Käufer zahlen nicht
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26-11-2020 19:40
Hallo,
ich habe 2 Käufer, die nicht bezahlen.
Hatte schon 2 Nachrichten an die Personen geschrieben. Keine Reaktion.
Dann habe ich das Ganze eBay gemeldet nach 1 Woche.
Keine Reaktion.
Jetzt wollte ich die Fälle schließen, es geht aber nicht.
Bei den jeweiligen Artikeln ist diese Option nicht angezeigt.
Es steht nur da:
- Als Zahlung erhalten markieren
- Bewertung abgeben
- Zahlungsinformation senden
- Kauf abbrechen
- Käufer kontaktieren
Es müsste doch dastehen, dass ich den Fall schließen kann?
Kauf abbrechen geht auch nicht, dann kommt die Meldung: "Sie können diesen Kauf nicht abbrechen, da es mit einem der gekauften Artikel ein Problem gibt."
Was muss ich jetzt machen?
LG
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Hallo
Den Fall fristgerecht nach mindestens 4x24 Stunden aktiv mit
Gutschrift erhalten
und weiter aktiv nach Ablauf der Frist mit
Käufer hat nicht gezahlt
schliessen !
Wenn du alles korrekt angeklickt hast, erscheint der Hinweis mit der Gebührengutschrift für dich und die Verwarnung an den Käufer.
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Es sieht aus, als hätte ich gar nichts gemeldet.
Oder gibt es einen speziellen Link, wo ich diese Fälle sehe?
Ich gehe immer zur Verkaufen Seite, sehe die Artikel, aber dort steht nichts.
Ich habe das Ganze am 21.11. gemeldet. Habe ich jetzt zu lange gewartet?
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@emilysun86
wenn Sie Artikel als "nicht-bezahlt" gemeldet haben können Sie ganz einfach kontrollieren:
https://res.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ResolutionCenter&ssPageName=STRK:ME:LNLK
erst wenn dort einer oder mehrere Einträge zu sehen sind ist die Unstimmigkeit auch eröffnet!
Ab dem Zeitpunkt der Eröffnung "läuft" die entsprechende Mindestzeit von (Minimum) 4 Tagen - dann erscheint die Möglichkeit den Fall mit
einer Verwarnung für den nichtzahlenden Käufer zu schließen (vorher ist der Link nicht zu sehen!).....
bei der Abfrage: "haben Sie die Zahlung des Käufers erhalten?" müssen Sie auf NEIN klicken -
damit wird der Fall geschlossen - die berechneten Verkaufsgebühren storniert und der Nichtzahler (seitens Ebay) verwarnt...
Nicht vergessen den Kaufvertrag unter Fristsetzung zu kündigen - o.g. Ablauf dient lediglich zur Korrektur der berechneten Gebühren!
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das ist oben deutlich aufgeführt - natürlich müssen Sie noch etwas machen - noch ist der geschlossene Kaufvertrag gültig.
O.g. Prozedere dient lediglich dazu die Verkaufsgebühren zu stornieren......