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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten

Hallo steffi@ebay 

 

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Gerne gebe ich Dir zwei Beispiele wo Ebay (meiner Meinung nach massiv) eingreift, passend zu Deinem Satz:

... da ich nicht sehen kann, wo eBay Verkäufer*innen daran hindert es in weiteren Schritten richtig für Käufer*innen zu machen.

 

Hier zunächst aus Verkäufersicht:

Wenn ich als Verkäufer mit einer automatischen Rückgabe konfrontiert werde, verweigert mir Ebay damit mein (Verkäufer)Recht auf Nachbesserung bzw. Nacherfüllung (§440BGB).

- Darüber haben wir hier im Forum schon seitenlang diskutiert, warum ich als Verkäufer bei automatischen Rückgaben keine Einflussmöglichkeiten mehr von Ebay zugestanden bekomme (z.B. Nachlieferung).

Deine Aussage das der Käuferschutz-Prozess eine Nachlieferung nicht vorsieht, macht es leider rechtlich gesehen nicht richtiger - beweist nur das Ebay dieses Gesetz mit seinen Hausregeln umgeht bzw. bewußt aushebelt.

 

Und hier nun aus Käufersicht:

Als Käufer habe ich das Recht auf Lieferung (§433BGB) bzw. Nacherfüllung (§439BGB) wenn die Lieferung mangelhaft ist.

Wichtig ist hierbei das erstgenannte Recht auf Lieferung.

Dieses verpflichtet den Verkäufer - Zitat:

... dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Und genau hier greift Ebay ein, indem dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt wird "einfach" zurück zu erstatten ohne das er liefern muss.

Das in diesem konkreten Fall der Verkäufer diesen Umstand zu seinem Vorteil (höherer neuer Verkaufspreis) ausgenutzt hat, macht in meinen Augen die Schwäche des Systems deutlich !

 

Und ja, ich glaube Du hast mich etwas falsch verstanden.

Meiner Meinung nach sollte sich Ebay komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten, so wie es noch in den 2000er Jahren war !

Nur macht Ebay das eben heute nicht mehr - aber dann sollte auch "konsequent" eingegriffen und sich nicht damit rausgeredet werden das Ebay nur der Vermittler ist !

Richtig ist das Ebay zwar den Kaufvertrag nicht für ungültig erklärt - aber so verändert das die Vertragsparteien wechselseitige Vor-, und Nachteile haben !

 

Übrigens als was verstehst Du eigentlich den tollen Lieferzeit-Algorithmus von Ebay ?

Wenn Du mal die gewerblichen Verkäufer fragen würdest, würde Dir vermutlich eine überwältigende Mehrzahl davon sagen, das dies einen massiven Eingriff in den Lieferprozess (der Bestandteil des Kaufvertrages ist) darstellt.

Gruß
Andy
__________________________________________________________________
The dark side of force
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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten

Hallo steffi@ebay 

 

danke fürs verschieben.

 

 

Gruß
Andy
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Nachricht 2 von 16
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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten


@imperial-modellbau  schrieb:

Hallo steffi@ebay 

 

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Gerne gebe ich Dir zwei Beispiele wo Ebay (meiner Meinung nach massiv) eingreift, passend zu Deinem Satz:

... da ich nicht sehen kann, wo eBay Verkäufer*innen daran hindert es in weiteren Schritten richtig für Käufer*innen zu machen.

 

Hier zunächst aus Verkäufersicht:

Wenn ich als Verkäufer mit einer automatischen Rückgabe konfrontiert werde, verweigert mir Ebay damit mein (Verkäufer)Recht auf Nachbesserung bzw. Nacherfüllung (§440BGB).

- Darüber haben wir hier im Forum schon seitenlang diskutiert, warum ich als Verkäufer bei automatischen Rückgaben keine Einflussmöglichkeiten mehr von Ebay zugestanden bekomme (z.B. Nachlieferung).

Deine Aussage das der Käuferschutz-Prozess eine Nachlieferung nicht vorsieht, macht es leider rechtlich gesehen nicht richtiger - beweist nur das Ebay dieses Gesetz mit seinen Hausregeln umgeht bzw. bewußt aushebelt.

 

Und hier nun aus Käufersicht:

Als Käufer habe ich das Recht auf Lieferung (§433BGB) bzw. Nacherfüllung (§439BGB) wenn die Lieferung mangelhaft ist.

Wichtig ist hierbei das erstgenannte Recht auf Lieferung.

Dieses verpflichtet den Verkäufer - Zitat:

... dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Und genau hier greift Ebay ein, indem dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt wird "einfach" zurück zu erstatten ohne das er liefern muss.

Das in diesem konkreten Fall der Verkäufer diesen Umstand zu seinem Vorteil (höherer neuer Verkaufspreis) ausgenutzt hat, macht in meinen Augen die Schwäche des Systems deutlich !

 

Und ja, ich glaube Du hast mich etwas falsch verstanden.

Meiner Meinung nach sollte sich Ebay komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten, so wie es noch in den 2000er Jahren war !

Nur macht Ebay das eben heute nicht mehr - aber dann sollte auch "konsequent" eingegriffen und sich nicht damit rausgeredet werden das Ebay nur der Vermittler ist !

Richtig ist das Ebay zwar den Kaufvertrag nicht für ungültig erklärt - aber so verändert das die Vertragsparteien wechselseitige Vor-, und Nachteile haben !

 

Übrigens als was verstehst Du eigentlich den tollen Lieferzeit-Algorithmus von Ebay ?

Wenn Du mal die gewerblichen Verkäufer fragen würdest, würde Dir vermutlich eine überwältigende Mehrzahl davon sagen, das dies einen massiven Eingriff in den Lieferprozess (der Bestandteil des Kaufvertrages ist) darstellt.


Hallo Andy @imperial-modellbau und einen schönen Freitag 🌟, ich habe Deine Rückmeldung und Frage rund um die gesetzlichen Grundlagen zur Nacherfüllung (§440 BGB), Lieferung (§433/439 BGB) und den Eingriff von eBay-Prozessen in das zivilrechtliche Vertragsverhältnis intern an unser Rechtsabteilung zur Prüfung weitergegeben. 📩⚖️

Sobald ich eine Rückmeldung erhalte, melde ich mich hier wieder. Bitte habe noch etwas Geduld 💬🙏

Lieben Gruß,

Steffi



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Nachricht 3 von 16
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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten

Hallo steffi@ebay 

 

Danke Dir - ich fasse mich dann mal in Geduld ! 🙂

Auch Dir einen schönen Freitag und ein schönes Wochenende !

Gruß
Andy
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Nachricht 4 von 16
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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten


@imperial-modellbau  schrieb:

Hallo steffi@ebay 

 

Danke Dir - ich fasse mich dann mal in Geduld ! 🙂

Auch Dir einen schönen Freitag und ein schönes Wochenende !


Dankeschön Andy @imperial-modellbau 🌻

Lieben Gruß,

Steffi



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Nachricht 5 von 16
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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten


@imperial-modellbau  schrieb:

Hallo steffi@ebay 

 

Danke Dir - ich fasse mich dann mal in Geduld ! 🙂

Auch Dir einen schönen Freitag und ein schönes Wochenende !


Hallo Andy @imperial-modellbau, ich wollte Dir kurz ein Update geben:
Ich habe bei unserer Rechtsabteilung nochmal nach einer Rückmeldung zu dem Thema nachgehakt, insbesondere im Hinblick auf die angesprochenen Punkte rund um Nacherfüllung, Rückerstattung und mögliche Eingriffe in das Vertragsverhältnis.

Mir wurde bestätigt, dass bereits an einer Einschätzung gearbeitet wird. Sobald ich dazu etwas Konkretes zurückgemeldet bekomme, melde ich mich selbstverständlich hier wieder bei Dir bzw. Euch. 📩⚖️

Danke nochmal für Deine Geduld – das ist nicht selbstverständlich! 🙏

Lieben Gruß,

Steffi



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Nachricht 6 von 16
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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten

Hallo steffi@ebay 

 

kein Problem - mittlerweile habe ich ja gelernt das die Ebay-Mühlen recht langsam mahlen.

Wenn dann wenigstens ganz feines Mehl, im Sinne einer konkreten und belastbaren Aussage bei rauskommen würde, wäre das toll ! 😊

 

Gruß
Andy
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Nachricht 7 von 16
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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten


@imperial-modellbau  schrieb:

Hallo steffi@ebay 

 

kein Problem - mittlerweile habe ich ja gelernt das die Ebay-Mühlen recht langsam mahlen.

Wenn dann wenigstens ganz feines Mehl, im Sinne einer konkreten und belastbaren Aussage bei rauskommen würde, wäre das toll ! 😊

 


Hallo Andy @imperial-modellbau, wie versprochen, komme ich hier mit einer Rückmeldung aus unserer Rechtsabteilung auf Deine ausführlichen Fragen rund um Rückerstattungen, Nacherfüllung, AGB und den Käuferschutz zurück. ⚖️ Vielen Dank nochmal, dass Du das Thema so fundiert und sachlich eingebracht hast.


🧾 Kernaussage aus rechtlicher Sicht
Aus juristischer Perspektive lässt sich die Situation im Wesentlichen auf zwei Punkte zusammenfassen:
1. Käufer*innen und Verkäufer*innen haben den eBay-Richtlinien (inkl. Käuferschutz, automatisierte Rückerstattungen etc.) mit Akzeptieren der AGB freiwillig zugestimmt.
2. Die gesetzlichen Ansprüche – insbesondere aus §§ 433, 439 BGB – bleiben weiterhin unberührt. Die eBay-Prozesse nehmen Käufer*innen also keine Rechte, sondern stellen eine zusätzliche Schutzschicht dar.
Das bedeutet:
• Eine automatisierte Rückerstattung ersetzt nicht den gesetzlichen Anspruch auf Lieferung oder Nacherfüllung.
• Der Käuferschutz ist eine ergänzende, alternative Lösung, auf die Nutzer*innen zurückgreifen können, ohne auf den zivilrechtlichen Weg angewiesen zu sein.

 

🧭 Rechtlich ist also alles im grünen Bereich – aber...
Was ich besonders wichtig finde ist der folgende Punkt:
Das Problem liegt oft im Gefühl der Einschränkung, das bei manchen Verkäufer*innen entsteht – insbesondere dann, wenn Prozesse automatisch ablaufen oder Kommunikation vermisst wird.
Vielleicht lohnt es sich daher, den Blick auf die Gestaltung unserer Richtlinien und deren Wirkung in der Praxis.


💡 Warum eBay den Käuferschutz so ausgestaltet hat
Das Ziel des eBay-Käuferschutzes ist es nicht, gesetzliche Ansprüche durchzusetzen – sondern eine niedrigschwellige, zusätzliche Lösungsmöglichkeit zu bieten, die Käufer*innen Sicherheit und Vertrauen gibt – **und damit letztlich auch Verkäufer*innen zugutekommt.**
Denn:
📦 Käufer*innen trauen sich eher zu bestellen, wenn sie wissen, dass es im Fall der Fälle eine unkomplizierte Lösung gibt.
🛠️ Verkäufer*innen müssen sich nicht durch komplexe Einzelfallregelungen kämpfen, sondern profitieren von klaren, skalierbaren Prozessen.


Fazit
Der Käuferschutz besteht parallel zu gesetzlichen Rechten und stellt ein zusätzliches Instrument zur Konfliktlösung auf dem Marktplatz. Dass dieser Mechanismus in der Praxis nicht immer reibungslos funktioniert – oder von allen als fair empfunden wird – ist absolut nachvollziehbar. Genau deshalb ist es so wichtig, dass man offen darüber spricht.
Denn die Gestaltung und Wahrnehmung unserer Richtlinien nehmen wir sehr ernst.
Ich hoffe, diese Einordnung hilft Dir weiter 💬🙏

Lieben Gruß,

Steffi



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Nachricht 8 von 16
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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten

steffi@ebay 

 

Hallo Steffi,

zunächst einmal vielen Dank, auch an Eure Rechtsabteilung, für die ausführliche Antwort !

 

Ich habe das jetzt mal ein paar Tage "sacken" lassen und auch nochmal mit meinen Freund dem Rechtsanwalt besprochen.

Er war derjenige der mich schon im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht hat, das AGB´s durchaus bestehende Gesetze und Verordnungen - hmm, nennen wir es mal "aufweichen" können, ohne das die AGB´s dadurch unwirksam werden.

Insbesondere dann, wie Du oben auch anführst, wenn beides Seiten den AGB´s zugestimmt haben.

Insofern hatte ich diese Art der Antwort durchaus erwartet, denn ich bin NICHT davon ausgegangen das Eure Rechtsabteilung ihren Job nicht kann ! 😉

Rein rechtlich betrachtet ist Ebay also auf der sicheren Seite - allerdings ... !

 

Allerdings ging es mir in erster Linie darum aufzuzeigen, wie sich die Ebay Bestimmungen in der Praxis auswirken - das hast Du ja auch erkannt ! 🤗

Was mir auffällt an dem Statement ist, das es sich ausschließlich auf die Käuferseite bezieht - was nicht weiter verwunderlich ist - kennen wir doch alle die, meiner Meinung nach übertriebene Fixierung Ebay´s auf die Käufer.

Leider wird mit keinem Wort auf mein erstes Beispiel aus Verkäufersicht eingegangen !

Das ich als Verkäufer keine Möglichkeit habe, bei automatischen Rückgaben "regulierend" einzugreifen war und ist ein Mißstand der dringend behoben gehört !

Siehe dazu bitte auch meinen Thread:

Rückgaben-Abwicklung endlich auf den Prüfstand ste... - eBay Deutschland Community

Wo ich unter anderem auch Dich eingeladen habe mitzudiskutieren !

 

Ich würde mich freuen wenn die Rechtsabteilung auch diese Sache aus ihrer bzw. Ebay-Sicht kommentieren würde !

Gruß
Andy
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Nachricht 9 von 16
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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten


@imperial-modellbau  schrieb:

steffi@ebay 

 

Hallo Steffi,

zunächst einmal vielen Dank, auch an Eure Rechtsabteilung, für die ausführliche Antwort !

 

Ich habe das jetzt mal ein paar Tage "sacken" lassen und auch nochmal mit meinen Freund dem Rechtsanwalt besprochen.

Er war derjenige der mich schon im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht hat, das AGB´s durchaus bestehende Gesetze und Verordnungen - hmm, nennen wir es mal "aufweichen" können, ohne das die AGB´s dadurch unwirksam werden.

Insbesondere dann, wie Du oben auch anführst, wenn beides Seiten den AGB´s zugestimmt haben.

Insofern hatte ich diese Art der Antwort durchaus erwartet, denn ich bin NICHT davon ausgegangen das Eure Rechtsabteilung ihren Job nicht kann ! 😉

Rein rechtlich betrachtet ist Ebay also auf der sicheren Seite - allerdings ... !

 

Allerdings ging es mir in erster Linie darum aufzuzeigen, wie sich die Ebay Bestimmungen in der Praxis auswirken - das hast Du ja auch erkannt ! 🤗

Was mir auffällt an dem Statement ist, das es sich ausschließlich auf die Käuferseite bezieht - was nicht weiter verwunderlich ist - kennen wir doch alle die, meiner Meinung nach übertriebene Fixierung Ebay´s auf die Käufer.

Leider wird mit keinem Wort auf mein erstes Beispiel aus Verkäufersicht eingegangen !

Das ich als Verkäufer keine Möglichkeit habe, bei automatischen Rückgaben "regulierend" einzugreifen war und ist ein Mißstand der dringend behoben gehört !

Siehe dazu bitte auch meinen Thread:

Rückgaben-Abwicklung endlich auf den Prüfstand ste... - eBay Deutschland Community

Wo ich unter anderem auch Dich eingeladen habe mitzudiskutieren !

 

Ich würde mich freuen wenn die Rechtsabteilung auch diese Sache aus ihrer bzw. Ebay-Sicht kommentieren würde !


Hallo Andy @imperial-modellbau, Danke Dir für Deine ausführliche Rückmeldung – und auch dafür, dass Du Dir nochmal Zeit genommen hast, alles in Ruhe durchzugehen und mit externer Perspektive zu besprechen. 🙏
Du hattest mich ja im Thread erneut markiert, aber um ehrlich zu sein: Ich hatte mich da nicht mehr direkt angesprochen gefühlt, weil aus meiner Sicht auch der von Dir zuerst angesprochene Punkt –  die Frage, ob eBay Verkäufer*innen etwas „verweigert“ – bereits beantwortet wurde und ich auch gerne hier in diesem Thread bleiben möchte zur besseren Übersicht 🙂.
Hier nochmal die zentralen Aussagen zur Einordnung:
1. Käufer *innen und Verkäufer *innen haben den eBay-Richtlinien (inkl. Käuferschutz, automatisierte Rückerstattungen etc.) mit Akzeptieren der AGB freiwillig zugestimmt.
2. Die gesetzlichen Ansprüche – insbesondere aus §§ 433, 439 BGB – bleiben weiterhin unberührt. Die eBay-Prozesse nehmen Käufer*innen also keine Rechte, sondern stellen eine zusätzliche Schutzschicht dar, wovon auch die Verkäufer*innen profitieren.
Das bedeutet:
Eine automatisierte Rückerstattung ersetzt nicht den gesetzlichen Anspruch auf Lieferung oder Nacherfüllung.
Der eBay-Käuferschutz ist eine ergänzende, alternative Lösung, auf die Nutzer*innen zurückgreifen können, ohne auf den zivilrechtlichen Weg angewiesen zu sein.
⚖️ Kein Entzug gesetzlicher Rechte – sondern zusätzliche Option
Die automatisierten Prozesse sind bewusst so gestaltet, dass sie auch den Verkäufer*innen eine unkomplizierte Lösung ermöglichen, ohne gesetzliche Pflichten zu unterlaufen. Das betrifft sowohl die Käufer *innen- als auch die Verkäufer *innenseite.
Wie schon gesagt: Der Käuferschutz ist nicht dazu da, gesetzliche Ansprüche durchzusetzen – sondern soll zusätzlich Vertrauen schaffen, z. B. durch schnelle Rückerstattung bei bestimmten Konflikten. Das Ganze basiert auf freiwilliger Teilnahme (durch Akzeptanz der AGB) und ist kein Ersatz für zivilrechtliche Ansprüche, die natürlich weiterhin bestehen.
🔁 Rückgabeprozesse – gerne im neuen Thread weiterdiskutieren
Da dieses Thema über die ursprüngliche rechtliche Fragestellung hier hinausgeht und in die operativen Rückgabeprozesse hineinreicht, schlage ich vor, dass Du das gerne im bereits von Dir eröffneten Thread zur Rückgabeabwicklung weiter besprichst.
Dort ist der passende Raum, um Erfahrungen, Kritik und auch konstruktive Ideen zur möglichen Weiterentwicklung einzubringen. 💬
Wir werde das dort geäußerte Feedback gebündelt an die zuständigen Teams weitergeben – nicht nur mit dem Ziel auch konkrete Veränderungen anzustoßen, sondern um die Perspektiven und Erfahrungen aus der Community transparent und nachvollziehbar intern zu spiegeln.
Uns ist wichtig, dass solche Rückmeldungen als Teil einer offenen Feedbackkultur wahrgenommen werden, bei der Eure Einschätzungen und Alltagserfahrungen ernst genommen und kontextualisiert werden können. Auch wenn daraus nicht automatisch ein direkter Handlungsimpuls entsteht, sind genau solche Stimmen oft wertvolle Anstöße für interne Diskussionen – und manchmal auch für Veränderungen. 💪

Lieben Gruß,

Steffi



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Nachricht 10 von 16
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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten

"Eine automatisierte Rückerstattung ersetzt nicht den gesetzlichen Anspruch auf Lieferung oder Nacherfüllung.
Der eBay-Käuferschutz ist eine ergänzende, alternative Lösung, auf die Nutzer*innen zurückgreifen können, ohne auf den zivilrechtlichen Weg angewiesen zu sein."

 

Das würde aber dann bedeuten alles weiter müsste außerhalb von Ebay erfolgen. Da die automatische Rückerstattung erfolgte ist, der Käufer das Produkt aber dennoch gerne möchte muss er eben außerhalb von Ebay kaufen, oder? 🙂

Nachricht 11 von 16
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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten


@itec-systems  schrieb:

"Eine automatisierte Rückerstattung ersetzt nicht den gesetzlichen Anspruch auf Lieferung oder Nacherfüllung.
Der eBay-Käuferschutz ist eine ergänzende, alternative Lösung, auf die Nutzer*innen zurückgreifen können, ohne auf den zivilrechtlichen Weg angewiesen zu sein."

 

Das würde aber dann bedeuten alles weiter müsste außerhalb von Ebay erfolgen. Da die automatische Rückerstattung erfolgte ist, der Käufer das Produkt aber dennoch gerne möchte muss er eben außerhalb von Ebay kaufen, oder? 🙂


Hallo @itec-systems, Danke für Deine Nachfrage – und eine wichtige Klarstellung an dieser Stelle: 

Nein, das bedeutet auf keinen Fall, dass der Kauf außerhalb von eBay erfolgen müsste. 🛒

Wenn der Artikel nach der Rückerstattung noch verfügbar ist, kann der/die Verkäufer*in ihn ganz normal wieder auf eBay einstellen – so wie bei jeder anderen Transaktion auch. 📦🧾
Der/die Käufer*in kann dann, falls weiterhin Interesse besteht, ganz regulär über eBay erneut bestellen – inklusive Käuferschutz, Sendungsverfolgung und Kommunikation über das System. 🔄💬

Die Aussage, dass der Käuferschutz eine „alternative Lösung“ sei, bezieht sich nicht auf einen externen Ablauf, sondern darauf, dass dieser Schutzmechanismus eine ergänzende Option ist – für den Fall, dass etwas schiefläuft. Er ersetzt keine gesetzlichen Ansprüche und verschiebt auch nichts „nach draußen“.

 

🔁 Kurz gesagt:
Wenn der/die Käufer*in das Produkt trotz Rückerstattung weiterhin haben möchte, kann das selbstverständlich innerhalb von eBay abgewickelt werden.

Lieben Gruß,

Steffi



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Nachricht 12 von 16
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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten

Hallo steffi@ebay 

 

Und genau das ist meilenweit von der Realität entfernt.

Wenn der Käufer einen Fall eröffnet und die Ware immer noch haben möchte, ist genau der Fall gegeben das der Verkäufer eine Nachbesserung bzw. Nacherfüllung leisten können sollte.

Dieses Recht hat der Verkäufer laut BGB, inwieweit das durch die Ebay-AGB´s ausgeschlossen wird, kann ich nicht sagen, vermute aber das es so ist.

Du bzw. Eure Rechtabteilung ist ja leider nicht auf mein Beispiel aus Verkäufersicht eingegangen.
Tatsache ist aber, wie Du ja selber geschrieben hast, das eine Nachlieferung "nicht vorgesehen" ist und genau das ist für uns Verkäufer ein unhaltbarer Zustand !

Beispiel:

Ich liefere ein Modell und in der Packung fehlt ein Teil.

Das einfachste wäre es doch dem Käufer dieses Teil zu schicken und alle wären zufrieden !

Das funktioniert auch gut wenn der Käufer mir eine Nachricht schickt.

Macht aber der Käufer einen Fall auf, ist mir als Verkäufer diese Möglichkeit genommen - zumindest vom Fallablauf her.

Laut Deiner Aussage müsste ich also den mangelhaften Artikel zurücknehmen, den Kaufpreis erstatten und der Kunde könnte ihn dann erneut kaufen.

Mal abgesehen davon das genau das wohl in der Realität nicht passieren wird, ist es völlig unnötiger Aufwand und vor allem vermeidbare Kosten !

Gruß
Andy
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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten


@imperial-modellbau  schrieb:

Hallo steffi@ebay 

 

Und genau das ist meilenweit von der Realität entfernt.

Wenn der Käufer einen Fall eröffnet und die Ware immer noch haben möchte, ist genau der Fall gegeben das der Verkäufer eine Nachbesserung bzw. Nacherfüllung leisten können sollte.

Dieses Recht hat der Verkäufer laut BGB, inwieweit das durch die Ebay-AGB´s ausgeschlossen wird, kann ich nicht sagen, vermute aber das es so ist.

Du bzw. Eure Rechtabteilung ist ja leider nicht auf mein Beispiel aus Verkäufersicht eingegangen.
Tatsache ist aber, wie Du ja selber geschrieben hast, das eine Nachlieferung "nicht vorgesehen" ist und genau das ist für uns Verkäufer ein unhaltbarer Zustand !

Beispiel:

Ich liefere ein Modell und in der Packung fehlt ein Teil.

Das einfachste wäre es doch dem Käufer dieses Teil zu schicken und alle wären zufrieden !

Das funktioniert auch gut wenn der Käufer mir eine Nachricht schickt.

Macht aber der Käufer einen Fall auf, ist mir als Verkäufer diese Möglichkeit genommen - zumindest vom Fallablauf her.

Laut Deiner Aussage müsste ich also den mangelhaften Artikel zurücknehmen, den Kaufpreis erstatten und der Kunde könnte ihn dann erneut kaufen.

Mal abgesehen davon das genau das wohl in der Realität nicht passieren wird, ist es völlig unnötiger Aufwand und vor allem vermeidbare Kosten !


Hallo Andy @imperial-modellbau, Danke nochmal für Deine ausführliche Rückmeldung und das anschauliche Beispiel – gerade solche Praxisfälle helfen enorm dabei, Schwachstellen im Ablauf sichtbar zu machen. 🙏

Wie versprochen: Ich werde auch dieses Feedback natürlich intern weitergeben, inklusive des Beispiels zur fehlenden Nachlieferungsmöglichkeit bei einem geöffneten Fall. 

🔍 Ein persönlicher Gedanke sei mir auch erlaubt:

All das passiert ja erst, wenn der Mangel schon beim Kunden angekommen ist.
Und da stellt sich für mich schon die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, genau solche vermeidbaren Fälle im Vorfeld abzufangen – z. B. durch eine kurze Endkontrolle vor dem Versand. 📦🔍

Natürlich passieren Fehler – wir sind alle nur Menschen. Aber wenn ein Teil im Modell fehlt, dann lässt sich das meist schon vor dem Versand erkennen.
Und wenn das passiert, erspart man sich nicht nur die Lösung über eBay, sondern auch Kosten, Zeit, doppelte Kommunikation – und vielleicht sogar eine Bewertung, die dann wieder Bauchschmerzen macht.

Danke Dir wie immer für Deine Offenheit und dass Du die Dinge nicht nur ansprichst, sondern auch zur Diskussion stellst. Das ist sehr wertvoll! 🙌

Lieben Gruß,

Steffi



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Hallo Steffi steffi@ebay ,

 

danke für die Weitergabe - obwohl ich zugeben muss, das ich glaube das es nicht viel nützen wird - siehe dazu auch den anderern Beitrag !

 

Zu Deinem pers. Gedanken möchte ich gerne auch noch ein paar Worte verlieren:

Selbstverständlich hast Du Recht das man so etwas möglichst bereits im Vorfeld verhindern sollte - aber wie Du selber angemerkt hast sind wir alle nur Menschen und Fehler passieren nun mal.

Ebay ist nicht meine einzige Verkaufsplattform, wie Du Dir denken kannst - bei allen anderen habe ich aber die Möglichkeit der Nachlieferung, denn ...

Denn jeder Fehler bzw. Mangel wie Du es nennst ist auch gleichzeitig eine Chance.

 !

Eine Chance dem Kunden zu beweisen das man kulant, hilfsbereit und großzügig ist - und vor allem das man sich um die Kundenzufriedenheit bemüht.

- - Das ist eigentlich etwas was gerade die Entscheider bei Ebay verstehen müssten  oder  meinst Du nicht ? - -

Diese Chance nimmt mir Ebay aber durch das sture Festhalten an 08/15 Abläufe, ohne die geringste Flexibilität !

 

Übrigens kommt mein Beispiel bei uns äußerst selten vor, denn natürlich haben wir eine Endkotrolle !

Und manchmal, das darf man auch nicht verschweigen, machen die Kunden ein Teil kaputt und behaupten dann es wäre nicht dabei gewesen - aber auch das kommt zum Glück äußerst selten vor !

 

Es ging mir auch gar nicht konkret um meine Situation - jeder andere Verkäufer hat ähnliche Probleme, nur halt in seinem eigenen Bereich, mit höchsteigenen Situationen und Befindlichkeiten !

 

Gruß
Andy
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Hallo nochmal steffi@ebay 

 

Nachtrag

 

Folgende Überlegung:

 

- Du bist die Kundin, hast bei mir ein Modell gekauft und stellst nach der Lieferung fest das ein Teil fehlt.

- Du öffnest einen Fall - ich muss das Modell zurück nehmen und Dir den Kaufbetrag erstatten.

- Fall erledigt !

- Mal abgesehen davon das Du es Dir zweimal überlegen wirst bei mir nochmal etwas zu kaufen, weil Du ja bereits eine schlechte Erfahrung gemacht hast - wie wird wohl Deine Bewertung aussehen ?

- Doch bestimmt nicht positiv oder ?

 

Und jetzt überlege mal bitte !

- Hätte ich als Verkäufer die Möglichkeit der Nachlieferung, hättest Du das Modell das Du haben wolltest und zwar komplett !

- Und höchstwahrscheinlich sogar noch einen kleinen Bonus als Entschuldigung (so mache ich es zumindest)

- Du hättest erlebt das ich mich um das Kundenwohl bemühe und vielleicht hätten wir auch noch eine angenehme Kommunikation gehabt.

- Du hättest Dich als Kundin ernst genommen gefühlt und Dein Problem wurde anstandslos gelöst - wie wird wohl Deine Bewertung in diesem Fall ausfallen ???

Na ?

Gruß
Andy
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