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18-06-2024 18:51
Hallo miriam@ebay
Hallo steffi@ebay
Hallo patrick@ebay
wie wäre es mit diesem Vorschlag:
EBay leistet ja immer wieder mal Kulanzzahlungen.
Wie wäre es wenn diese Kulanzzahlungen nicht in einer Erstattung stattfinden sondern als Gutschein für einen Kauf bei eBay?
Die Verkäufer bei eBay, eBay selber haben was davon und Käufer die einen Gutschein aus Kulanz erhalten freuen sich auch.
Wäre doch eine optimale Lösung für alle, oder?
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18-06-2024 20:36
Hallo @raffke2012 , vielen Dank für deinen Vorschlag. Ich nehme es für die Kollegen auf uns lasse sie davon in Kenntnis.
Liebe Grüße, Sonja
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19-06-2024 08:15
Vielen Dank
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19-06-2024 16:24
Hallo @raffke2012 - Danke für die Weiterleitung des Vorschlags. An sich klingt deine Idee super, es gibt jedoch ein paar Gründe, die gegen diese Idee sprechen.
Bei Käuferschutzfällen wird ja meist Geld bewegt und wenn dann auch noch ein Gutschein ins Spiel kommen würde, könnte das etwas kompliziert werden. Wir sehen ja auch in der Community immer wieder, dass manche die Gutscheinbedingungen nicht lesen und dann zum Beispiel das Ablaufdatum übersehen - die Handhabung könnte schwierig werden, wenn es sich zum Beispiel noch um einen verloren gegangenen Restbetrag aus einem Käuferschutzfall handelt.
Deine Idee an sich ist gut, aber vorerst bleibt es wohl dabei, dass Kulanzzahlungen von eBay für Käuferschutzfälle auf die ursprüngliche Zahlungsmethode zurückgebucht werden - der Betrag kann dann aber gerne wieder für den nächsten eBay-Kauf verwendet werden 🙂.
Liebe Grüße
Miriam
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19-06-2024 17:21
miriam@ebayschrieb: Wir sehen ja auch in der Community immer wieder, dass manche die Gutscheinbedingungen nicht lesen und dann zum Beispiel das Ablaufdatum übersehen - die Handhabung könnte schwierig werden, wenn es sich zum Beispiel noch um einen verloren gegangenen Restbetrag aus einem Käuferschutzfall handelt.
Naja, hier schlagen auch genügend - viel zu viele - Käufer:innen auf, bei denen der KlarnaGutschein nicht funktioniert - das muss dann händisch von den hier anwesenden Ebay-Mitarbeiter:innen korrigiert werden. Da wurde sehr wohl gelesen. Also ein hausgemachter Fehler. Die Dunkelziffer derer, die hier nicht aufschlagen, aber trotzdem ihre Gutscheine nicht einlösen können, sollte sehr hoch sein.
Von daher würde ich das mit den Gutscheinen auch einfach lassen - funktioniert seitens der Technik einfach nicht.
Dann doch lieber die Kulanzzahlungen abschaffen und vehement die VK zur Kasse bitten, wenn gerechtfertigt. Warum das nicht geschieht, verstehe ich ohnehin nicht.
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19-06-2024 17:24
Dann doch lieber die Kulanzzahlungen abschaffen und vehement die VK zur Kasse bitten, wenn gerechtfertigt. Warum das nicht geschieht, verstehe ich ohnehin nicht.
Da bin ich voll und ganz deiner Meinung! Es gibt hier nach wie vor zuviele Kulanzerstattungen und unberechtigt Versandscheine für die die Verkäufer sich zu verantworten haben!
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19-06-2024 22:21
Hallo miriam@ebay
deine Sichtweise ist verständlich und klar dargelegt.
Bei Käuferschutzfällen würde ich auch meinen Betrag zurück erstattet haben wollen.
Bei den von mir angesprochenen Kulanzzahlungen meinte ich auch nicht Käuferschutzfälle, sondern wo z.B. ein Käufer eine Erstattung bekommt, obwohl er Fristen versäumt hat.
Es soll auch nicht Geld und Gutscheine kombiniert werden.
Zusammen gefasst geht es um reine Kulanzzahlungen die einem Käufer eigentlich nicht zustehen.