Steuerrecht - OSS-Schnittstelle - "differenzbesteuerte Ware"

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
14-09-2024 08:26
"Houston, wir haben ein Problem."
Priorität = HOCH
Grundsätzlich wird "differenzbesteuerte Ware" nur im Ursprungsland (Verkäufer) versteuert, da niemals die komplette Mehrwertsteuer berechnet wird, sondern nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis.
Beim Verkauf über die Landesgrenze, schaltet sich mitunter ebay dazwischen und rechnet die Waren über die OSS-Schnittstelle ab. Allerdings wird dabei der jeweilige Mehrwertsteuersatz auf den vollständigen Verkaufspreis angerechnet.
Ein Zahlenbeispiel:
a.) Regelbesteuerung (Neuware):
Verkaufspreis = 119,00 €
enthaltene MwSt. = 19,00 € die über OSS einbehalten wird (RICHTIG)
b.) Differenzbesteuerte Ware (Neue und gebrauchte Ware ohne MwSt.-Ausweis von Privatpersonen und Kleinunternehmern):
Verkaufspreis 119,00 €
Der Verkäufer hat im Einkauf 70,00 € bezahlt und muss nur für die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis in Höhe von 49,00 € (119,00€ - 70,00 € = 49,00 €) die MwSt. abführen. Insgesamt also 7,82 €.
Somit werden in dem Beispiel 11,18 € (19,00 - 7,82 € = 11,18 €) zu viel einbehalten. Der Einbehalt von 19,00 € wäre also FALSCH.
Wir benötigen vonseiten ebay einen Lösungsvorschlag, wie die zu viel bezahlte Mehrwertsteuer eingefordert werden kann.
--------
Von Prinzip müsste es also genauso funktionieren (oder besser), wie beim Verkauf von "digitalen Waren", die im Inland verkauft werden.
- Beschriftungen:
-
Steuern
Steuerrecht - OSS-Schnittstelle - "differenzbesteuerte Ware"

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
16-09-2024 09:35
Hallo @ttd4it! Gewerbliche Verkäufer*innen können die Differenzbesteuerung in Anspruch nehmen, wenn sie gebrauchte Waren, Kunstgegenstände, Antiquitäten oder Sammlerartikel verkaufen.
Wenn eBay jedoch laut den EU- und UK-Regeln für das Einziehen der Mehrwertsteuer verantwortlich ist, kann eBay aufgrund der gesetzlichen Vorschriften keine Differenzbesteuerung für diese Produkte anwenden. Wenn eBay verpflichtet ist, die Mehrwertsteuer für diese Artikel von Artikeln abzuführen, zieht eBay die Mehrwertsteuer entsprechend dem gültigen Steuersatz auf der Basis des Gesamtwerts der Artikel ein.
Ist das für dich nicht akzeptabel, lautet die Empfehlung, den Versand außerhalb der EU auszuschließen.
Liebe Grüße
Miriam
Steuerrecht - OSS-Schnittstelle - "differenzbesteuerte Ware"

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
16-09-2024 13:22
Herzlichen Dank für die Antwort.
Das Problem ist sehr viel umfangreicher, betrifft es nämlich den gesamten Warenverkehr innerhalb der EU, also auch den grenzüberschreitenden Verkehr aller Mitgliedsländer der EU nach Deutschland.
Die EU-Regeln sorgen also nur dafür, dass differenzbesteuerte Ware nur im Ursprungsland versteuert wird. Ich bin der Auffassung, dass es keine explizite Vorgabe nur für ebay gibt, den vollständigen MwSt.-Satz einzubehalten. Gerne lasse ich mich jedoch, mit entsprechendem Schreiben vom "Bundeszentralamt für Steuern", vom Gegenteil überzeugen.😉
Bis dahin bleibt es ein technisches Problem, welches auf Artikelebene gelöst werden kann.
Schöne Grüße
Thomas
Steuerrecht - OSS-Schnittstelle - "differenzbesteuerte Ware"

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
16-09-2024 15:08
Hallo, @ttd4it. Jetzt kommst du mit einem anderen Thema um die Ecke: Innerhalb der EU machen wir keine Anpassungen, da müssen sich unsere Verkäufer*innen selbst um ihren Auftritt kümmern. Das betrifft auch alle Verkäufer*innen, die auf jeden Artikel Mehrwertsteuerpflichtig sind.
Liebe Grüße
Miriam
Steuerrecht - OSS-Schnittstelle - "differenzbesteuerte Ware"

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
16-09-2024 17:13
Hallo Miriam,
ich hatte neulich eine private Diskussion mit einem gewerblichen ebay-Verkäufer der über ebay-DE aus einem EU-Land verkauft. Dieser hatte das Thema hier in Englisch übersetzt als Thread eingestellt.
Genau da tritt u.a. die Problematik auf. Man kann doch nun nicht einem Polen, Rumänen, Bulgaren etc. pp. schreiben, dass er sich selbst um die Angelegenheit kümmert, während er über ebay-DE verkauft und den deutschen Händler sogar empfiehlt, den grenzüberschreitenden Warenverkehr für differenzbesteuerte Ware komplett einzuschränken/einzustellen.
Das kann ich gerade nicht nachvollziehen, denn immerhin gelten auch für die EU-Mitgliedsländer die gleichen Vorschriften nach Umsatzhöhe, wonach eine Anmeldung zum OSS freiwillig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Auch hier könnte man bei „differenzbesteuerte Ware“ ein Merkmal setzen, wonach die Abwicklung über die OSS-Schnittstelle aktiviert oder deaktiviert wird.
Ich nehme das zumindest in meine Excel-Tabelle mit auf . 🙂
Schöne Grüße
Thomas
Steuerrecht - OSS-Schnittstelle - "differenzbesteuerte Ware"
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
17-09-2024 09:16
Hallo Miriam, bitte helfen Sie mir bei meinem Problem:
Ich bin als gewerblicher Verkäufer registriert und auch bei OSS angemeldet. Soweit ich verstanden habe, sollte ebay automatisch die Mehrwertsteuer je nach Land des Käufers berechnen und die Mehrwertsteuer in einer separaten Zeile bei der Bezahlung der Ware ausweisen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Es werden nur der Warenwert und die Lieferkosten angezeigt. Wie kann ich dieses Problem beheben? Vielen Dank im Voraus.
Steuerrecht - OSS-Schnittstelle - "differenzbesteuerte Ware"

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
17-09-2024 09:48
Hast Du Deine Steuer-ID eingetragen und den Haken gesetzt, dass Du am OSS-Verfahren teilnimmst?
Für gewöhnlich hilft Dir dieser Link weiter, wenn Du mit Deinem Verkäufer-Konto angemeldet bist.
Im gelb markierten Feld musst Du einen Haken setzen.
Steuerrecht - OSS-Schnittstelle - "differenzbesteuerte Ware"

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
17-09-2024 16:05
Hallo @ttd4it! Wir arbeiten immer an Verbesserungen und erkennen deinen Wunsch.
Liebe Grüße
Miriam
Steuerrecht - OSS-Schnittstelle - "differenzbesteuerte Ware"

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
17-09-2024 16:19
Hallo @vikon-doo! Was du hier beschreibst, stimmt nur, wenn eBay für den Einzug und die Abführung der Mehrwertsteuer (Collect&Remit) verantwortlich ist. Wir schreiben das an keiner Stelle so und erkennen derzeit dahingehend auch kein Problem.
Ich kann bestätigen, dass deine hinterlegten Angaben mit den Daten des BZSt übereinstimmen.
Liebe Grüße
Miriam
Steuerrecht - OSS-Schnittstelle - "differenzbesteuerte Ware"
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
09-01-2025 10:54
Hallo Ebay Team,
erstmal ein frohes neuer Jahr.
ich heisse Marco und mein shop ist: chikara-kiss
Ich habe von Ebay 21 Mails (Aktualisieren Sie bitte Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Ihrem Ebay-Konto und/oder bestätigen Sie hier,dass Sie OSS nutzen).
Sonst wird mein Konto eingeschränkt.
Als Anwender der Differenzbesteuerung nach §25a USTG muss ich mich nicht bei dem OSS-Verfahren anmelden.
Es findet KEINE Anwendung der Fernverkaufsregelung im OSS Verfahren für differenzbesteuerte Waren(dazu zählen gebrauchte Waren) statt.
In einem anderen Thread habe ich gelesen(leider kann ich da nicht mehr darauf antworten), dass man das der Fachabteilung mitteilt,diese das Konto überprüft und eine Ausnahmereglung erteilt.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir wie den anderen Ebay Mitglieder,die auch die Differenzbesteuerung haben, mir hift.
Mit freundlichen Grüßen
Marco
