Wir freuen uns, nun das Video mit Antworten auf eure Fragen rund um das Thema „Unbezahlte Artikel & Kauf abbrechen“ mit euch teilen zu können. Die Fragen wurden aus der Community gesammelt und von fachkundigen eBay-Mitarbeitern beantwortet.

 

Wie im Video angesprochen, hier noch die erwähnten Links, um eure Einstellungen überprüfen zu können:

 

 

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  • Ihr könnt auch direkt zu den Themen springen, die euch am meisten interessieren:

1:57 Änderungen im Prozess zum Umgang mit unbezahlten Artikeln

3:22 Schnellere Bearbeitung

3:41 Gebühren und Erstattungen

5:08 Wann kann es zu unbezahlten Artikeln kommen und Zahlungsabwicklug

6:18 Vorteile des neuen Prozesses

6:36 Leichter Wiedereinstellen von Artikeln

7:15 Kaufvertrag und rechtliche Rahmenbedingungen

8:45 Einstellungen für automatische Abbrüche

11:01 Auswirkungen auf Käufer die nicht zahlen

13:07 Alternativen zum Kaufabbruch: Eingeschränkter Bieterkreis

13:59 Alternativen zum Kaufabbruch: Angebot an unterlegenen Bieter

 

Für diejenigen unter euch, die die Informationen schriftlich bevorzugen, weiter unten auch das Transkript zu dem Video.

 

 

47 Kommentare

Video-Transcript zu „Unbezahlte Artikel & Kauf abbrechen“

 

Hallo und willkommen zu unserem ersten Video wo wir Fragen aus der Community beantworten möchten. 

Mein Name ist Romy und ich bin Teil der Abteilung für Privatverkäufer und heute sozusagen euer Gastgeber.

Bevor ich die heutigen Gäste vorstelle, noch eine kurze Info:

 

Warum machen wir das Video? Jeden Tag sind in der Community sehr viele Nutzer aktiv und helfen sich auch gegenseitig. Das haben wir aufmerksam verfolgt, und uns ist aufgefallen, dass es ein paar Fragen gibt, die immer wieder aufkommen und besonders in letzter Zeit für Unklarheit gesorgt haben.

Deshalb möchten wir heute auf ein paar Fragen eingehen, die wir in der Community gesehen haben.

Und wir haben auch gehört, dass Ihr euch wünscht, dass eBay Mitarbeiter sich mehr einbringen und präsenter sind – daher jetzt das Video-Format.

Wir würden dieses neue Format gern testen und freuen uns über Feedback ob es euch gefallen hat, ob wir es weiter beibehalten sollen oder wie es noch verbessert werden kann.

 

Wichtig war uns bei der Beantwortung der Fragen, dass wir nicht einfach nur Informationen aus dem Seller Center (bzw. Verkäuferportal) oder den Hilfeseiten vorlesen, das kann sich ja jede/r selbst durchlesen, sondern wirklich noch mal zu verstehen was der Hintergrund der Frage ist und vor allem etwas mehr Kontext zu geben und Zusammenhänge zu erklären, denn dann ist es vielleicht auch einfacher, manche Sachen zu verstehen.

 

Heute geht es um das Thema unbezahlte Artikel und Kaufabbrüche.

Meine Kollegen zu diesem Thema sind Christian, Jannina und Katrin. 

Stellt euch doch mal kurz vor.

 

Christian

Hallo, ich bin Christian und bei eBay verantwortlich für das Thema Gebührengestaltung und Preisaktionen für private und gewerbliche Händler.

 

Jannina

Hallo, ich bin Jannina und arbeite bei eBay in der Rechtsabteilung.

 

Katrin

Hallo, und ich bin Katrin und arbeite im eBay Kundenservice.

 

Romy 

Sehr schön. Dann legen wir doch direkt los. Es gab kürzlich Änderungen im Prozess zum Umgang mit unbezahlten Artikeln. Christian – für alle, die den Prozess noch nicht kennen, kannst du bitte nochmal kurz erklären, was genau sich da eigentlich verändert hat?

 

Christian

Sehr gern, Romy. Vielleicht erstmal vorweg – in den allermeisten Fällen laufen Transaktionen bei eBay reibungslos ab. Wenn doch mal etwas nicht wie erwartet läuft, ist das natürlich sehr ärgerlich für den Verkäufer und kostet neben etwas Aufwand auch Nerven. Wir als eBay wollen die Verkäufer dabei unterstützen und es in solchen Fällen möglichst einfach machen die Situation zu klären.

Also, erstmal zum bisherigen Prozess: In der Vergangenheit konnten Verkäufer im Fall eines unbezahlten Artikels über den Bereich „Probleme klären“ deswegen einen Fall eröffnen und der Käufer wurde darüber entsprechend informiert. Wenn der Käufer dann 5 Tage nach der Öffnung des Falls den Artikel immer noch nicht bezahlt hat, konnte der Fall geschlossen werden. Dadurch wurde die Verkaufsprovision gutgeschrieben und der Artikel konnte wiedereingestellt werden.

In dem neuen Prozess ist es nun so: Wenn der Käufer nicht innerhalb von 4 Kalendertagen zahlt, kann der Verkäufer die Transaktion ab dem 5. Tag direkt abbrechen. Er muss dazu einfach in der Verkaufen-Übersicht in Mein eBay bzw. dem Verkäufer-Cockpit Pro den Artikel auswählen, auf „Kauf abbrechen“ klicken und im Drop-Down Menü die Option „Käufer hat nicht bezahlt“ auswählen.

Natürlich wird der Käufer in der Zwischenzeit auch an die Zahlung erinnert.

 

Romy 

Ah! Der Verkäufer spart sich also den ganzen Schritt einen Fall zu eröffnen und kann also viel schneller handeln, weil er nicht erst einige Tage abwarten muss ob der Käufer bezahlt und dann zusätzlich noch mal mind. 5 Tage bis der Fall geschlossen werden kann. 

 

Hat der neue Prozess denn sonst noch Vorteile - Christian?

 

Christian

Absolut! Mit dem neuen Prozess werden bei Abbruch die Gebühren, falls bereits welche angefallen sind, direkt erstattet. Der Verkäufer muss sich also nicht erst an den Kundenservice wenden, um eine Erstattung zu bekommen, wenn er zum Beispiel den Fall nicht geschlossen hat oder erst gar keinen eröffnet, weil er sich mit den Prozessen noch nicht so auskennt. 

Außerdem kann die neue Funktion auch einfacher vom Handy aus genutzt werden.

 

Romy

Bei dem Thema Gebühren werde ich doch gleich hellhörig. Das ist natürlich auch ein ganz wichtiges Thema für unsere Community. „Falls bereits Gebühren angefallen sind“ – was genau bedeutet das denn?

 

Christian

Bei Verkäufen in der alten, die noch nicht zur neuen Zahlungsabwicklung gewechselt haben, fielen die Gebühren mit dem Kauf an. Wurde der Kauf dann abgebrochen, weil der Käufer nicht gezahlt hat, hat der Verkäufer die komplette Verkaufsprovision erstattet bekommen.

Mit der neuen Zahlungsabwicklung ist es jetzt so, dass Gebühren im Normalfall erst anfallen, wenn der Artikel auch bezahlt ist. Und dadurch, dass eBay die Zahlung abwickelt, wissen wir auch, wann das der Fall ist. Würde der Verkäufer vor der Bezahlung abbrechen, kann er keine Gebühren erstattet bekommen, da noch keine angefallen sind.

Die einzige Ausnahme ist es, wenn „Barzahlung bei Abholung“ angeboten und vom Käufer ausgewählt wurde. In dem Fall können wir es natürlich nicht wissen. Dann würden die Gebühren direkt beim Kauf anfallen. Bei einem Abbruch wird u.a. der variable Anteil der Verkaufsprovision und mögliche Anzeigengebühren und Gebühren für internationales Verkaufen erstattet. 

 

Jannina

Hier würde ich gern noch was ergänzen: Wie schon erwähnt, fällt im Rahmen der neuen Zahlungsabwicklung die Verkaufsprovision ja erst dann an, wenn der Käufer bezahlt hat.  Das war früher nicht in allen Fällen so- da will ich jetzt aber nicht zu sehr ins Detail gehen.  Allein dadurch werden mit der neuen Zahlungsabwicklung auch sehr viele unbezahlte Artikel verhindert. 

Bei Festpreisartikeln gibt es jetzt etwa 80% weniger unbezahlte Artikel im Vergleich zu vor der neuen Zahlungsabwicklung. Das liegt daran, dass wir ja z.B. bei Überweisungen vorher nicht wussten, ob die Bezahlung nun tatsächlich stattgefunden hat oder nicht. So konnte es eher zu einem Kauf ohne anschließende Bezahlung kommen.

Ein bisschen anders ist das allerdings bei Auktionen und Kauf über Preisvorschlag. Hier ist der Käufer eventuell nicht gerade in dem Moment am Computer oder dem Handy, wenn die Auktion ausläuft oder der Verkäufer den Preisvorschlag akzeptiert. In dem Fall kommt der Kauf auch schon vor der Bezahlung zustande, bei Auktionen z.B. mit Zeitablauf.

In diesen Fällen kann es eventuell zu einem unbezahlten Artikel kommen und der Abbruch-Prozess nach einigen Tagen genutzt werden. Aber wie Christian vorhin schon gesagt hat, fallen noch keine Gebühren an, da der Artikel eben noch nicht bezahlt wurde.

 

 

Romy

Super, danke für die Erklärungen. Also 

  • weniger unbezahlte Artikel insgesamt
  • im Normalfall keine Gebühren, bis der Artikel nicht bezahlt ist und 
  • mit dem neuen Prozess kein langes Warten bis zum Öffnen und Schließen eines Falls. 

Gibt es sonst noch Vorteile?

 

Katrin

Ja, da gibt es noch mehr – und zwar beim Wiedereinstellen. Abgesehen davon, dass man nicht die vorher relativ lange Frist abwarten muss, bis man wiedereinstellen darf, ist es mit dem neuen Prozess für unbezahlte Artikel jetzt auch einfacher. Der Schritt den Artikel wiedereinzustellen ist schon in den Prozess integriert. Also wenn man dabei ist, einen Abbruch vorzunehmen, wird man direkt gefragt, ob der Artikel wiedereingestellt werden soll oder nicht. Das kann mit einem Klick ausgewählt werden.

 

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Wird hier „ja“ ausgewählt, wird der Einstellprozess übersprungen und eBay stellt den Artikel automatisch komplett wieder ein. Falls man noch Änderungen an dem Angebot vornehmen möchte, kann man natürlich das Angebot aus seiner Übersicht auswählen und im Nachhinein überarbeiten.

 

Romy

Klingt praktisch. Aber Einfach abbrechen und wiedereinstellen, geht das überhaupt? 

Dazu habe ich einige Kommentare in der Community gesehen mit Bedenken einfach abzubrechen, weil es doch eigentlich einen verbindlichen Kaufvertrag gibt. Kannst du hier ein bisschen aufklären, Jannina

 

Jannina

Ja gern. Bei Transaktionen auf eBay ist die Zahlung laut unseren AGB grundsätzlich sofort fällig (§7 Nr. 9 der eBay-AGB, wenn es jemand ganz genau wissen möchte). Das dürfte auch der generellen Praxis bei Online-Käufen entsprechen - von Ratenzahlung und Zahlung auf Rechnung mal abgesehen. 

Im Grunde ist es also sogar eher ein Entgegenkommen aus Kulanz, wenn mehr Zeit gegeben wird. 

Nach deutschem Recht können Fristsetzungen zur Zahlung bei Online-Käufen auch per E-Mail erfolgen. Dem kommen wir nach, indem wir eine Email an den Käufer zur Zahlungserinnerung schicken, dass er zahlen möge, um sich „den Artikel nicht entgehen zu lassen“. Viele haben diese Mails auch schon gesehen. Er wird darin auch darauf hingewiesen, dass der Verkäufer sonst auch den Kauf abbrechen kann.

Dem Verkäufer ist es aber selbst überlassen, ob er die Transaktion nach der erfolglosen Fristsetzung tatsächlich abbricht oder dem Käufer doch noch eine längere Frist zur Zahlung einräumt. Rein rechtlich hat er aber die Möglichkeit, an dieser Stelle vom Vertrag zurückzutreten.

Noch mal ganz wichtig: Der neue Prozess zum Abbrechen ist nur ein Angebot unsererseits – es ist eine OPTION und keineswegs Pflicht. eBay bricht von sich aus nicht einfach automatisch Transaktionen ab.

 

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Romy

„Automatisch“ – das ist ein gutes Stichwort! Es gibt auch die Möglichkeit von Einstellungen, dass nicht bezahlte Verkäufe automatisch abgebrochen werden. Katrin– was hat es damit auf sich?

 

Katrin

Viele erinnern sich bestimmt an den „automatischen Assistenten für unbezahlte Artikel“.  Dieser konnte in erster Linie nur für Artikel die mit PayPal eingestellt und bezahlt wurden, genutzt werden. Wenn der Assistent aktiviert war, konnte eine Frist zw. 4-32 Tagen eingestellt werden. Wenn die abgelaufen ist, wurde ein Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels eröffnet und der Käufer hatte dann wie üblich noch 4 Tage Zeit zu bezahlen.

Falls keine Zahlung einging, wurde der Fall automatisch geschlossen und der Artikel konnte wieder eingestellt werden.

Dieser Assistent wurde nun komplett überarbeitet und allen Verkäufern zugänglich gemacht.

Unter den Verkäufereinstellungen findet man “Einstellungen für noch nicht bezahlte Artikel”. Dort kann festgelegt werden, ob Verkäufe automatisch abgebrochen werden sollen oder nicht.

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Falls, die Transaktionen automatisch abgebrochen werden sollen, kann man vorab festlegen, wieviel Zeit der Käufer hat, um den Artikel zu bezahlen. Das Zeitfenster kann von 4 bis zu 30 Tagen ausgewählt werden. Käufe, die nach Ablauf dieser Zeit immer noch nicht bezahlt sind, werden automatisch abgebrochen. 

(Natürlich werden hier auch die Einstellungen für Kombizahlungen berücksichtigt.  Ermöglichen Verkäufer den Käufern die Kombizahlung innerhalb einer bestimmten Frist zum Beispiel 5 Tage, dann kann der automatische Abbruch auch erst nach Ablauf der Frist erfolgen (in dem Beispiel nach 7 Tagen). Das kann jederzeit unter den Versandeinstellungen geprüft und angepasst werden. Wenn

Zusätzlich kann – wieder optional – ausgewählt werden, ob abgebrochene Käufe automatisch kostenlos wiedereingestellt werden sollen. Wenn ja, wird er Einstellprozess komplett übersprungen und eBay stellt das Angebot ohne extra Aufwand wieder ein. Wenn man noch Änderungen an dem Angebot vornehmen möchten, kann man das natürlich jederzeit nachträglich überarbeiten.

Zu guter Letzt ist es auch möglich, bestimmte Käufer – z.B. seine geliebten Stammkunden – von den Regeln auszunehmen.

 

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Ein wichtiger Hinweis noch an der Stelle: es wurden die Präferenzen übernommen, die man evtl. vorher in dem alten System hinterlegt hat. Es lohnt sich also, noch einmal kurz zu überprüfen, wie die Einstellungen jetzt sind, damit es keine Überraschungen gibt.

 

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Romy

Super, vielen Dank für den Hinweis! Und wir packen den Link, wo man das prüfen kann mit in die Infos unter das Video.

Es war glaube ich noch mal sehr hilfreich für unsere Nutzer – sowohl Käufer als auch Verkäufer - zu verstehen, dass es nur eine Option ist. Einige, besonders z.B. Sammler, die regelmäßig von einem Verkäufer Dinge kaufen und evtl. an mehreren Auktionen parallel mitbieten und dann nach einigen Tagen alles zusammen bezahlen und auch verschicken lassen um Porto zu sparen, hatten Bedenken, dass sie das nicht mehr tun können. Das ist aber nicht der Fall. Solange sich Käufer und Verkäufer einig sind, kann die Zahlung auch zu einem späteren Zeitpunkt passieren.

Eine weitere Kritik bzw. Bedenken, die aus der Community gehört haben ist, dass der neue Prozess, sinngemäß „eBay nur eingeführt hat, um Käufern noch mehr zu schützen und Tür und Tor für Betrug zu öffnen.“ Kannst du dazu noch was sagen, Jannina? Und was passiert mit Käufern, die nicht zahlen?

 

Jannina

Hier kann ich die Verkäufer beruhigen – das ist nicht der Fall. Ganz allgemein ist die Möglichkeit, Fälle zu unbezahlten Artikeln leichter und vor allem schneller lösen zu können etwas, dass sich die Verkäufer schon lange gewünscht haben.

Die Bedenken beziehen sich wohl darauf dass, wenn in der Vergangenheit ein Fall wegen nicht bezahlter Artikel eröffnet wurde, ein Vermerk im eBay-Konto des Käufers hinterlegt wurde. 

Auch wenn man nun keinen Fall mehr eröffnet: Wenn der Kauf abgebrochen wird mit dem Grund „der Käufer hat nicht gezahlt“, wird dies ebenfalls im Käufer-Konto hinterlegt. Es ist unser aller Anspruch, dass der Marktplatz so sicher wie möglich für Käufer und Verkäufer ist. Solche Informationen fließen also weiterhin in die Risikobewertung der Nutzer mit ein.

Und wie vorhin erwähnt, wird durch die neue Zahlungsabwicklung ein großer Teil von unbezahlten Artikeln von vornherein vermieden. Das sollte ebenfalls helfen, das Verkaufen sicherer zu machen und Nichtzahlern weniger Möglichkeiten zu geben.

 

Romy

So, jetzt haben wir sehr viel darüber gesprochen, wie man Verkäufe abbricht wenn der Käufer nicht bezahlt hat.

Aber gibt es für Verkäufer vielleicht noch andere Möglichkeiten damit umzugehen?

 

Katrin

Gut, dass du das ansprichst! Ja – es gibt mehrere Möglichkeiten die Verkäufer nutzen können. 

Eine ist zum Beispiel der Eingeschränkter Käuferkreis.

 

Das ist ein Werkzeug, mit dem Verkäufer die volle Kontrolle darüber haben wer auf die Artikel bieten darf bzw. diese kaufen kann. 

So kann man z.B. Käufer ausschließen, die bereits mehrere Abbrüche wegen unbezahlten Käufen verursacht haben oder Käufer aus bestimmten Ländern, wenn man dahin nicht verschicken möchte (z.B. wegen Zoll oder aus anderen Gründen).

Wenn man bestimmte Käufer vom Kaufen oder vom Bieten auf die Artikel ausschließen möchten, können diese auf die eigene Liste für gesperrte Käufer gesetzt werden.

 

Christian

Die zweite Möglichkeit ist das “Angebot an unterlegenen Bieter”.

 

Die Option ist in verschiedenen Situationen verfügbar – u.a. z.B. wenn bei einer Auktion der Höchstbietende nicht gezahlt hat und der Kauf abgebrochen wurde. Dann kann man mit einem Angebot an unterlegene Bieter anderen Bietern die Möglichkeit geben, den Artikel zu kaufen - zum Preis ihres letzten Gebots. Wir senden den ausgewählten Bietern eine E-Mail. Diese können dann entscheiden, ob sie das Angebot annehmen.

Das kann man sogar noch bis zu 60 Tage nach dem Ende einer Auktion nutzen und es ist kostenlos.

Wenn der Käufer das Angebot akzeptiert, wird die normale Verkaufsprovision regulär auf diesen Verkauf berechnet.

 

Romy

Super, das war noch mal sehr hilfreich. Ich denke da konnten einige Verkäufer etwas dazu lernen. Und auch dafür packen wir die Links mit in die Infos zu dem Video, wo jeder in Ruhe noch mal nachschauen kann.

Wie gesagt, wir freuen uns über Feedback zu diesem Format, ob es euch gefällt, was wir verbessern können und würden uns freuen, euch im nächsten Video wieder zu sehen.

Damit sind wir auch am Ende der Fragerunde für heute. Ich bedanke mich ganz herzlich bei euch für die Zeit und all die Antworten auf die Fragen aus unserer Community.

 

 

Moin,

 

 

habe ich da irgendetwas überlesen? Wird mit keinem Wort erwähnt.

 

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und da wollt ihr mir erzählen, die Verkäufer bevorzugen den Kaufabbruch? Ihr solltet mal mehr in den Foren lesen, echt jetzt.

Schade, dass unter "Kaufabbruch" nicht mit diskutiert wurde, was alles passiert, wenn der Käufer, der unversicherten Versand gewünscht hat, behauptet, den Artikel nicht erhalten zu haben.

 

@nix-wie-weg: In dem einzig und allein behandelten Fall der Nichtzahlung fällt die Gebühr von 35 Cent gar nicht erst an. Die ist ja für die Zahlungstransaktion - die es gar nicht gibt.

Anders beispielsweise bei o.g. Behauptung des Nichterhalts, entgegen § 447 BGB.

Das Wesentliche - die Entmündigung der privaten VK - wurde elegant umschifft.  Als Vermittler den Vermittlelten vorzuschreiben, wie sie ihre Transaktion vorzunehmen haben - darauf gab's keine Antwort. Kaufabbruch war bisher das geringste Problem. Anfangs noch den Schein-Käufern hinterher - jetzt (bzw. damals) einfach Fall/Schließen und weiter. Die ca. 5% waren kein Problem.

Die, die behaupten passtnicht/anders und überhaupt und dann Rückgabe erzwingen, die wären ein Problem.

Und daher - keine neue ZA / nix mehr bei ebay kaufen.

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"Bei rascher Bezahlung geben Verkäufer in der Regel positive Bewertungen ab."

 

Da sage ich mal WOW zu dieser Aussage und wenn nicht schnell gezahlt wird wirft der VK mit Gummibärchen, denn neutral und negativ kann er ja nicht bewerten.

Ich habe einen Artikel bei Ebay verkauft.

Der Käufer hat bezahlt, hat sich aber später anders überlegt, er will den Artikel nicht mehr und wünscht einen Kaufabbruch.

Ich stimme dem Abbruch zu (schließlich noch nicht verschickt).

Ebay erstattet aber nicht den fixen Anteil der Verkaufsgebühr!

Ich als Verkäufer bleibe auf den Kosten sitzen. Warum? Wenn der Käufer sich anders überlegt, sollte er doch den fixen Anteil übernehmen (oder keiner wie bisher). 

 

@Romy: gibt es noch weitere Nachteile für die Verkäufer bzgl. der neuen Umstellung?

@nix-wie-weg  - diese wird nicht erstattet, da sie, bis auf wenige Ausnahmen, noch nicht angefallen ist, wenn der Artikel nicht bezahlt wurde.

@blumenbeere - vielen Dank für das Feedback. Wir schauen uns diesen Fall derzeit intern an. Der VK sollte möglichst keinen Nachteil haben, besonders wenn er dem Kunden entgegenkommen und kulant sein möchte. 

Moin romy@ebay 

 

jetzt noch einmal ganz langsam zum Mitschreiben.

 

*wird nicht erstattet* kann ja auch nicht erstattet werden, weil gar nicht angefallen.

 

Klartext

 

Diese variable Gebühr wird bei einem Kaufabbruch nicht berechnet, da sie nicht in Anspruch genommen wurde, schätze mal sind Unkosten/ebay bei einem Verkauf.

 

 

Welche Ausnahmen gibt es denn, dass die Gebühren anfallen? Steht, wenn schon Gebühren berechnet wurden, ja was für Gebühren?

 

 

ich habe noch niemand aus meinem Bekanntenkreis gesprochen, der das neue Verkaufen gut findet. Es ist einfach nur Schei... umständlich.

Bekomme ich bei einer Rückerstattung von Mehrfachportogebühren auch die bereits abgrechneten ebay-Gebühren erstattet? Oder habe ich da nur Pech gehabt, wenn ich das mache? 

Hallo ebay! Ich tummle mich auf dieser Plattform schon eine ganze Weile, doch es wird beinahe wöchentlich beschissener! Welche idiotischen Dinge lasst Ihr euch noch einfallen? Kein Wunder, dass man ebay nur noch den Rücken kehren kann!
Ich als Käufer bekommen nur nach Kaufabbrüche und keiner will es gewesen sein... ich kann nicht darauf reagieren und was schreiben... habe sofort einen Vermerk in meinem Konto und bin damit bei Verkäufern gesperrt. Ich bezahle meine gewonnenen Auktionen!
Als Käufer werden einem alle Rechte gebraubt und man kann als Käufer keinen kaufabbruch einleiten!
Nur noch Grütze hier!!!!!

Guten Morgen @nix-wie-weg - ich übernehme hier mal, da Romy im Urlaub ist. Wie Christian im Video erklärt, ist es mit der neuen Zahlungsabwicklung jetzt so, dass Gebühren erst anfallen, wenn der Artikel bezahlt ist. Dadurch, dass eBay die Zahlung abwickelt, wissen wir auch, wann das der Fall ist.

Würden VerkäuferInnen wegen Nichtzahlung abbrechen, gibt es keine zu erstattenden Gebühren. Die einzige Ausnahme ist es, wenn „Barzahlung bei Abholung“ angeboten und von den KäuferInnen ausgewählt wurde bzw. der Artikel als bezahlt markiert wurde. In diesem Fall können wir natürlich nicht wissen, wann und ob bezahlt wurde. Dann würden die Gebühren direkt beim Kauf anfallen. Bei einem Abbruch wird dann unter anderem der variable Anteil der Verkaufsprovision und mögliche Anzeigengebühren und Gebühren für internationales Verkaufen erstattet. 

Danke.

 

miriam@ebay 

 

 

weil du gerade hier bist

 

das kam von romy

 

Priobrief reicht leider nicht aus als Sendungsnachweis, wenn es zu einem eröffneten Fall kommt. Laut Policy wird hierfür ein Zustellnachweis benötigt. Nach Rücksprache mit Dt. Post / DHL ist das für den PRIOBrief allein nicht der Fall. Diesen Nachweis (z.B. Empfängerunterschrift) gibt es für alle Briefprodukte nur in Verbindung mit Einschreiben. Prio dokumentiert nur ein evtl. "Zustellhindernis".

  • Wir schauen uns diese ganze Thematik noch mal intensiv gemeinsam mit den verschiedenen Teams intern an und welche Optimierungsmöglichkeiten besonders für private VK es evtl. gibt.

 

 

Deine Antwort in diesem Thread fiel komplett anders aus, was ist denn nun richtig

Betreff: Falsche Adresse bei Ebay hinterlegt. - eBay Community

 

Guten Morgen @**liese** - ich übernehme hier mal, da Romy im Urlaub ist. Wie Christian im Video erklärt, ist es mit der neuen Zahlungsabwicklung jetzt so, dass Gebühren erst anfallen, wenn der Artikel bezahlt ist. Dadurch, dass eBay die Zahlung abwickelt, wissen wir auch, wann das der Fall ist.

Würden VerkäuferInnen wegen Nichtzahlung abbrechen, gibt es keine zu erstattenden Gebühren. Die einzige Ausnahme ist es, wenn „Barzahlung bei Abholung“ angeboten und von den KäuferInnen ausgewählt wurde bzw. der Artikel als bezahlt markiert wurde. In diesem Fall können wir natürlich nicht wissen, wann und ob bezahlt wurde. Dann würden die Gebühren direkt beim Kauf anfallen. Bei einem Abbruch wird dann unter anderem der variable Anteil der Verkaufsprovision und mögliche Anzeigengebühren und Gebühren für internationales Verkaufen erstattet. 

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

 

miriam@ebay 

 

die Fixgebühr ist doch die Gebühr für den Zahlungsvorgang? und dementsprechend sollte diese Gebühr eigentlich bei der Auswahl "Barzahlung bei Abholung" gar nicht anfallen

 

auch sollte diese Gebühr nicht erhoben werden, wenn der Artikel per Auktion gekauft, die Kaufabwicklung aber nicht abgeschlossen und damit - sofern der Verkäufer an der eBay-Zahlungsabwicklung teilnimmt - nicht bezahlt wird ... und zwar unabhängig davon, ob es jetzt ein Nichtzahlerfall oder ein Kaufabbruch ist

 

in den Foren waren schon Verkäufer, denen die Fixgebühr bei Kaufabbruch berechnet wurde, obwohl der Käufer nicht gezahlt bzw. die Kaufabwicklung nicht abgeschlossen hat = keine Kaufabwicklung = keine Zahlungsabwicklung = kein Recht für eBay, eine "Zahlungsabwicklungsgebühr" zu berechnen

 

Hallo @hansa-rostock-2020-2021,  wie wir auch auf unserer Hilfe-Seite beschreiben, gibt es in folgenden Situationen leider keinen Anspruch auf Gebührengutschriften:

 

  • VerkäuferInnen veranlassen außerhalb von eBay eine Rückerstattung (etwa mit der Option Geld senden bei PayPal).
  • Es wurde eine Teilrückerstattung an die Käuferin / den Käufer veranlasst.
  • Einer der beiden Handelspartner hat eBay eingeschalten und der Fall wurde mit einer Rückerstattung an die Käuferin / den Käufer geschlossen.

Liebe Grüße
Miriam

Das heißt, wenn ein Käufer 

  • von mir 2 Artikel (für die ich jeweils 6€ Porto berechne) in kurzem Zeitraum separat erwirbt und zahlt (also 2*6€ für den Versand),
  • mich bittet, die beiden Artikel in einer Sendung zusammenzufassen,

und ich ihm daraufhin einmal 6€ erstatte (weil ich kein Versandkostenabzocker bin), dann entsprechen diese 6€ einer Teilrückerstattung und ich bekomme den variablen Gebührenanteil für diese 6€ nicht erstattet?




Moin @hypno*toad ,

 

 

1 musst du deine Einstellungen ändern, damit der Käufer sammeln kann. Sollte der Käufer die Kaufabwicklung einzeln abwickeln, muss er natürlich auch die anfallenden VSk berappen.

 

Machst du mit ihm einen Nebenabsprache und erstattest ihm anteilig die VSK hat ebay damit nichts mehr zu tun.

Überlege doch mal, wäre ein tolles Geschäftsmodell, du sagst du hast anteilig die VSK erstattet und ebay kürzt die Provisionzahlung. Da kann dann ja jeder kommen.

 

Du musst dann in deine AB einfügen, das jeder sammeln kann, aber dann den Zeitraum angeben (kannst du in den Einstellungen ändern Versandeinstellungen (unter Punkt „Kombizahlung und Versand anbieten – Kombizahlungen“ rechts auf „Bearbeiten“ gehen und in dem aufgehenden Fenster den Zeitraum auswählen) : https://www.ebay.de/ship/prf und die Käufer darauf hinweisen, dass sie bitte die Kaufabwicklung nach dem Sammeln abschließen, bzw. dich un den Gesamtbetrag bitten.

 

 

Weiß nicht warum keine Absätze eingefügt werden.

Da ebay ja nun die absolute Kontrolle über den Zahlungsverkehr hat, wäre das auch sich kein Hexenwerk, zu erkennen, ob die (Höhe einer) Rückzahlung gerechtfertig ist und welchen Zweck sie hat. Wenn man das lösen wollte, gäbe es sicher einen Weg.

 

Und wenn ich (als Verkäufer) eines auf ebay gelernt habe, dann dass die meisten Käufer zu dumm oder zu faul (oder beides) sind, um die Artikelbeschreibung zu lesen.

@hypno*toad,

 

 

dann müssen die Käufer lernen, sonst müssen sie halt doppelt VSK bezahlen.

Die lernen wahrscheinlich nur eines, Verkäufer hat Schuld und toben sich dann in den Bewertungssternen und in der BW aus. So sieht der Verkäuferschutz bei ebay aus. Ich verkaufe hier nix mehr. Du als Verkäufer bist immer das letzte Glied in der *Nahrungskette*.

Das mit dem Prio-Versand kläre ich intern im Moment noch einmal final ab. Wir werden das in den nächsten Tagen noch einmal eindeutig richtigstellen. Danke für eure vielen Fragen bisher und auch dafür, dass ihr euch bei der Beantwortung untereinander so gut unterstützt.

miriam@ebay,

 

 

prima danke.

 

 

Entweder es ist mir entgangen oder es stand noch Nirgendwo eine Erklärung dafür:

 

Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?

 

Der Verkäufer liefert den Kaufgegenstand nicht. Was kann ich tun?

 

Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?

 

Und das sowieso:

 

Was gilt, wenn die Ware beim Versand verloren geht?

 

ebay kommuniziert nicht an private Vk, dass es den absoluten Käuferschutz gibt!

 

 

 

 

Hallo @karalalz und Danke für deine Meldung! Bitte beachte, dass es sich bei diesen Informationen aus unserem Rechtsportal nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Bei weiteren Fragen empfehlen wir, sich an eine Rechtsberatungsstelle zu wenden.

 

Wir haben festgelegte Prozesse auf deren Grundlage wir Käuferschutzfälle entscheiden (Grundsatz zum eBay-Käuferschutz). Mit der Anmeldung bei eBay stimmen VerkäuferInnen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu.


Wir haben deine Kritik bereits an unsere Rechtsabteilung weitergegeben und werden prüfen, ob eine Aktualisierung des Rechtsportals notwendig ist, da eBay jetzt alle Zahlungen verwaltet.

 

Liebe Grüße
Miriam

Hallo,

 

zwei Kaufabbruchbitten meinerseits, unmittelbar nach Auktionsende und vom Verkäufer akzeptiert, verursachten laut Kundenservice zwei Vermerke wegen nicht bezahlter Artikel in meinem Konto, was zu entsprechenden Kaufsperren führt !

Der Kundenservice sieht sich nicht in der Lage, die Vermerke zu entfernen und verweist auf unbestimmte Zeit in der Zukunft; eventuell...

Da meine Lebenszeit begrenzt ist; ich suche nach einer zeitnahen Lösung; wer kann helfen ?

 

VG

 

Hallo @mercurysurfer , vielen Dank für den Hinweis. Wir prüfen diesen Fall und melden uns zurück.

VG, Romy

Hallo @mercurysurfer ,

 

wir haben den Fall geprüft. Der Verkäufer hat Sie scheinbar auf die Liste gesperrter Verkäufer gesetzt. Sie können ihn bitten, dies zu entfernen.

Können Sie sonst bei anderen Verkäufern problemlos einkaufen?

 

Beste Grüße,

Romy

Hallo romy@ebay ,

 

wie schon oft berichtet in der letzten Zeit; zwei Kaufabbruch -Vermerke aufgrund zweier Verkaufsabbruchbitten meinerseits (die ersten übrigens seit siebzehn ! Jahren) haben mich zu einem Mitglied des "eingeschränkten Käuferkreis"  des betreffenden Verkäufers degradiert (bei dem ich bis  dato jahrelang und viel eingekauft hatte... -"Stammkunde" )

 

Dass die Funktion der "Kaufabbruchs-Bitte" von "Ebay" selbst angeboten wird, im Kaufprozess implementiert, und auch die Zustimmung seitens des Verkäufers offenbar nichts daran ändert, einen Kaufabbruch = Nichtzahler  -Vermerk zu erhalten, ohne Vorwarnung der Konsequenzen dazu (!), läßt rein logisch betrachtet nur folgene Schlüße zu:

Der Programmierer hatte einen schlechten Tag, oder ist der dunklen Seite der Macht verfallen...

-oder beides !

Oder: "Ebay" wollte es ganau so. Also am Ende also keine Käufer mehr; und dann auch keine Verkäufer mehr... -oder "**bleep**" hat dem Programmierer einfach mehr gezahlt... !?

 

Zuletzt hat "Ebay" wegen "Bedenken gegenüber dem Verkäuferkonto" das Angebot entfernt, weches ich bereits käuflich erworben und bezahlt hatte... -der Verkäufer gab unwahr an, den Kauf auf meinen Wunsch hin abgebrochen zu haben... -da habe ich beim Kundenservice gleich `mal nachgefragt, und "Überraschung" ! -jetzt habe ich schon den dritten Vermerk wegen "Kaufabbruch" in meinem Konto ! 

 

Also ab auf die "Einspruch -Seite"... :

 

mercurysurfer_1-1629223096150.png

Auf Nachfrage; "nein -es ist kein Systemfehler"... !  Logische Folgerung... -s.o.

 

Nun -"Jeff" scheint gut zu zahlen; ich überlege mittlerweile, mich dort zu bewerben...

Einstweilen

 

VG

Hallo @mercurysurfer , die Abbrüche auf Ihren Wunsch und mit Zustimmung des VK wurden lediglich protokolliert als solche. Sie haben keine Vermerke wegen "nicht bezahlter Artikel" hinterlassen und haben auch keine negativen Auswirkungen bzw. Einschränkungen der Kaufaktivitäten Ihres Kontos zur Folge, auch nicht im Rahmen des eingeschränkten Käuferkreises. Vk haben allerdings jederzeit das Recht einzelne K manuell auszuschließen. 

Ansonsten stehen Ihnen die Angebote vieler anderer Vk weiterhin zur Verfügung. 

Hallo romy@ebay ,

 

Zitat des Ebay -Kundenservice:

 

"Guten Tag,

 ja, unser System unterscheidet zwischen einer Kaufabbruchbitte und nicht bezahltem Artikel nicht. Nur der Verkäufer kann der Grund für den Kaufabbruch wählen. Daher immer wenn der Verkäufer als Grund für den Kaufabbruch "Käufer hat nicht bezahlt" wählt, bekommen Sie den Vermerk. Unabhängig davon, ob der Kaufabbruch mit dem Verkäufer vereinbart wurde oder nicht.

 Mit freundlichen Grüßen

....."

 

VG

Hallo,

was ist jetzt bei Paypal anders?? Ich wollte gerade ausserhalb von Ebay Geld senden. Siese Funktion ist nicht mehr vorhanden. Wie komme ich da wieder hin??

Danke

Wieso wird der Käufer nicht bestraft wenn dieser ein Angebot macht und nicht zahlt? Wieso erhalte ich als Verkäufer keinen Schutz?

Hallo @mercurysurfer und Entschuldigung für die verspätete Rückmeldung. Wir arbeiten daran eine Lösung zu finden, um zukünftig ungerechtfertigt erhaltene Vermerke wegen Nichtzahlung wieder manuell (durch unseren Kundenservice) entfernen lassen zu können. Deinen Handelspartner habe ich proaktiv kontaktiert und ihn gebeten, seine Entscheidung, dich auf die Ausschlussliste zu setzen, zu überdenken. Ergänzung: Wir können bestätigen, dass du bei den beiden genannten Kaufabbrüchen keine Vermerke wegen Nichtzahlung erhalten hast.

 

@ingfri59 wir legen unseren Mitgliedern nahe, das eBay System für Bezahlungen bzw. Rückerstattungen zu verwenden, sodass wir diese nachvollziehen können. Käufe oder Verkäufe außerhalb von eBay sind nicht durch unseren Käuferschutz abgesichert und stellen einen Grundsatzverstoß dar.

@elen-769 Eine übermäßig hohe Zahl von Fällen von nicht bezahlten Artikeln oder abgebrochenen Transaktionen wird als Verstoß gegen unseren Grundsatz zu missbräuchlichem Käuferverhalten eingestuft. Zu viele Transaktionen, die wegen fehlender Zahlungen abgebrochen wurden, können zu Beschränkungen oder zum Verlust von Käuferrechten führen. Für Verkäufer*innen fällt bei Nichtzahlung in der Regel keine Verkaufsprovision an. Du kannst einen eingeschränkten Käuferkreis festlegen und bestimmen, wer deine Artikel kaufen darf.

Liebe Grüße
Miriam

Hallo, ist zwar keine Antwort auf meine Frage. Aber dankeVon meinem/meiner Galaxy gesendet

1. Artikel für 25€ verkauft.

Versand = NUR ABHOLUNG

Käufer wohnt aber am Bodensee!

''Ohh das hab ich gar nicht gesehen''

Betrag natürlich zurück erstattet.

Trotzdem wird von meinem Bank Konto nachträglich 0,45cent abgebucht!!!

DAS IST UNFAIR und wird für Privat Verkäufer auch immer nerviger!!

 

2. Käufer zahlt Artikel, ich versende am nächsten Tag, incl Foto vom Einwurf!

''20'' Tage später hat er den Artikel angeblich nicht erhalten!

Jetzt bin ich mal gespannt wie DAS ausgeht.

 

Leider kann ich meinen vorherigen Beitrag nicht bearbeiten aber ich möchte noch etwas hinzufügen:

 

Zu 1: Wie kann die Käuferin überhaupt bezahlen wenn ich NUR ABHOLUNG anbiete? Ich kann mich wage erinnern gelesen zu haben, dass dafür ein QR Code zur Verfügung gestellt wird!

Und nach Bezahlung fragt mich die Käuferin auch noch nach Versandkosten!!

 

Zu 2: Das Prio kein sicherer Nachweis ist, war mir bekannt deshalb mache ich immer ein FOTO VOM EINWURF IN DEN POSTKASTEN.

Aber Prio ist aber auch nicht IMMER wählbar wenn man Artikel einstellt.

Mal finde ich es und manchmal nicht!

 

Blöd ist auch, dass Hermes Shop to Shop nicht möglich ist!

BITTE ERGÄNZEN!

Ist schliesslich auch ''versichert'' und günstiger als DHL

Hallo @2013cati! Wenn deine Käufer*innen die Option „Barzahlung bei Abholung“ während der Kaufabwicklung wählen, wird die Verkaufsprovision direkt fällig, da wir nicht nachvollziehen können, wann die Abholung/Zahlung tatsächlich erfolgen wird. Die Bezahlung findet in diesem Fall nicht über das eBay System statt und demnach gibt es keinen Anspruch auf Käuferschutz. Wie die Abholung vereinbart werden kann, erklären wir auf unserer Hilfe-Seite: Abholung anbieten.

 

Wie du richtig schreibst, kann die Erstattung der variablen Verkaufsprovision durch einen Kaufabbruch erfolgen. Wir behalten lediglich die fixe Gebühr (5 oder 35 Cent) pro Bestellung ein, die wir erheben. Nach interner Rücksprache darf ich dir die fixe Verkaufsprovision nachträglich gutschreiben - dazu benötige ich bitte noch die Artikelnummer. Danke! 🙂

Danke, dass du uns mitteilst, dass du Hermes Shop to Shop als angebotene Versandmethode vermisst. Ich habe deinen Verbesserungsvorschlag bereits an die richtige Stelle weitergegeben, um diesen für zukünftige Anpassungen zu berücksichtigen.

 

Ein Prio Brief ist bei der Entscheidung von Käuferschutzfällen bei eBay.de gültig, da über die Sendungsverfolgung ein Zustellnachweis online bereitgestellt wird. Zusätzlich wird ein Einschreiben der Deutschen Post AG akzeptiert, sofern der Quittungsbeleg das Einlieferungsdatum und den Namen des Empfängers zeigt. Das reine Tracking ist ungültig. Deutsche Post Prio sollte stets beim Einstellen der Artikel in den Versanddetails ausgewählt werden können.


Hoffe, diese Informationen sind für dich hilfreich 🙂.


Liebe Grüße
Miriam

Hallo, ich bin seit 20 Jahren privat bei Ebay angemeldet. Das Kaufen ist viel einfacher und sicherer, als früher. Aber das Verkaufen bereitet mir viel Frust.

 

Ich habe, Stand heute, im Dezember 10 Artikel verkauft. In diesem Zusammenghang wurde bzw. wird 4 x nicht bezahlt. Den letzten Artikel habe ich heute übrigens an jemanden verkauft, der bereits insgesamt 4 positive Bewertungen bekommen hat, weil er 4x nicht bezahlt hat. Klingt absurt, aber das ist die Konsequenz, wenn sich Verkäufer nur noch mit positiven Bewertungen bei Ihren nicht zahlenden Veräufern "beschweren" dürfen.  

 

Und einmal kam die von mir per Großbrief verschickte Ware, mit relativ geringem Wert, beim Käufer nicht an. Dieser hat unverzüglich einen Fall wegen Nichtlieferung eröffnet, durch den ich mich unter Druck gesetzt fühlte und ich sofort der Kaufpreiserstattung zugestimmt habe, obwohl ich eine Zeugin habe, dass ich den Brief abgegeben habe und rechtlich nicht hätte einlenken müssen. Obwohl ich den "Schaden" freiwillig bezahlt habe, sanktioniert mich eBay jetzt vermutlich wegen der entgangenen Provision(?) mit der Einbehaltung von Auszahlungen bei anderen Auktionen mit viel höherem Wert. Anders kann ich mir die neuen Kommentare unter meinen Verkäufe wie z.B. "i - einbahalten - Freigabe 7. Januar" bei Verkauf 19.12.21 nicht erklären. 

 

Danke, jetzt bin ich hier fündig geworden, wie ich künftig den Käuferkreis einschränken kann. Aber drei meiner Nichtzahler waren vermutlich Erstkäufer. Da hätte es vermutlich nicht geholfen. 

 

Mein Fazit: Ebay macht es Verkäufern unverhältnismäßig schwer ihre Rechte durchzusetzten und sanktioniert außerdem Verkäufer ungerecht. Ich bin ziemlich sauer und enttäuscht und überlege hier künftig nicht mehr zu verkaufen. 

Hallo @armer.hund und vielen Dank, für deine langjährige Treue und das ausführliche Feedback. In der Zwischenzeit erhältst du deine Auszahlungen wieder uneingeschränkt und es gibt derzeit keine Auszahlungseinbehalte für dich.

 

Wir empfehlen grundsätzlich, Artikel immer mit Sendungsverfolgung zu verschicken, somit kannst du die Zustellung auch nachweisen und bist abgesichert, wenn Fälle wegen nicht erhaltener Artikel ungerechtfertigterweise gegen dich eröffnet werden.

"Negatives" bewerten hilft nicht, um uns auf nichtzahlende Mitglieder aufmerksam zu machen. Genau aus diesem Grund gibt es die Option "Kauf wegen Nichtzahlung abbrechen". Dann wird ein Vermerk im Konto hinterlegt, der weiterhin in die Risikobewertung miteinfließt. Auch die Gebühren werden dir, sollten welche angefallen sein, automatisch gutgeschrieben.

 

Im Forum kannst du einige Beiträge lesen, in denen von Kaufeinschränkungen aufgrund von Nichtzahlung berichtet wird.

Ich wünsche dir, dass du die Freude am Verkaufen über eBay nicht verlierst. Wenn es zukünftig erneut zu Fragen oder Schwierigkeiten für dich kommt, unterstützt dich unsere Community gerne 🤗.

Liebe Grüße
Miriam

Manche Käufer sollten gesperrt werden.Ebenso sollte der Verkäufer auch eine neutrale oder negative Bewertung abgeben können.So stehen negative Kommentare unter positiver Bewertungen und werden leicht übersehen.

Auf die 0,35Cent verzichte ich mal zum Wohle von Ebay die MIR berechnet wurden (2x) nachdem keine Abholung von Käufern statt fand! (Gibt einfach keine Abholung mehr bei mir, Punkt)

Aber das jetzt WIEDER MAL die Versandkosten "mit" in die Artikel Abrechnung nach Verkauf fällt, finde ich Betrug!! Ach... und ebenfalls die 19% MwSt die ebay erhebt (**bleep**) ich bin PRIVAT Verkäufer und soweit meine Infos reichen, zahlt ebay ja nicht mal in Deutschland Steuern!

Nepper, Schlepper, Bauernfänger....so gierig dieses Portal mittlerweile!

Ach und übrigens solltet ihr mal die Meldung ''nicht Privat Verkäufer'' mit aufnehmen.

Davon gibt es hier nämlich genug!

Auch solche Angebote wie ''5x Name Artikel in der Überschrift'' und in der Artikel Beschreibung ist dann nur noch von ''2x Artikel Name'' zu lesen.

Schaut man sich dann alle Artikel an...eindeutig gewerblich oder vom LKW gefallen 💁

Aber ebay unterstützt das scheinbar!

Hallo @2013cati und Danke, dass du uns deine Kritikpunkte hier aufzeigst. Fürs nächste Mal empfehle ich dir, unser Diskussionsforum zu nutzen, sodass wir hier beim Thema "Unbezahlte Artikel & Kauf abbrechen" bleiben können.

 

Du kannst die Abholung in deinen Angeboten deaktivieren, falls du diese Option nicht möchtest. Unser Kundenservice prüft gerne, ob in diesen Fällen eine Gebührengutschrift für dich möglich ist.

 

Unsere Verkaufsprovision setzt sich seit der Einführung der Zahlungsabwicklung für alle aus einem Prozentsatz des Gesamtbetrags der Transaktion plus einer fixen Gebühr pro Bestellung zusammen. Alle privaten eBay Verkäufer*innen mit Wohnsitz in der Europäischen Union (EU) zahlen Mehrwertsteuer auf die eBay-Gebühren. Die Angaben auf der Gebührenseite enthalten diese Mehrwertsteuer bereits.

 

eBay überprüft die Handelsaktivitäten der Verkäufer*innen laufend und ob private oder gewerbliche Handelsaktivitäten vorliegen, kann immer nur auf der Basis des konkreten Einzelfalls entschieden werden. Häufig reichen die über den eBay-Marktplatz verfügbaren Informationen nicht aus, um eine endgültige Bewertung vorzunehmen. eBay arbeitet selbstverständlich mit den Behörden zusammen und unterstützt sie bei den Untersuchungen.

 

Bring dich gerne im dafür vorgesehenen Bereich der Community (z.B. private Verkäufer*innen) ein, falls es Rückfragen gibt 🤗.

 

Liebe Grüße
Miriam

"Das Zeitfenster kann von 4 bis zu 30 Tagen ausgewählt werden. Käufe, die nach Ablauf dieser Zeit immer noch nicht bezahlt sind, werden automatisch abgebrochen."

Das funktioniert ja super, ich habe es auf 4 TAge eingestellt, am Sonntag 5 März  war das Angebot zu ende, mein Spaßbieter schreibt mir noch dreißt wie schnell ich Versenden kann, und ich ihm zurück wie schnell er bezahlen kann. Die 4 Tages frisst war am Donnerstag 9. März vorbei. Heute am 12 habe ich dann selbst meinen Artikel als nicht bezahlt makiert und den Kauf abbgebrochen, da es automatisch nicht funktioniert, sowie 0 Konsequenzen für den Spaßkäufer, davon gehe ich aus, weil es keine Benachrichtigung von ebay für den Verkäufer (mich) gibt, dass es einen Eintrag oder gar eine Sperre für den Spaßkäufer gibt..... So macht ebay spaß.... NICHT!

Hallo,

ich, als privater Verkäufer, möchte den ganzen Spaßbietern vorbeugen und einen Kaufabbruch nur gegen eine Gebühr von sagen wir mal 10% der Verkaufssumme zustimmen. Das das über Ebay nicht funktioniert ist mir klar. Aber könnte ich das nicht zivilrechtlich im nachgang einklagen, wenn ich das unmißverständlich in meiner Artikelbeschreibung erwähnt habe? 

Das alles wurde 2021 notiert.

 

Jetzt - 2024 - würde ich mir im Profil von Käufern wünschen, daß die Anzahl der Kaufabbrüche angezeigt wird, um evtl. Spaßbieter noch während der Auktion sperren zu können - zum Schutz der Verkäufer und Vorteil der echten Bieter!