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Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Hallo zusammen,

 

da ich nach Jahre ein paar Autionen gemacht hatte und ich unfassbar enttäuscht bin was hier abgeht hätte ich mal einen Vorschlag damit dieser Irrsinn ein Ende hat.

 

Mein Vorschlag wäre folgender:

 

1.Das Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch von Ebay nach weiteren 4 Tagen negativ bewerten werden " Mit den Vermerkt " Artikel wurde nicht bezahlt " und bitte kommt mir nicht mit an den Pranger stellen.

Es kann immer mal was unerwartetes dazwischen kommen oder man kann es sich momentan doch nicht leisten aber was man dann wenigstens machen kann,den Verkäufer kurz anschreiben,denn es gibt so oder so ein Widerrufsrecht aber sich gar nicht melden und selbst auf Nachrichten nicht antworten ist schon unterste Schublade und wir werden auch für alles Sanktioniert.

 

2.Bei Nichtzahler einfach mal 30 % des Kaufpreises / Gebot einziehen.

 

Wie seht Ihr das ?

 

 

Nachricht 1 von 63
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62 ANTWORTEN 62

Betreff: Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Moin @mmstore74 ,

jeden Tag ein neuer Thread .....😉😎🙄

Willst du irgendeinen Rekord aufstellen ? 🤔

Das Thema : Negative an Käufer" gibt es so ca ein bin zwei mal die Woche in der Community.

Was nützt es mir als VKin, wenn jemand bei mir etwas kauft, nicht bezahlt, und ich sehe im Nachhinein die "negativen" Bewertungen an diesen K.

Das nützt mir gar nichts, denn dieser User hat bei mir gekauft und zahlt nicht.

Für den gibt es einen Nichtzahlervermerk und einen Platz neben ganz vielen Anderen auf der Bietersperrliste. 

Du bleibst jetzt auf den Gebühren sitzen ? 

Nachricht 2 von 63
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Betreff: Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Hallo @voli-maus ist mir auch egal ob das gelöscht wird aber mich kotzt es langsam richtig an,daß´wir gewerblichen für jeden noch so kleinen Fehler an die Karre gepinkelt werden und manche hier machen können was sie wollen.

 

Klar,Ebay ist hier Hausherr aber mal ehrlich,wenn sich bei dir zuhause jemand nicht nach deinen Regeln benimmt,pustest du den dann auch noch Zucker in den A... ?

 

Ist nichts gegen dich @voli-maus und noch eins ,sorry das ich jeden Tag ein neues Thema hier eröffne,ich mache es dann wie das Volk alles schlucken und Mund halten 

 

Schönen Sonntag noch und Thema gerne löschen

Nachricht 3 von 63
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Betreff: Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Du bist quasi Mieter  bei ebay, @mmstore74 .

Und dafür zahlst du richtig viel.

Und jeden Tag hast du einen Kunden, der "querschlägt", und das regt dich so richtig auf.

 

Nachricht 4 von 63
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Betreff: Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Hallo Marc @mmstore74 ,

ich vermute mal das deine Spaßbieter typisch gelangweilte Heranwachsende sind die nichts mit ihrer Zeit anzufangen wissen.

Also mal eben einen Account eröffnet, würde mich wundern wenn der auf den eigenen Namen läuft, vielleicht aber auch der ungenutzte Account eines Familienmitglied, hier und da mal ein Gebot abgegeben um zu schauen was so passiert und dann wieder weg.

 

Um einen Händler vor diesem Blödsinn zu schützen müßte ebay gleich jeden Spaßbieter direkt mit voller Summe in Regress nehmen und nicht nur mit dem Zeigefinger wedeln.

Ganz schnell würde sich das im WEB herumsprechen und schon würde das aufhören.

Doch Du bist halt bei ebay einer Plattform die einem Privaten alles zugesteht auch wenn es einem zahlenden Händler dadurch das Leben erschwert.

 

Wunderbare heile ebay Welt. 👍

In diesem Sinne
Luggi
Nachricht 5 von 63
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Betreff: Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Hallo @mmstore74
Es würde schon reichen, wenn eBay diese "Spaßbieter" härter sanktionieren würde.
Nach 2 Nichtzahlerfällen Verwarnung, nach dem dritten Abflug.

Früher war es so, dass Sperren Personen betroffen haben. Wenn also Hr. oder Fr. Mustermann eine Sperre hatte, konnte mit dessen Namen und Adresse kein weiterer Account eröffnet werden.
Heute ist es leider so, dass Sperren nur Accounts betreffen. Wenn also Mustermann gesperrt wird, kann Mustermann 1 einen neuen Account backen und weiter geht's.

Die Sperrlisten können also locker umgangen werden.
Nachricht 6 von 63
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Betreff: Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten


@dartshop_luggis_de  schrieb:

Hallo Marc @mmstore74 ,

ich vermute mal das deine Spaßbieter typisch gelangweilte Heranwachsende sind die nichts mit ihrer Zeit anzufangen wissen.

Also mal eben einen Account eröffnet, würde mich wundern wenn der auf den eigenen Namen läuft, vielleicht aber auch der ungenutzte Account eines Familienmitglied, hier und da mal ein Gebot abgegeben um zu schauen was so passiert und dann wieder weg.

 

Um einen Händler vor diesem Blödsinn zu schützen müßte ebay gleich jeden Spaßbieter direkt mit voller Summe in Regress nehmen und nicht nur mit dem Zeigefinger wedeln.

Ganz schnell würde sich das im WEB herumsprechen und schon würde das aufhören.

Doch Du bist halt bei ebay einer Plattform die einem Privaten alles zugesteht auch wenn es einem zahlenden Händler dadurch das Leben erschwert.

 

Wunderbare heile ebay Welt. 👍


@dartshop_luggis_de ,

warum gehst du du davon aus, dass Heranwachsende so aus "Langeweile" bieten  ? 

 

Nachricht 7 von 63
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Betreff: Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

@voli-maus 
Weil ich selbst in meiner Jugend viel Blödsinn gemacht habe über den ich vorher nicht nachgedacht habe und deren Folgen mir dabei auch egal  waren.

 

Und die Jugend heute ist auch nicht anders wie die Jugend vor 100 Jahren.

Man testet Grenzen aus, was soll denn schon passieren.

Heute gibt es nicht mal mehr eine erziehere Maßnahme an den Hals dafür. 

 

Thema hier jetzt beendet da es auch nichts mit diesem vom TE zu tun hat.

In diesem Sinne
Luggi
Nachricht 8 von 63
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Betreff: Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Hm, bei mir im Laden klauen überwiegend ältere Leute, aber so richtig.

Vornherum sagen sie freundlich "Hallo und Sie haben einen schönen Laden", und hintenrum beklauen sie einen.

Alles Gute dir.


@dartshop_luggis_de  schrieb:

@voli-maus 
Weil ich selbst in meiner Jugend viel Blödsinn gemacht habe über den ich vorher nicht nachgedacht habe und deren Folgen mir dabei auch egal  waren.

 

Und die Jugend heute ist auch nicht anders wie die Jugend vor 100 Jahren.

Man testet Grenzen aus, was soll denn schon passieren.

Heute gibt es nicht mal mehr eine erziehere Maßnahme an den Hals dafür. 

 

Thema hier jetzt beendet da es auch nichts mit diesem vom TE zu tun hat.


 

Nachricht 9 von 63
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Betreff: Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

@voli-maus 

 

Gude Voli, 

wo ist dein Laden?

Ich bin auch schon etwas älter und meist freundlich.............😂 

Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist ein Mensch (Erich Kästner)
Nachricht 10 von 63
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Betreff: Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

"Wie seht Ihr das ?"

 

Nicht so!

Nachricht 11 von 63
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Betreff: Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

"Hm, bei mir im Laden klauen überwiegend ältere Leute, aber so richtig."

 

Wahrscheinlich exakt die gleichen Alten, die draußen nach dem Laden-Besuch, mit ihrem Panzerwagen einen Riesen-Mist zusammenfahren! 

Nachricht 12 von 63
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Betreff: Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Hallo @mmstore74 und vielen Dank für deinen neuen Beitrag und dein Feedback 🙂.

 

Sicherlich ist es frustrierend, wenn Käufer*innen einen Artikel ersteigern und anschließend nicht zahlen. Solche Vorfälle verursachen unnötigen Aufwand und wirken sich negativ auf das Geschäft aus.

 

Was deinen Vorschlag betrifft, dass Käufer*innen nach Ablauf der 4-Tage-Zahlungsfrist automatisch negativ bewertet werden sollten, möchten wir dir gern die Hintergründe zur aktuellen Vorgehensweise erläutern. Die Bewertungsfunktion wurde bewusst so gestaltet, dass Verkäufer*innen keine negativen Bewertungen für Käufer*innen abgeben können. Damit soll eine faire und respektvolle Feedbackkultur gewährleistet werden, ohne Eskalation oder sogenannte Rachebewertungen. Stattdessen empfehlen wir Verkäufer*innen das bestehende Verfahren zur Meldung von nicht bezahlten Artikeln zu nutzen. Käufer*innen, die sich nicht vertragskonform verhalten, werden intern von uns vermerkt und bei wiederholtem Fehlverhalten auch sanktioniert. Auch wenn diese Maßnahmen für dich nicht direkt sichtbar sind, wirken sie sich durchaus auf das Verhalten und die Nutzungsmöglichkeiten der betroffenen Konten aus (Beispiele davon liest man auch immer mal wieder hier in der Community).

 

Dein zweiter Vorschlag, einen pauschalen Einzug von 30 Prozent des Kaufpreises bei Nichtzahlung vorzunehmen, ist aus rechtlicher Sicht problematisch und auch nicht mit geltendem Verbraucherschutz vereinbar. 

 

Was du jedoch jederzeit tun kannst, ist die offiziellen Verfahren zum Umgang mit nicht zahlender Kundschaft zu nutzen. Richte automatische Bietersperren ein und aktiviere die Option "Zahlung sofort erforderlich".

 

Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, eBay sicherer und effizienter zu machen. Euer Feedback fließt in zukünftige Überlegungen mit ein.

 

Liebe Grüße

Miriam

Bin im verlängerten Wochenende und ab Montag wieder für euch da!

Für alle, die privat bei eBay verkaufen: Unsere exklusive Community-Gruppe freut sich über neue Mitglieder! ‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌
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Nachricht 13 von 63
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Betreff: Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Hallo miriam@ebay
@mmstore74 geht's um Auktionen.
Da gibt es die Option "sofortige Bezahlung erforderlich" nicht. Bei Sofortkauf ist eine spätere oder gar keine Zahlung gar nicht möglich. Ohne sofortige Bezahlung gilt ein Artikel als nicht gekauft.
Nachricht 14 von 63
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Betreff: Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

@mmstore74 

 

Moin Marc,

 

leider kann ich Deinem Beitrag keinen großen Nutzen abgewinnen. Warum sollte Ebay den Grundsatz, daß Käufer nicht negativ bewertet werden in solchen Fällen aufweichen oder gar mit irgendwelchen Gebühren sanktionieren.

 

Neben den von Dir genannten Gründen, gibt es genug Gründe zur Nichtzahlung außerhalb des Einflussbereichs des Käufers, z.B. plötzliche Krankeiten, Unfälle, etc. Dann denkt man bestimmt nicht an so profane Angelegenheiten wie Ebay. Und es sind auch nicht alle App-Nutzer, die Ihr Handy immer dabei haben. Auch dieser Käuferkreis wäre davon betroffen.

 

Spassbieter wird es immer geben, dessen muss sich jeder bewußt sein, wenn er Auktionen einstellt oder mit Preisvorschlägen arbeitet.

 

 

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 15 von 63
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Betreff: Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Moin @kenn-i-di-1 ,

 

nicht vergessen, auch bei Preisvorschlägen bei Sofortkauf-Artikeln muss nicht sofort bezahlt werden. Auch hier können die Kunden noch sammeln.

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 16 von 63
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Betreff: Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Hallo @mmstore74 

 

für mich als Verbraucher stellt sich die Frage, was für Dich den Unterschied ausmacht zwischen einem Nichtzahler und einem Käufer, der den Vertragsabschluss widerruft? Gut bei letzteren weiß man, woran man ist und in der Regel wird der Widerruf auch zeitlich schneller erfolgen als nach vier Tagen.

 

Aber ist im Grunde genommen (wenn jetzt auch nicht vom Gesetzgeber so gesehen) der Vorgang, dass eine Bestellung nicht bezahlt wird, im Grunde so etwas wie ein "stiller" Widerruf?

 

Ich kenne es so bei einer Mehrzahl von Online-Händlern, dass zwar gesetzlich vorgeschrieben beim Warenkorb "jetzt verbindlich zahlungspflichtig bestellen", aber nach einer bestimmten Frist bei Nichtzahlung der Kaufvertrag als nichtig erklärt wird. Ob beim ersten Mal dann die Online-Händler die Kunden von weiteren Geschäften aussperren, kann ich mangels Erfahrung nicht sagen. Mir wäre es allerdings neu, dass diese dann Schadensersatz fordern würden.

 

Also wo liegt genau der Unterschied zwischen einem Nichtzahler und jemanden, der widerruft? Wäre es nicht einfacher - die Nichtzahler zumindest emotional als jemanden zu betrachten, der kommunikationslos widerruft? Man kann ihm ja trotzdem noch einen mitgeben und dann wegen Nichtzahlens automatisch nach vier Tagen verwarnen lassen und auf die eigene Sperrliste zu setzen.

 

Aber sonst? Ich habe die Käuferbewertungen seinerzeit tatsächlich nur dazu genutzt, um für mich zu entscheiden, ob ich den verkauften Artikel vor Zahlungseingang verschicke oder nicht. Also als es noch negative Bewertungen für Käufer gab. Aber damals hat man auch erst nach 14 Tagen eine Zahlungserinnerung geschickt, da gab es von eBay noch drei Tage Zeit, überhaupt eine Kommunikation mit dem Vertragspartner zu etablieren, da kam mir noch alles etwas entspannter vor...

Nachricht 17 von 63
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Betreff: Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Guten Morgen miriam@ebay 

 

auch wenn ich jetzt wieder der Böse sein werde möchte ich dir gerne etwas schreiben / fragen.

 

Du schreibst folgendes. miriam@ebay schrieb:

Die Bewertungsfunktion wurde bewusst so gestaltet, dass Verkäufer keine negativen Bewertungen für Käufer abgeben können. Damit soll eine faire und respektvolle Feedbackkultur gewährleistet werden.

 

Es geht mir hier nur um das FAIR,denn respekt hat eh kaum noch wer.

Bitte sei so lieb und sage mir was daran FAIR ist oder sein soll

 

Käufer bewertet Verkäufer negativ weil:

1. Paket kam zu spät an obwohl am Kauftag verschickt

2.Paket riecht nach Rauch ( Gut,Paketboten und Co. sind ja alle Nichtraucher und rauchen ja auch nicht )

3.Zu klein oder zu groß

4.Farbe gefällt nicht,rot ist nicht rot genug

5.Musste Paket von Filiale abholen anstatt es geliefert wird

 

Das sind jetzt mal Beispiele wofür der Verkäufer nichts kann und du weißt das es solche Bewertung zu tausende gibt und was ist daran deine Meinung nach FAIR ?

Jetzt schreibst du bestimmt,ja dann kann man das melden etc,also muss sich der Verkäufer damit rumärgern und betteln das so eine Bewertung entfernt wird richtig?

 

Des weiteren schreibst du miriam@ebay  schrieb:

Käufer, die sich nicht vertragskonform verhalten, werden intern von uns vermerkt und bei wiederholtem Fehlverhalten auch sanktioniert.

 

Somit hat man als Käufer auf jeden Fall eine Freikarte und ich als gewerblicher bekomme bei einen Verstoß direkt einen mit der Keule,ist das FAIR

 

Das nur mal zur Fairness und weißt du was wirklich FAIR wäre,wenn die Verkäufer die Chance bekämen Fehler oder sontiges zu korrigieren und man sollte zumindest diese Option einführen,daß bevor man negativ bewertet ,zuerst den Verkäufer kontaktieren müsste um die Sache zu klären aber auch daran hat keiner interesse und jetzt kommt bestimmt der Satz " Man kann die Leute nicht zwingen "

 

Von daher Mund halten,alles hinnehmen ,pünklich zahlen und Ebay ist glücklich

 

Wünsche dir einen schönen tag und würde mich über deine Antwort freuen und bitte nicht drumm herum reden Danke

 

Nachricht 18 von 63
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Betreff: Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

@mmstore74 

 

Moin Marc,

 

auch wenn ich nicht miriam@ebay  bin,

 

vielleicht hier mal meine Ansicht zu den angeführten Fällen

 


Käufer bewertet Verkäufer negativ weil:

1. Paket kam zu spät an obwohl am Kauftag verschickt

2.Paket riecht nach Rauch ( Gut,Paketboten und Co. sind ja alle Nichtraucher und rauchen ja auch nicht )

3.Zu klein oder zu groß

4.Farbe gefällt nicht,rot ist nicht rot genug

5.Musste Paket von Filiale abholen anstatt es geliefert wird

 

Meiner Meinung nach, sind das alles Fälle, die uns gewerblichen Verkäufern schon immer mal passiert sind und im Online-Handel nicht auszuschließen sind. Und als Verkäufer auf einer solchen Plattform muss man halt abwägen, inwieweit man mit dem Käuferschutz leben kann und ob der Verkäuferschutz einige dieser Risiken abfängt.

 

Deine Fälle 1 und 5 kann man durch Versand mit Abliefer- und Zustellnachweis weitestgehend ausschließen oder mit einer Anfrage auf Bewertungsentfernung korrigieren.

 

Die Fälle 2 - 5 sind rein subjektive Käuferempfindungen und können weder von Ebay geprüft noch vom Verkäufer widerlegt werden. Die kann man nur durch reine Selbstabholung und Verzicht auf Versand weitestgehend ausschließen. Ob allerdings dann die Einschränkung des Käuferkreises durch die Selbstabholung den Vorteil einiger besserer Bewertungen voviel Nutzen bringr

 

Ob man wirklich jede neutrale oder rote Bewertung ändern lassen muss, sei mal dahingestellt. 

 

Die Fälle 2 - 5 melde ich auch nicht, sondern ich schaue mir hinterher die anderen Bewertungen des Kunden an und entscheide, ob dieser weiter bei mir kaufen darf oder nicht.

 

In dem Sinne, so tragisch empfinde ich die Vorgehensweise von Ebay nicht.

 

Und ich bin sicher, daß Dir die liebe miriam@ebay bestimmt antworten wird, sofern es zeitlich passt.

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
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Betreff: Spaßbieter und Nichtzahler nach ablauf der 4 Tage automatisch negativ bewerten

Hallo @mmstore74 - ehrlich gesagt habe ich das Gefühl, dass es für dich keine Rolle spielt, was ich hier noch schreibe – du wirst mit unserer Antwort wahrscheinlich nicht zufrieden sein. Deshalb ganz direkt: Gibt es eine konkrete Bewertung, die du erhalten hast und bei der du der Meinung bist, dass sie unfair ist? Dann schaue ich sie mir gern an und prüfe, ob eine Entfernung möglich ist.

 

Liebe Grüße

Miriam

Bin im verlängerten Wochenende und ab Montag wieder für euch da!

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