10-12-2025 11:50
Habe zum obengenannten Thema noch kein erfolgreiches Suchergebnis feststellen können. Nervig und ebay-unwürdig empfinde ich die Offerten von Sellern mit versichiedensten Benutzernamenregistrierungen, die standardmäßig immer denselben Artikelversandstandort haben. Natürlich ist das z.B. bei **bleep** üblich, dass Lagerware von einem **bleep**-Logistikstandort zum Versand kommen.
Finde es aber nicht für richtig, dass das jeder Seller bei ebay so praktizieren darf und die Verkäufereigenschaft mangels nicht erkennbarer Details von ebay bewusst intransparent dargestellt ist.
Da besteht verbraucherfreundlicher Verbesserungsbedarf...
10-12-2025 12:00
Magst du uns dein Problem bitte etwas deutlicher und ausführlicher vortragen?
Aber gleich vorab: es ist nicht verboten mehrere Konten zu haben mit denselben Artikelstandorten.
Was daran stört dich?
10-12-2025 12:03
Das Ganze kann sogar gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) verstoßen, wenn der gleiche Händler zu unterschiedlichen Preisen/Namen (Marktplatznamen) verkauft, obwohl sich die gleiche Firma dahinter verbirgt.
Gut zu beobachten ist das teilweise in Preissuchmaschinen.
Selbst Hersteller, die ihre Waren direkt anbieten, machen vor solchen Verstößen nicht halt.
Eigentlich müssten Verbraucherzentralen gerade Hochkonjunktur haben.
10-12-2025 12:08
Naja, da magst du Recht haben aber TE schreibt nichts von denselben VK und unterschiedlichen Preisen bei selben Artikeln.
10-12-2025 12:11
Dann habe ich den Teil wohl anders gelesen.
Zitat: "Sellern mit versichiedensten Benutzernamenregistrierungen, die standardmäßig immer denselben Artikelversandstandort."
10-12-2025 16:37
Es ist weder verboten, "mit versichiedensten Benutzernamenregistrierungen" zu verkaufen, noch untersagt und daher auch logisch und erlaubt, dass "die standardmäßig immer denselben Artikelversandstandort haben".
Wo siehst du da ein Problem?