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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten

Hallo steffi@ebay 

 

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Gerne gebe ich Dir zwei Beispiele wo Ebay (meiner Meinung nach massiv) eingreift, passend zu Deinem Satz:

... da ich nicht sehen kann, wo eBay Verkäufer*innen daran hindert es in weiteren Schritten richtig für Käufer*innen zu machen.

 

Hier zunächst aus Verkäufersicht:

Wenn ich als Verkäufer mit einer automatischen Rückgabe konfrontiert werde, verweigert mir Ebay damit mein (Verkäufer)Recht auf Nachbesserung bzw. Nacherfüllung (§440BGB).

- Darüber haben wir hier im Forum schon seitenlang diskutiert, warum ich als Verkäufer bei automatischen Rückgaben keine Einflussmöglichkeiten mehr von Ebay zugestanden bekomme (z.B. Nachlieferung).

Deine Aussage das der Käuferschutz-Prozess eine Nachlieferung nicht vorsieht, macht es leider rechtlich gesehen nicht richtiger - beweist nur das Ebay dieses Gesetz mit seinen Hausregeln umgeht bzw. bewußt aushebelt.

 

Und hier nun aus Käufersicht:

Als Käufer habe ich das Recht auf Lieferung (§433BGB) bzw. Nacherfüllung (§439BGB) wenn die Lieferung mangelhaft ist.

Wichtig ist hierbei das erstgenannte Recht auf Lieferung.

Dieses verpflichtet den Verkäufer - Zitat:

... dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Und genau hier greift Ebay ein, indem dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt wird "einfach" zurück zu erstatten ohne das er liefern muss.

Das in diesem konkreten Fall der Verkäufer diesen Umstand zu seinem Vorteil (höherer neuer Verkaufspreis) ausgenutzt hat, macht in meinen Augen die Schwäche des Systems deutlich !

 

Und ja, ich glaube Du hast mich etwas falsch verstanden.

Meiner Meinung nach sollte sich Ebay komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten, so wie es noch in den 2000er Jahren war !

Nur macht Ebay das eben heute nicht mehr - aber dann sollte auch "konsequent" eingegriffen und sich nicht damit rausgeredet werden das Ebay nur der Vermittler ist !

Richtig ist das Ebay zwar den Kaufvertrag nicht für ungültig erklärt - aber so verändert das die Vertragsparteien wechselseitige Vor-, und Nachteile haben !

 

Übrigens als was verstehst Du eigentlich den tollen Lieferzeit-Algorithmus von Ebay ?

Wenn Du mal die gewerblichen Verkäufer fragen würdest, würde Dir vermutlich eine überwältigende Mehrzahl davon sagen, das dies einen massiven Eingriff in den Lieferprozess (der Bestandteil des Kaufvertrages ist) darstellt.

Gruß
Andy
__________________________________________________________________
The dark side of force
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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten

Hallo steffi@ebay 

 

danke fürs verschieben.

 

 

Gruß
Andy
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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten


@imperial-modellbau  schrieb:

Hallo steffi@ebay 

 

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Gerne gebe ich Dir zwei Beispiele wo Ebay (meiner Meinung nach massiv) eingreift, passend zu Deinem Satz:

... da ich nicht sehen kann, wo eBay Verkäufer*innen daran hindert es in weiteren Schritten richtig für Käufer*innen zu machen.

 

Hier zunächst aus Verkäufersicht:

Wenn ich als Verkäufer mit einer automatischen Rückgabe konfrontiert werde, verweigert mir Ebay damit mein (Verkäufer)Recht auf Nachbesserung bzw. Nacherfüllung (§440BGB).

- Darüber haben wir hier im Forum schon seitenlang diskutiert, warum ich als Verkäufer bei automatischen Rückgaben keine Einflussmöglichkeiten mehr von Ebay zugestanden bekomme (z.B. Nachlieferung).

Deine Aussage das der Käuferschutz-Prozess eine Nachlieferung nicht vorsieht, macht es leider rechtlich gesehen nicht richtiger - beweist nur das Ebay dieses Gesetz mit seinen Hausregeln umgeht bzw. bewußt aushebelt.

 

Und hier nun aus Käufersicht:

Als Käufer habe ich das Recht auf Lieferung (§433BGB) bzw. Nacherfüllung (§439BGB) wenn die Lieferung mangelhaft ist.

Wichtig ist hierbei das erstgenannte Recht auf Lieferung.

Dieses verpflichtet den Verkäufer - Zitat:

... dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Und genau hier greift Ebay ein, indem dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt wird "einfach" zurück zu erstatten ohne das er liefern muss.

Das in diesem konkreten Fall der Verkäufer diesen Umstand zu seinem Vorteil (höherer neuer Verkaufspreis) ausgenutzt hat, macht in meinen Augen die Schwäche des Systems deutlich !

 

Und ja, ich glaube Du hast mich etwas falsch verstanden.

Meiner Meinung nach sollte sich Ebay komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten, so wie es noch in den 2000er Jahren war !

Nur macht Ebay das eben heute nicht mehr - aber dann sollte auch "konsequent" eingegriffen und sich nicht damit rausgeredet werden das Ebay nur der Vermittler ist !

Richtig ist das Ebay zwar den Kaufvertrag nicht für ungültig erklärt - aber so verändert das die Vertragsparteien wechselseitige Vor-, und Nachteile haben !

 

Übrigens als was verstehst Du eigentlich den tollen Lieferzeit-Algorithmus von Ebay ?

Wenn Du mal die gewerblichen Verkäufer fragen würdest, würde Dir vermutlich eine überwältigende Mehrzahl davon sagen, das dies einen massiven Eingriff in den Lieferprozess (der Bestandteil des Kaufvertrages ist) darstellt.


Hallo Andy @imperial-modellbau und einen schönen Freitag 🌟, ich habe Deine Rückmeldung und Frage rund um die gesetzlichen Grundlagen zur Nacherfüllung (§440 BGB), Lieferung (§433/439 BGB) und den Eingriff von eBay-Prozessen in das zivilrechtliche Vertragsverhältnis intern an unser Rechtsabteilung zur Prüfung weitergegeben. 📩⚖️

Sobald ich eine Rückmeldung erhalte, melde ich mich hier wieder. Bitte habe noch etwas Geduld 💬🙏

Lieben Gruß,

Steffi



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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten

Hallo steffi@ebay 

 

Danke Dir - ich fasse mich dann mal in Geduld ! 🙂

Auch Dir einen schönen Freitag und ein schönes Wochenende !

Gruß
Andy
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The dark side of force
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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten


@imperial-modellbau  schrieb:

Hallo steffi@ebay 

 

Danke Dir - ich fasse mich dann mal in Geduld ! 🙂

Auch Dir einen schönen Freitag und ein schönes Wochenende !


Dankeschön Andy @imperial-modellbau 🌻

Lieben Gruß,

Steffi



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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten


@imperial-modellbau  schrieb:

Hallo steffi@ebay 

 

Danke Dir - ich fasse mich dann mal in Geduld ! 🙂

Auch Dir einen schönen Freitag und ein schönes Wochenende !


Hallo Andy @imperial-modellbau, ich wollte Dir kurz ein Update geben:
Ich habe bei unserer Rechtsabteilung nochmal nach einer Rückmeldung zu dem Thema nachgehakt, insbesondere im Hinblick auf die angesprochenen Punkte rund um Nacherfüllung, Rückerstattung und mögliche Eingriffe in das Vertragsverhältnis.

Mir wurde bestätigt, dass bereits an einer Einschätzung gearbeitet wird. Sobald ich dazu etwas Konkretes zurückgemeldet bekomme, melde ich mich selbstverständlich hier wieder bei Dir bzw. Euch. 📩⚖️

Danke nochmal für Deine Geduld – das ist nicht selbstverständlich! 🙏

Lieben Gruß,

Steffi



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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten

Hallo steffi@ebay 

 

kein Problem - mittlerweile habe ich ja gelernt das die Ebay-Mühlen recht langsam mahlen.

Wenn dann wenigstens ganz feines Mehl, im Sinne einer konkreten und belastbaren Aussage bei rauskommen würde, wäre das toll ! 😊

 

Gruß
Andy
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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten


@imperial-modellbau  schrieb:

Hallo steffi@ebay 

 

kein Problem - mittlerweile habe ich ja gelernt das die Ebay-Mühlen recht langsam mahlen.

Wenn dann wenigstens ganz feines Mehl, im Sinne einer konkreten und belastbaren Aussage bei rauskommen würde, wäre das toll ! 😊

 


Hallo Andy @imperial-modellbau, wie versprochen, komme ich hier mit einer Rückmeldung aus unserer Rechtsabteilung auf Deine ausführlichen Fragen rund um Rückerstattungen, Nacherfüllung, AGB und den Käuferschutz zurück. ⚖️ Vielen Dank nochmal, dass Du das Thema so fundiert und sachlich eingebracht hast.


🧾 Kernaussage aus rechtlicher Sicht
Aus juristischer Perspektive lässt sich die Situation im Wesentlichen auf zwei Punkte zusammenfassen:
1. Käufer*innen und Verkäufer*innen haben den eBay-Richtlinien (inkl. Käuferschutz, automatisierte Rückerstattungen etc.) mit Akzeptieren der AGB freiwillig zugestimmt.
2. Die gesetzlichen Ansprüche – insbesondere aus §§ 433, 439 BGB – bleiben weiterhin unberührt. Die eBay-Prozesse nehmen Käufer*innen also keine Rechte, sondern stellen eine zusätzliche Schutzschicht dar.
Das bedeutet:
• Eine automatisierte Rückerstattung ersetzt nicht den gesetzlichen Anspruch auf Lieferung oder Nacherfüllung.
• Der Käuferschutz ist eine ergänzende, alternative Lösung, auf die Nutzer*innen zurückgreifen können, ohne auf den zivilrechtlichen Weg angewiesen zu sein.

 

🧭 Rechtlich ist also alles im grünen Bereich – aber...
Was ich besonders wichtig finde ist der folgende Punkt:
Das Problem liegt oft im Gefühl der Einschränkung, das bei manchen Verkäufer*innen entsteht – insbesondere dann, wenn Prozesse automatisch ablaufen oder Kommunikation vermisst wird.
Vielleicht lohnt es sich daher, den Blick auf die Gestaltung unserer Richtlinien und deren Wirkung in der Praxis.


💡 Warum eBay den Käuferschutz so ausgestaltet hat
Das Ziel des eBay-Käuferschutzes ist es nicht, gesetzliche Ansprüche durchzusetzen – sondern eine niedrigschwellige, zusätzliche Lösungsmöglichkeit zu bieten, die Käufer*innen Sicherheit und Vertrauen gibt – **und damit letztlich auch Verkäufer*innen zugutekommt.**
Denn:
📦 Käufer*innen trauen sich eher zu bestellen, wenn sie wissen, dass es im Fall der Fälle eine unkomplizierte Lösung gibt.
🛠️ Verkäufer*innen müssen sich nicht durch komplexe Einzelfallregelungen kämpfen, sondern profitieren von klaren, skalierbaren Prozessen.


Fazit
Der Käuferschutz besteht parallel zu gesetzlichen Rechten und stellt ein zusätzliches Instrument zur Konfliktlösung auf dem Marktplatz. Dass dieser Mechanismus in der Praxis nicht immer reibungslos funktioniert – oder von allen als fair empfunden wird – ist absolut nachvollziehbar. Genau deshalb ist es so wichtig, dass man offen darüber spricht.
Denn die Gestaltung und Wahrnehmung unserer Richtlinien nehmen wir sehr ernst.
Ich hoffe, diese Einordnung hilft Dir weiter 💬🙏

Lieben Gruß,

Steffi



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Ebay sollte sich komplett aus dem Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer heraus halten

steffi@ebay 

 

Hallo Steffi,

zunächst einmal vielen Dank, auch an Eure Rechtsabteilung, für die ausführliche Antwort !

 

Ich habe das jetzt mal ein paar Tage "sacken" lassen und auch nochmal mit meinen Freund dem Rechtsanwalt besprochen.

Er war derjenige der mich schon im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht hat, das AGB´s durchaus bestehende Gesetze und Verordnungen - hmm, nennen wir es mal "aufweichen" können, ohne das die AGB´s dadurch unwirksam werden.

Insbesondere dann, wie Du oben auch anführst, wenn beides Seiten den AGB´s zugestimmt haben.

Insofern hatte ich diese Art der Antwort durchaus erwartet, denn ich bin NICHT davon ausgegangen das Eure Rechtsabteilung ihren Job nicht kann ! 😉

Rein rechtlich betrachtet ist Ebay also auf der sicheren Seite - allerdings ... !

 

Allerdings ging es mir in erster Linie darum aufzuzeigen, wie sich die Ebay Bestimmungen in der Praxis auswirken - das hast Du ja auch erkannt ! 🤗

Was mir auffällt an dem Statement ist, das es sich ausschließlich auf die Käuferseite bezieht - was nicht weiter verwunderlich ist - kennen wir doch alle die, meiner Meinung nach übertriebene Fixierung Ebay´s auf die Käufer.

Leider wird mit keinem Wort auf mein erstes Beispiel aus Verkäufersicht eingegangen !

Das ich als Verkäufer keine Möglichkeit habe, bei automatischen Rückgaben "regulierend" einzugreifen war und ist ein Mißstand der dringend behoben gehört !

Siehe dazu bitte auch meinen Thread:

Rückgaben-Abwicklung endlich auf den Prüfstand ste... - eBay Deutschland Community

Wo ich unter anderem auch Dich eingeladen habe mitzudiskutieren !

 

Ich würde mich freuen wenn die Rechtsabteilung auch diese Sache aus ihrer bzw. Ebay-Sicht kommentieren würde !

Gruß
Andy
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