21-08-2025 15:42
Es wäre toll, wenn man bei seinen Benachrichtigungseinstellungen alles abwählen könnte und würde dann auch wirklich keine E-Mail-Benachrichtigungen bekommen.
Lässt sich das irgendwie einrichten?
Also dass man nicht nur das/die/alle Häkchen entfernt und das abspeichert sondern dann auch wirklich kein E-Mail bekommt wenn verschickt wird oder wenn man die Ware bekommen hat. Also dass das wie im Anhang seit Monaten so eingestellt und gewünscht dann auch wirklich 1:1 umgesetzt wird?
30-08-2025 19:44
Richtig - ich selbst möchte ALLEIN entscheiden, welche Nachrichten ich bekomme, wer mich wie oft mit E-Mails nervt!
eBay bietet seinen Mitgliedern explizit die Möglichkeit zu entscheiden, welche Benachrichtigungen sie bekommen wollen und welche nicht!
Bei manchen Kæufen interessiert es mich halt ob das schon unterwegs ist und bei Anderen interessiert es mich einen Dreck - wenn ich was dazu wissen will sehe ich unter "Einzelheiten zum Kauf" selber nach, sonst nicht!
Und ja, selbstverständlich ist das nerven mit unnötigen, ungewünschten Mails ein Verstoss gegen das UWG und die DS-GVO. Besonders wenn man der werblichen Nutzung seiner Daten widersprochen hat und die Daten trotzdem unnötiger weise eafür genutzt werden...
31-08-2025 11:00
Es hat doch aber nichts mit "werblich" zu tun, wenn du lediglich Nachrichten über deine Sendungen bekommst.
Ich bin auch noch bei DHL angemeldet, was meinst du wie viele Mails ich bekomme, alles doppelt und dreifach. Die lösche ich halt und gut is.
Wie man sieht, kann man es nicht jeden recht machen, die einen wollen über jeden Meter Vorankommen informiert werden, einige schauen scheinbar überhaupt nicht nach der Sendungsverfolgung und sind regelmäßig überrascht, wo nun die Lieferung ist, wieder andere fühlen sich belästigt.
Ob Ebay nun für dich extra eine Möglichkeit bieten wird, Versandnachrichten an- oder abzuwählen, da kann ich dir wenig Hoffnung machen.
Und ich denke auch nicht, dass das etwas mit der DSGVO zu tun hat.
31-08-2025 11:31
"Es hat doch aber nichts mit "werblich" zu tun, wenn du lediglich Nachrichten über deine Sendungen bekommst."
Definition "Werbung" gem. BGH:
"..Werbung ist jede Äußerung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern..."
Und so eine Email hat nun mal als Erstes gleich ein Ebay- Logo, macht über einen Link Werbung für den Käuferschutz, im Fuß steht das ganze Impressum von eBay - also nicht neutral wie z.B. "Ihre Sendung mit der Sendungsnummer xxxxxx ist heute ausgeliefert worden" ohne Logos und Links....
Auf welches Unternehmen könnte nun so eine Mail mit dem EBAY- Logo beim Empfänger hinweisen? NA?
Sind diese Benachrichtigungen erforderlich für die Abwicklung oder nicht?
Warum braucht ein "normaler" Verkäufer die willentliche und bewusste Einwilligung des Empfängers damit er dessen E-Mail-Adresse an den Versanddienstleister für Sendungsmitteilungen weitergeben darf und bekommt eine vom Landersdatenschutz verpasst, wenn er das ohne Einwilligung macht?
Bekommt man etwas seine Ware nicht ohne diese Mails?!
Nein, denn wenn man seine Ware als Warensendung bekommt, dann bekommt man ja auch nicht eine Meldung "zugestellt" - oder?
31-08-2025 17:54
Dein Tonfall (in den Forenbeiträgen und insbesondere Deinen abgegebenen Bewertungen) ist unterirdisch
-
wende Dich direkt an den Kundendienst
-
ggf. findest Du jemanden der Dir die Möglichkeiten erklärt
-
ob Du sie verstehst wage ich bei Deinem von-oben-herab-Getöne zu bezweifeln.....
Wenn Du der irrigen Annahme bist das Ebay gegen geltende Gesetze verstößt wirst Du sicher in der Lage sein diesen Tatbestand anwaltlich/gerichtlich klären zu lassen............
(wobei ICH Dir unterstelle das Du Dich keinen Zentimeter von der Couch bewegen wirst.......)
31-08-2025 18:37
Kundendienst bringt nichts, nur Ausreden oder Verweigerungshaltung...
Und was die unterstellte "irrige Annahme" betrifft:
Die von eBay, die hier mitlesen werden bestätigen können, dass ich in der Vergangenheit schon mal einen dreistelligen Betrag von eBay erhalten habe, damit ich damals das rechtswidrige Verhalten nicht weiter über die zustelligen Stellen überprüfen lasse... Also nicht mein erster Tanz mit eBay...
31-08-2025 18:53
Und was das "keinen Zentimeter von der Couch" bewegen betrifft - da hast du Recht, sowas lasse ich von der Couch aus vom Anwalt erledigen, in der Anlage ein Beispiel von einem Versanddienstleister, der seit 2014 schon 2x gegen mein strafbewehrtes Unterlassungsversprechen verstoßen hat und immer schön brav zahlt...
Da ging's übrigens um auch um unerlaubte Sendungsmitteilungen und jedes neue unerlaubte Mail zu einer Sendung an mich bringt mir erneut 500€ ein...
Warum also von der Couch aufstehen, wenn man sowas für max. 193€ mandatieren kann? Und ja, das zählt als Schmerzensgeld, ist also steuerfrei!
31-08-2025 19:40
Ja richtig so! ebay steht ja so auf recht und gesetz!
habe das gleiche problem auch! Will keine Werbung von ebay bekommen, möchte auch in Zukunft nicht verkaufen, habe alles abgewählt und trotzdem bekomme ich mails wie : Möchten sie nicht wieder verkaufen etc.....
Sie bekommen einen Gutschein, von 50zig € wenn sie für 125€ kaufen...
ich glaube am besten ist es ebay ganz sein zu lassen und den account zu löschen!
31-08-2025 19:55
@ek1810 schrieb:"Es hat doch aber nichts mit "werblich" zu tun, wenn du lediglich Nachrichten über deine Sendungen bekommst."
Definition "Werbung" gem. BGH:
"..Werbung ist jede Äußerung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern..."
Und so eine Email hat nun mal als Erstes gleich ein Ebay- Logo, macht über einen Link Werbung für den Käuferschutz, im Fuß steht das ganze Impressum von eBay - also nicht neutral wie z.B. "Ihre Sendung mit der Sendungsnummer xxxxxx ist heute ausgeliefert worden" ohne Logos und Links....
Auf welches Unternehmen könnte nun so eine Mail mit dem EBAY- Logo beim Empfänger hinweisen? NA?
Äh sorry, du hast doch eine Geschäftsbeziehung zu Ebay, also ist das keine Werbung, bzw. kein Missbrauch der DSGVO.
Das wäre es, wenn du nun Werbung von anderen Unternehmen bekommen würdest, mit denen du Zwecks einer Abwicklung eines Kaufs in keinerlei Beziehung stehen würdest.
Sind diese Benachrichtigungen erforderlich für die Abwicklung oder nicht?
Man oh man, das ist ein Service, der das Leben leichter machen soll.
Warum braucht ein "normaler" Verkäufer die willentliche und bewusste Einwilligung des Empfängers damit er dessen E-Mail-Adresse an den Versanddienstleister für Sendungsmitteilungen weitergeben darf und bekommt eine vom Landersdatenschutz verpasst, wenn er das ohne Einwilligung macht?
Bekommt man etwas seine Ware nicht ohne diese Mails?!
Nein, denn wenn man seine Ware als Warensendung bekommt, dann bekommt man ja auch nicht eine Meldung "zugestellt" - oder?
Nun rate mal warum nicht?
Kann es vielleicht daran liegen, dass Warensendungen nicht getrackt sind ...
31-08-2025 19:58
Markiert es doch einfach als Spam und gut ists.
31-08-2025 20:09
@ek1810 schrieb:Kundendienst bringt nichts, nur Ausreden oder Verweigerungshaltung...
Und was die unterstellte "irrige Annahme" betrifft:
Die von eBay, die hier mitlesen werden bestätigen können, dass ich in der Vergangenheit schon mal einen dreistelligen Betrag von eBay erhalten habe, damit ich damals das rechtswidrige Verhalten nicht weiter über die zustelligen Stellen überprüfen lasse... Also nicht mein erster Tanz mit eBay...
Hier lesen ja viele Leute, @ek1810 .
Mit wem du tanzt, ist deine Sache.
01-09-2025 00:28
Äh sorry, du hast doch eine Geschäftsbeziehung zu Ebay, also ist das keine Werbung, bzw. kein Missbrauch der DSGVO.
Das wäre es, wenn du nun Werbung von anderen Unternehmen bekommen würdest, mit denen du Zwecks einer Abwicklung eines Kaufs in keinerlei Beziehung stehen würdest.
Gilt nur solange ich nicht widerspreche, 7,3 UWG -Lies das mal durch, dann verstehst du auch, was gemeint ist und was du da verwechselst...
https://dejure.org/gesetze/UWG/7.html
Das Beispiel mit der Warensendung soll aufzeigen, dass diese Sendungsmitteilungen zur Erfüllung des Kaufvertrages Oder der Dienstleistung nicht nötig sind und somit nicht sein müssen - deshalb kein "berechtigtes Interesse" nach Artikel 6 DS-GVO..
01-09-2025 00:36
Ganz einfach folgendes übermitteln:
Widerruf der Nutzung und Weitergabe meiner Daten für werbliche Zwecke sowie zum Zwecke der Markt- und Meinungsforschung. Dies gilt ausdrücklich auch für meine postalische Adresse.
Wenn das dann nicht aufhört (einen Monat Frist zur Umsetzung) ein strafbewehrtes Unterlassungsversprechen anbieten. Frist wieder ein Monat. Wenns nicht kommt, dann Anwalt, der kostet (musst du vorstrecken, bekommt du wieder vom Gegner) bei 1000€ etwas knapp 200€.
Dann die UE gut aufheben und Geld bekommen für jeden Verstoss...
Ach ja - kostenlose DS- GVO Auskunft nach Artikel 15 auch gleich verlangen...
Damit stelle ich seit 2012 alles werbliche aus Deutschland ab...
01-09-2025 00:46
Ging nur darum klarzustellen, dass ich kein Dampfplauderer bin, sondern unerwünschte und widersproche Werbung am Ende so wie das hier angehängte Beispiel abstelle wenn nicht von selbst aufhört!
Würde da halt gerne einfacher lösen...
10-10-2025 18:35