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Rechtliches: "Besseren Preis gefunden"

Vom Grundsatz gibt es zwei Gründe einen Vertrag rückabzuwickeln.

 

Reklamation: defekte Ware. Ware entspricht nicht der Beschreibung etc.

 

Widerruf: je nach Verkäuferregelung 14 bzw. 30 Tage nach Erhalt der Ware.

 

Den Grund: „Besseren Preis gefunden“ gibt es jedoch im deutschen Recht nicht.

Folglich sollte das als Grund bei eBay auch nicht als "automatischer" Grund für einen Widerruf zur Verfügung stehen.

 

Es gibt zwar Verkäufer, besonders im stationären Handel, die ein Preisversprechen abgeben, dass sie unter bestimmten Bedingungen einen Preis an den eines Mitbewerbs anpassen, das ist aber rechtlich ein anderes Thema.

 

steffi@ebay 

miriam@ebay 

patrick@ebay 

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
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Rechtliches: "Besseren Preis gefunden"

Bei einem Widerruf ist der Grund nicht relevant.

 

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Rechtliches: "Besseren Preis gefunden"

@raffke2012 

Genau, deshalb ist die Handlungsempfehlung immer "keinen Grund" anzugeben.

Einen Anspruch auf einen „besseren Preis“ hat man nämlich nicht.

 

Tägliches Beispiel: Kraftstoffpreise.

 

 

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Rechtliches: "Besseren Preis gefunden"

Es gibt hier noch einen weiteren Denkansatz, mit dem Besteller und Verkäufer wirtschaftlich nicht benachteiligt werden.

 

1. Der Verkäufer stimmt dem Widerruf zu und erstattet den Verkaufspreis.

2. Im Gegenzug behält der Besteller den ursprünglichen Artikel und versendet die ungeöffnete Neuware, die er bei einem Dritten gekauft hat.

 

So hat der Verkäufer keinen Nachteil, da er nun wieder Neuware verkaufen kann, statt eine Retoure günstiger anbieten zu müssen oder Abzüge vorzunehmen.

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Rechtliches: "Besseren Preis gefunden"

steffi@ebay 

miriam@ebay 

patrick@ebay 

 

Hallo Ihr Drei,

 

habt Ihr eventuell eine Rückinformation zu dem Thema?

Ein Sachverhalt, der gar nicht im deutschen Recht verankert ist, sollte auch nicht bei ebay umgangen werden können.

 

Schöne Grüße

 

Thomas

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Rechtliches: "Besseren Preis gefunden"

Hallo Thomas,

 

wie schon in Beitrag 2 erwähnt ist der Grund eines Widerrufes rechtlich nicht relevant.

Ein Käufer braucht für einen Widerruf keinerlei Gründe anzugeben !

 

Das der Grund "besserer Preis" bei Ebay hinterlegt ist, ist wohl damit begründet dem Kunden ein gutes Gefühl und ein stückweit (vermeintliche) Macht zu geben - also reines Marketing.

Das können sie auch ohne weiteres machen, da es rechtlich keinerlei Auswirkungen hat !

Ebay umgeht damit keinerlei Rechte, sie nennen es nur anders bzw. lassen den Kunden Gründe anführen, wo gar keine notwendig sind.

Das kann aber statistisch durchaus interessant sein.

 

Gruß
Andy
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The dark side of force
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Rechtliches: "Besseren Preis gefunden"

Hallo @ttd4it! Ich hatte mich hier bewusst erst mal rausgehalten, in der Hoffnung, jemand anderes würde dir die Seite: Das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht in unserem Rechtsportal hier verlinken. Für einen Widerruf ist kein bestimmter Grund erforderlich - das bedeutet im Umkehrschluss, dass jeder beliebige Grund ausreicht, zum Beispiel auch: "Ich habe einen besseren Preis gefunden".

 

@imperial-modellbau hat das schon sehr gut erklärt, die unterschiedlichen Widerrufsgründe für die Rückgabe können auch uns helfen, um zu verstehen, warum Käufer*innen einen Artikel retournieren. 

 

Liebe Grüße

Miriam

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