10-03-2025 15:55
Moin!
Hatte kürzlich das zweifelhafte Vergnügen mit einem Kunden, der mir sofort den Anwalt auf den Hals hetzen wollte, weil er meinte, dass ich in meinen Angeboten missverständliche Angaben zur Umsatzsteuer machen würde und er sich durch mein Angebot getäuscht und geschädigt sah ("Bekomme ja dann die Steuer nicht wieder"). Da derjenige durch Google allgemein als Abmahner bekannt ist (witzigerweise hatte er mir kurz zuvor noch eine E-Mail gesendet und gefragt, ob ich ihm die Artikel außerhalb von eBay günstiger verkaufen würde), habe ich ihm den Betrag erstattet, aber eben darauf hingewiesen, dass es Kulanz sei und kein Schuldanerkenntnis. Ich brauchte auch erst eine Weile, um zu verstehen, wo er überhaupt das Problem sah (das mehr als 5000 private und auch gewerbliche Käufer zuvor nicht gesehen hatten).
Es ging um Folgendes: Ich biete in der Regel gebrauchte Ware an und bin Einzelunternehmer. Entsprechend bin ich umsatzsteuerpflichtig und habe natürlich auch eine entsprechende USt.IdNr. Hierfür gibt es ja bei "Öffentliche Informationen zum Unternehmen" ganz am Ende den Punkt zu den Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Dort kann man anklicken USt.-IdNr. auf Rechnungen ausweisen. Dieses Feld hatte ich bisher ausgewählt, weil ich damit ja kein Problem habe und als Einzelunternehmer ja auch dazu verpflichtet bin. Was ich jedoch nicht wusste: Dadurch wird bei meinen "Rechtlichen Informationen" unter jedem Angebot auch automatisch der Satz hinzugefügt "Die Mehrwersteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen." In meinen Angebotstexten steht jedoch zweisprachig und gut lesbar, dass die Artikel gebraucht sind und differenzbesteuert angeboten werden. War nie ein Problem. Bis eben dieser spezielle Kunde daraus ein Drama gemacht hat.
Nun stellt sich mir die Frage, warum aber dieses Feld nicht darauf hinweist, dass dieser Satz zu meinen rechtlichen Informationen unter jedem Angebot hinzugefügt wird und es gerade bei Gebrauchtware dann zu Irritationen kommen kann, wenn es doch eigentlich nur darum geht, dass meine USt.-IdNr. auf Rechnungen ausgewiesen werden darf?
Und wenn wir bei Verbesserungen sind: Wäre es nicht technisch sinnvoll, dass in der letzten Minute von Auktionen neue Gebote die Auktion um 5 oder 10 Sekunden verlängern. Ich bekomme ab und zu böse Nachrichten von Mitgliedern, die sich da benachteiligt fühlen , was gerade bei älteren Menschen oder schlechter Internetverbindung ja auch wirklich dann ein Nachteil sein kann. Würde es die Spannung nicht deutlich steigern und damit am Ende auch die Umsätze. Dann hätten Leute ja nochmal mehr Zeit, zu entscheiden, ob sie noch einen Versuch starten würden? Bei echten Auktionen ist es ja nicht anders.
Danke bereits. 😃
11-03-2025 17:00
Hallo @mb-motorwagen und vielen Dank für deinen Beitrag!
Bei der aktuellen Formulierung können wir deinen Hinweis verstehen und daher habe ich nochmals intern weitergegeben, dass es in den Öffentlichen Angaben zum Unternehmen im Abschnitt "Umsatzsteuer-Identifikationsnummern" neben dem Haken wieder "MwSt. auf Rechnungen anzeigen" heißen sollte, so wie es auch in unserem Rechtsportal steht. Dann wäre es nicht so weit gekommen.
Dein zweiter Vorschlag wurde geprüft, kommt aber leider nicht in Frage. Bei "echten" Auktionen ist der Vertragsschluss nämlich auch anders und somit lässt sich das nicht mit eBay-Auktionen vergleichen. Danke dennoch für deine Zeit, deine Gedanken und die gemachten Erfahrungen über die Community mit uns zu teilen 🙂.
Liebe Grüße
Miriam
11-03-2025 17:10
Danke für die Antwort. Nun wäre hierbei aber noch die Frage, ob es sinnvoll ist, dass unten bei den rechtlichen Informationen überhaupt dieser Satz "Die Mehrwersteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen." stehen muss? Es kann ja nun auch sein, dass ich sowohl Gebrauchtware als auch Neuware anbiete und diese dann mal differenzbesteuert und mal normal besteuert ist. Das würde dann ja im Zweifelsfall wieder Erbsenzähler/Abmahner auf den Plan rufen wie in diesem Fall.
11-03-2025 21:44
Grundsätzlich musst Du immer auf den Mehrwertsteuerausweis (mit / ohne) hinweisen.
Schuld ist die Preisangabenverordnung (PangV)
Nur ein Beispiel: Ein gewerblicher Käufer muss erkennen können, ob der gekaufte Artikel zum Mehrwertsteuerabzug berechtigt. Dies könnte nämlich beim Einkauf ein Vorteil gegenüber Waren ohne MwSt.-Ausweis oder Differenzbesteuerung sein.
Dem Privaten kann das egal sein, solange er immer den gültigen Endpreis sieht.
Zum anderen können auch Bußgelder verhängt werden, bei Nichteinhaltung.
Alternativ verzichtet man auf Differenzbesteuerung und den verbundenen Aufwand.
11-03-2025 22:04
12-03-2025 08:42
Hallo @mb-motorwagen - du könntest darüber nachdenken, deine Angebote in diesem Fall mit 2 verschiedenen eBay-Konten anzubieten, um das Sortiment zu trennen?
Ob der Satz "MwSt. auf Rechnungen anzeigen" bei dir auf jeder Artikelseite stehen sollte oder nicht, müsstest du bitte mit der Rechtsberatung deiner Wahl abklären, das können wir von eBay dir nicht beantworten.
Ich hoffe aber der Austausch hier bringt dich schon mal weiter! 🙂
Liebe Grüße
Miriam
12-03-2025 09:49
Guten Morgen,
vom Prinzip muss man nur den Haken entfernen bei "USt.-IdNr. auf Rechnungen ausweisen", was Du inzwischen auch getan hast.
Dafür wird dann in jeder Artikelbeschreibung Dein "Bronzesatz" zum Ausweis der MwSt. oder der Differenzbesteuerung hinzugefügt und Du bist auf der sicheren Seite, genauso wie alle anderen, die beiden Besteuerungsarten beim Verkauf anwenden.
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Nun müssen die Besteller den Hinweis nur noch lesen (können).
Das ist dann aber wieder eine neue Richtlinie die uns erwartet ... Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gültig ab 28.06.2025.
Mal sehen wie ebay dann die zwischen Werbung versteckten Produktbeschreibungen des/r Verkäufer*in „hervorholt“.
12-03-2025 13:44 - bearbeitet 12-03-2025 13:45
Ich meinte, warum der Satz mit der Mehrwertsteuer überhaupt bei den rechtlichen Informationen auftaucht (sobald man die Umsatzsteuer ID Nr. in Rechnungen anzeigen lassen will), wenn doch schon beim Preis die Mehrwersteuer steht und man einen entsprechende Hinweis auch im Angebot nochmal hinterlegen kann. Es ging hierbei nicht um eine rechtliche Frage, sondern warum dann dieser (in diesem Fall) problematische Satz automatisch bei den rechtlichen Informationen erscheint ohne dass beim Anklicken darauf hingewiesen wird und ob das seitens eBay überhaupt notwendig ist.