04-08-2025 13:28
Ich bin heute auf einen ebay-Bug (Feature?) reingefallen ...
So sah der Preisvorschlag aus:
Da wird mir 20% Rabatt versprochen, heruntergesetzt von 77,35€ auf 61,75, jeweils plus Versand.
Sah gut aus, deshalb habe ich das angenommen durch Drücken des Buttons.
Die Bestätigung sah dann so aus:
Mit anderen Worten, die 77,35 € waren inkl. MwSt. (bzw. Einfuhrumsatzsteuer, der Händler ist in China), aber der Preisvorschlag war ohne! Kein Wunder, dass da ein scheinbar viel größerer Rabatt von mehr als 20% rauskommt. Aber den kann man doch so nicht anzeigen wie im ersten Screen zu sehen! Das ist klar ein Bug in der Software.
Der wirkliche Rabatt, den der Händler eingeräumt hat, war deutlich geringer.
Ich darf jetzt als Käufer der Verkäufer um Abbruch bitten.
Bitte dringend nachbessern! Dass der Fehler vor ein paar Tagen schon mal gemeldet und geschlossen wurde, aber immer noch vorhanden ist, ist eigentlich sogar fast das größere Problem hier - das ist ein Bug, der ebay und seinen Verkäufern sicherlich viel Geld einbringt, indem falsche Infos angezeigt weren und der Interessent gleichzeitig zu einer schnellen Entscheidung gedrängt wird (siehe Text im ersten Screenshot), die dann dank weiterer Dark Patterns nicht so einfach rückgängig zu machen ist.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
07-08-2025 16:12
Hallo @m-hm und in die Runde! Wir nehmen wahr, dass dieses Thema aktuell verstärkt in der Community diskutiert wird. Auch wenn in der Ansicht "Preisvorschlag prüfen" die korrekten Endpreise inklusive Einfuhrumsatzsteuer ausgewiesen werden, ist es nachvollziehbar, dass auf der ersten Seite eine transparente und eindeutige Darstellung aller Preisbestandteile gewünscht wird.
Dieses Feedback ist wichtig und der Wunsch nach einer Optimierung, insbesondere bei Preisvorschlägen für Angebote aus dem Nicht-EU-Ausland, wurde erneut weitergegeben.
Danke für euren Austausch und liebe Grüße
Miriam
Für alle, die privat bei eBay verkaufen: Unsere exklusiveCommunity-Gruppe freut sich über neue Mitglieder! ✨
04-08-2025 14:00
Ohne das juristisch bewerten zu können und dürfen ... ein Fall von Verbrauchertäuschung ("Laieneinschätzung“).
Rechtsverbindliche Auskunft darf nur ein Anwalt erteilen.
04-08-2025 15:01 - bearbeitet 04-08-2025 15:02
Moin Thomas,
ebenfalls ein Verstoß gegen die PAngV, da dies schließlich keine reine Großhandelsplattform ist mit den Schwerpunkten C2C ubnd B2C. Wir hatten ja in der jüngeren Vergangenheit nun schon einige solcher Fälle.
Aber laut den bisherigen Aussagen der Ebay-MA alles normal, wenn der Verkäufer in einem Nicht-EU-Land angemeldet ist.
04-08-2025 15:57
Moin Peter,
danke für die Ergänzung. 🙂
Vielleicht auch noch ein Thema für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Aber zu Deinem Beitrag ... der Gesetzger geht doch vom Prinzip davon aus, dass dem Verbraucher*in grundsätzlich alle Kosten angezeigt werden, die ihm bei Vertragsabschluss entstehen.
Nach meinem Dafürhalten gehört dort wenigstens der Hinweis und die Summe auf die Einfuhrumsatzsteuer hin. Diese Summe, kann der Besteller*in dann bestätigen. Im Nachgang würde ich auf den zuerst angezeigten Preis bestehen.
Ein deutlicher Hinweis auf die gängigen Zollregeln, wäre sicherlich auch machbar.
Da gibt es sicherlich auch wieder einen netten Bronzesatz.
Der Besteller*in muss es nur lesen können. (und nicht hinter einem Link versteckt werden)
Schöne Grüße
Thomas
04-08-2025 16:04 - bearbeitet 04-08-2025 16:05
ganz genauso ist es.
Der Verbraucher muss bereits vor dem Kauf über alle Kosten informiert werden, nicht erst bei der Zahlung. Kaufverträge werden bei Auktionen und akzeptierten Preisvorschlägen ja auch bereits vor der Zahlung geschlossen.
Aber dieses Thema wird von Ebay leider anders gesehen, indem man das Registrierungsland vorschiebt.
Ob dies in allen Fällen auf rechtlich belastbaren Füssen steht, kann und will ich nicht beurteilen aber zumindest bezweifeln.
04-08-2025 18:01 - bearbeitet 04-08-2025 18:03
Ich möchte zur Klarstellung ergänzen: zwischen den beiden Screenshots gab es nochmal eine Seite "Preisvorschlag prüfen", von der ich leider keinen Screenshot gemacht habe, sondern schnell durchgeklickt, weil ja aus meiner Sicht alles klar war aus dem ersten Angebot. Darauf kann sich ebay hier rechtlich möglicherweise auch berufen.
Vermutlich stand auf der Seite "Preisvorschlag prüfen" der Endbetrag klein und grau schon richtig drin und ich habe das übersehen. Nach der Gegenüberstellung der beiden Beträge und der expliziten Angabe "20,2%" auf der ersten Seite war für mich das Angebot klar, da habe ich die Details dann auch nicht nochmal genauer geprüft, was natürlich mein Fehler war.
Ich melde hier den klaren Bug auf der ersten Seite, auf den ich reingefallen bin und der sich klar zugunsten von ebay und Verkäufern im Ausland auswirkt und der trotz einer früheren Meldung noch nicht gefixt wurde. Ich finde, das ist ein genügend großes Problem.
Ich behaupte nicht, dass ich nicht auch besser hätte aufpassen können.
04-08-2025 18:24
04-08-2025 19:58
04-08-2025 22:32
@petersmodellbahnstuebchen Naja, der Verkäufer profitiert natürlich dadurch, dass er mehr verkauft. Er macht einen Preisvorschlag, der zwei oder drei Euro unter dem Originalpreis liegt, und für den Käufer sieht dieser Preisvorschlag wie ein 20%-Abschlag aus.
Das merkt vermutlich laufend ein gewisser Prozentsatz von Käufern erst, wenn sie den Vorschlag schon angenommen haben, und dann tut das eBay-UI alles, um dem Käufer klarzumachen, dass er den Artikel jetzt verbindlich gekauft hat und gefälligst zu bezahlen hat. Sogar der Button "Um Abbruch bitten" ist im normalen Bezahlablauf versteckt und nur sehr schwer zu finden, indem man den Aftersales-Prozess abbricht und auf "Mein Ebay" wechselt. Also wird wieder ein gewisser Prozentsatz der Käufer den höheren Preis einfach schlucken.
In meinem Fall ist es so, dass ich das Kameraobjektiv ohne diesen hohen Preisabschlag garantiert nicht bei diesem Händler in China gekauft hätte, sondern in Deutschland.
06-08-2025 21:39
07-08-2025 04:19 - bearbeitet 07-08-2025 04:21
Beitrag gelöscht
07-08-2025 16:12
Hallo @m-hm und in die Runde! Wir nehmen wahr, dass dieses Thema aktuell verstärkt in der Community diskutiert wird. Auch wenn in der Ansicht "Preisvorschlag prüfen" die korrekten Endpreise inklusive Einfuhrumsatzsteuer ausgewiesen werden, ist es nachvollziehbar, dass auf der ersten Seite eine transparente und eindeutige Darstellung aller Preisbestandteile gewünscht wird.
Dieses Feedback ist wichtig und der Wunsch nach einer Optimierung, insbesondere bei Preisvorschlägen für Angebote aus dem Nicht-EU-Ausland, wurde erneut weitergegeben.
Danke für euren Austausch und liebe Grüße
Miriam
Für alle, die privat bei eBay verkaufen: Unsere exklusiveCommunity-Gruppe freut sich über neue Mitglieder! ✨