.
Behält Ebay dann das Geld ???
Der Dumme ist ja in diesem Fall der Käufer, der schon bezahlt hat...wie soll er nachweisen, daß er den
Artikel nicht bekommen/mitgenommen hat...wenn der Vk sich stur stellt, sieht der Käufer alt aus...
Das einzige Druckmitel, daß der Käufer hat, ist , daß er den Abholcode nicht herausrückt, aber selbst das
verhindert ja nicht die Auszahlung komplett, sie findet nur zeitlich später statt...
Ich kann mir vorstellen, daß da manche Verkäufer/Käufer - Begegnung ein ordentliches Aggressionspotential freisetzt und nicht unbedingt freundlich endet...
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)
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08-03-2024 12:54
Also ich habe dort regelmäßig Abholer, freuen sich über tolle Ware und noch mehr über einen kleinen Mengenrabatt wenn gleich mehr genommen wird und stell dir vor, die kommen dann teilweise sogar wieder 😎
Ob ebay jemals so "lokal" wird wage ich jetzt doch einmal anzuweifeln 🤗
