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Doppelbesteuerung?

Hallo Ihr Fachleute.

Um das Geschehene nicht nochmal aufdröseln zu müssen, hier der Link zu meinem Blog:

 

Doppelbesteuerung?

Am 25.09.21 bestellte ich auf EBay von einem in Indien ansässigen Händler ein Hemd für Euro 97.12 incl. Versandkosten.
An der Kasse zog EBay gleich vom Gesamtpreis (Kaufpreis Euro 77,12 + Versandkosten Euro 20,00) die 19% Mehrwertsteuer (Euro 15,51) ab, überwies diese Euro 15,51 in meinem Namen an unsere notleidende Staatskasse und dem Verkäufer den Rest der Summe (Euro 64,76) auf dessen EBay-Konto.

 

Dieses obige Bild zeigt, dass auf der EBay-Webseite “Kasse” eindeutig bescheinigt wird:

“Diese Preise enthalten Mehrwertsteuer basierend auf der gewählten Lieferadresse. Es fallen keine zusätzliche Zollgebühren an.

In diesem zweiten Bild ist klar erkennbar, dass EBay die Mehrwertsteuer in Abzug bringt und dem Verkäufer nur den Netto-Kaufpreis sowie die Netto-Versandkosten auf sein Konto gutschreibt.

Mir ist bekannt ist, dass bei Warenwert unter Euro 150.– keine Zollgebühren anfallen, sondern lediglich die Einfuhrumsatzsteuer (also die o.g. 19% MwSt).
Also ging ich logischerweise auch davon aus, dass das Paket dann eben zollfrei und ohne weitere Abgaben bei mir eintreffen muss. Ganz wie es beim Zoll nachzulesen ist.
Dies aus dem Grund, da EBay ja bereits die Einfuhrumsatzsteuer (MwSt) in meinem Namen an den Staat überwiesen hat.

Soweit so gut. Dachte ich…

Dem war aber nicht so.

Heute (nur neun Tage nach dem Kauf) kam erfreulicherweise schon der Paketbote mit dem Paket und wollte aber ganz unerfreulich weitere Euro 27,12 als Zollgebühren.

Zähneknirschend bezahlte ich diese Summe, ansonsten hätte ich das Hemd ja nicht ausgehändigt bekommen.

Nachfrage bei EBay:

Daraufhin rief ich natürlich umgehend bei EBay an und verlangte Klärung.
Der nette Service-Mitarbeiter schaute sich den Kauf in meinem EBay-Konto an und erzählte mir etwas von “über die MwSt hinaus fälligen Zollgebühren”.
Also maximal uninformiert bis Anschlag, dieser nette Mensch.
Die im obigen Bild aufgelistete MwSt habe EBay laut seiner Aussage auf alle Fälle in meinem Namen dem Staat Deutschland überwiesen.
Recht schnell beendete ich daher das unergiebige Gespräch, schickte ihm – die in – weiser Voraussicht bereits beim Kauf des Artikels gemachten (oben gezeigten) – Screenshots – der “Kasse”-Seite sowie der “Einzelheiten zum Kauf”-Seite und forderte dabei umgehende Klärung des Vorfalls an.

Nachfrage bei DHL:

Anschliessend rief ich beim Versanddienstleister “DHL Express” an.
Die nette Dame erklärte mir, dass sich die Euro 27,12 aus der Einfuhrumsatzsteuer mit 19% und einer Verbrauchssteuer – oder so was ähnliches – bilden würden.

Äh – wie bitte?
Nochmal MwSt – auf die gesamte Summe? Also auf den Brutto-Kaufpreis aus (Netto-Kaufpreis + Netto-Versandkosten + daraus resultierender MwSt)?
Und überhaupt… welche Verbrauchssteuer bitte, bei Käufen unter Euro 150,00? Hierbei fallen keine weiteren Abgaben ausser der Einfuhrumsatzsteuer an!
Maximal eine Servicegebühr darf der Versanddienstleister dann verlangen.

Also hat DHL auf den Brutto-Kaufpreis incl. darin enthaltener MwSt einfach nochmal 19% draufgeschlagen und sogar noch eine ominöse Verbrauchssteuer ontop drauf gerechnet.

Hier liegt imho eine klar verbotene Doppelbesteuerung vor.

Und diese wird wohl nicht nur mich, sondern hunderttausende andere Mitmenschen auch treffen, welche die letzten 8 Wochen Ware auf EBay aus dem Ausland erworben haben und diese per DHL geliefert bekamen.
Ob andere Versanddienstleister dabei ebenso verfahren, ist mir nicht bekannt.

Denn seit EBay vor ca. zwei Monaten den automatischen Abzug der MwSt bei Import-Bestellungen eingeführt hat, wird m.E. dieses Treiben bei DHL schon andauern.
Von einem Einzelfall, welcher nur mich betrifft, gehe ich in diesem systematischen Problem-Fall eher nicht aus.

Ich habe auch diese Dame von DHL um umgehende Klärung gebeten, weil ich nicht einsehe, einer unzulässigen Doppelbesteuerung unterworfen zu werden.

 

Kann mir da jemand von Euch vielleicht helfen, durchzublicken, wer nun den Bock geschossen hat und wie ich die doppelt bezahlten 19% wiederbekomme?

Nachricht 1 von 75
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Doppelbesteuerung?

Bild 2

Nachricht 2 von 75
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Doppelbesteuerung?

Hallo,
hier kannst Du nachlesen dass Du wie bereits vermutet mit dem Problem nicht allein bist.
Vielleicht findest Du ja Antworten.
Laut eBay liegt die Verantwortung beim Verkäufer die Daten richtig aufs Paket zu bringen.
Zudem ist auch dort der link zur Rückforderung der an eBay entrichteten Abgaben. Was aber, wie ich gelesen hab auch nicht so problemlos geht, wenn die Unterschiede der DHL Abgaben zu den eBay Abgaben zu groß sind.

https://community.ebay.de/t5/Versand/Bestellungen-aus-Nicht-EU-L%C3%A4nder-werden-neuerdings-doppelt...
Nachricht 3 von 75
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Doppelbesteuerung?

Servus Ribero22,

 

danke für Deinen Link - diesen Thread habe ich bei meiner Suche nicht gefunden. Leider scheinen sich die dortigen Aussagen ziemlich zu widersprechen.

 

Mein indischer Verkäufer hat tatsächlich auf dem Adresss-Aufkleber die IOSS-Nummer im Adressfeld des Empfängers vermerkt.

 

1. Was kann ich nun machen - ich habe ja nicht mal (von dem kein Wort Deutsch sprechenden - also erschwerte Kommunikation) Auslieferfahrer eine Quittung erhalten, durfte nur meinen Karl-Otto unter seinen Zettel mit der Barforderung der DHL setzen, das wars. Nicht mal Wechselgeld, um einen Fuffi zu wechseln, hatte der Arme dabei.

2. Wie kann ich für die Zukunft derartige Vorfälle vermeiden?

3. Kapiert überhaupt jemand, wie künftig Importe aus Nicht-EU-Ländern garantiert stressfrei abzuwickeln sind?

 

Ich habe Null Bock, das so einfach auf sich beruhen zu lassen. Nicht nur wegen mir, sodern wegen der tausenden anderen hier im Land, die die letzten drei Monate beim Import doppelbesteuert wurden.

In meinem Blog, dessen URL hier ausgefiltert wurde, habe ich um Nachricht anderer Geschädigter gebeten.

So einfach nehme ich dieses Abzocksystem nicht mehr hin...

Nachricht 4 von 75
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Doppelbesteuerung?

Hallo,

da eBay an dem Import One-Stop Shop Verfahren teilnimmt hast du bereits die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt.

Das eBay daran teilnimmt ist durch die IOSS Nummer ersichtlich.

Verbrauchsteuern werden nur auf Genussmittel erhoben wie z.B. für Kaffee oder Zigaretten.

DHL hätte eigentlich nur noch seine Kosten verlangen dürfen.

 

Was vielleicht geholfen hätte, wäre wenn du die Sendung nicht annimmst. Dann geht sie vermutlich zurück zum Zoll und du hättest sie dort abholen können.

Du solltest dich mit DHL in Verbindung setzen und mitteilen das die Einfuhrumsatzsteuer über das Import One-Stop Shop Verfahren bereits bezahlt wurde.

 

Dann kannst du nur noch hoffen das der Fahrer es nicht selbst eingesackt hat.

Auch das man kein Wechselgeld dabei hat ist ein beliebter Trick.

 

Nachricht 5 von 75
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Doppelbesteuerung?

Es ist wie immer. Keiner weiß was, keinen interessiert es. Einer zahlt.

 

Fassen wir mal zusammen:
1. Du hast gezahlt - Ebay hat die Steuer abgeführt - ist steuerlich sauber, hat verdient und ist zufrieden.
2. Der Verkäufer in Indien hat sein Geld, ist zufrieden oder auch nicht, das interessiert in D sowieso keinen.
3. DHL hat sein Geld und nochmals was von dir kassiert, ist zufrieden und steuerlich sauber.

4. Du hast die Ware, viel mehr bezahlt als erwartet, mehrfach freiwillig bezahlt - alles ok. 

 

Was glaubst du, wer hier etwas unternehmen wird und wen es interessiert, ob dein Hemd dich nun 97 oder hundertfufzich und nochwas EUR gekostet hat? 
So lange es keine eindeutige, einheitliche und nachverfolgbare Regelung gibt, die man richtig nachvollziehen kann, kenne ich nur eine Lösung - meide den Kauf außerhalb der EU, solange die Preise undurchschaubar und Regeln der Plattformen incl. Versteuerungen nicht nachvollziebar sind.

Nachricht 6 von 75
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Doppelbesteuerung?

Hallo @lederhemd! Aus Käufersicht können wir dein Unverständnis über die Situation gut nachvollziehen. Dieses Thema lässt sich leider nur schwer kurz zusammenfassen, daher fällt meine Antwort hier etwas länger aus, die für dich wichtigiste Info habe ich hervorgehoben.

 

Verkäufer*innen haben global im Vorfeld diverse E-Mails mit Anweisungen erhalten was ab 1. Juli 2021 zu tun ist. Die doppelte Versteuerung kommt nur vor, wenn eBay die MwSt. einzieht und abführt und der Zoll auch noch einmal kassiert, sei es direkt oder meist über den Versanddienstleister. Das betrifft alle EU-Importe für Sendungen bis 150 Euro. Weitere Informationen dazu findest du auf unserer Hilfe-Seite: Ihre Pflichten im Vereinigten Königreich und in der EU bezüglich der Mehrwertsteuer

 

Verkäufer*innen bekommen alle Informationen mit der Adresse von uns übermittelt. Da sie diese aber digital an die Versandunternehmen übermitteln müssen, endet dort unsere Möglichkeit des Eingreifens. Wir können Verkäufer*innen aus Indien nicht sagen wie sie die Daten korrekt digital an die indische Post übermitteln können oder ob sich die indische Post überhaupt mit den EU Änderungen befasst hat. Bis zuletzt war die Frage offen, ob Postämter in Großbritannien die Informationen überhaupt verarbeiten können. Darauf haben wir als eBay aber wenig Einfluss.

 

In Fällen in denen eBay die Mehrwertsteuer einzieht und abführt, wozu wir rechtlich verpflichtet sind, wird für Verkäufer*innen die Lieferadresse der Käufer*innen um unsere IOSS-Nummer erweitert. Dies sollte bei der Einfuhr dafür sorgen, dass keine erneute Versteuerung auftritt. Sollte es dennoch dazu kommen, weil Verkäufer*innen die IOSS nicht angegeben haben oder der Zoll diese nicht gesehen hat, wende dich bitte über folgende Hilfe-Seite: Steuern zahlen auf eBay-Käufe bezüglich einer Mehrwertsteuer-Rückerstattung an uns. Die Erstattung der zusätzlich gezahlten Mehrwertsteuer kann unter Vorlage von Belegen angefragt werden. Die Service-Gebühr können wir jedoch leider nicht erstatten.

Ich hoffe, das hilft dir und wünsche dir, dass zukünftige Transaktionen wieder reibungslos und ohne Mehraufwand für dich verlaufen 🙂.

Liebe Grüße
Miriam

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eBay
Nachricht 7 von 75
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Doppelbesteuerung?

Das hängt doch letztlich auch wieder damit zusammen, dass ebay sich unbedingt auf Biegen und Brechen als Zahlungsvermittler meint, dazwischensetzen zu müssen.

Das ist mehr als ärgerlich!

Bei einer direkten Zahlung vom Käufer an den Verkäufer ergäbe sich das Problem nicht. Einmal Steuern, fertig.

Nachricht 8 von 75
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Doppelbesteuerung?

Hallo Miriam,

 

danke für das Rüberkopieren des eBay-Antwort-Textblocks aus dem anderen Thread, welcher hier von einem netten User bereits verlinkt wurde.

 

Ich vermute, dass ich nun weiss, warum es offensichtlich mit Hermes, UPS und anderen Versanddienstleistern funktioniert, aber nicht mit DHL...


Denn ich habe eben nochmal mit DHL telefoniert.
Und der nette Herr von DHL erzählte mir, dass Eure tolle IOSS-Nr (welche im Adressaufkleber vom Verkäufer in dem Block Empfängeradresse hinterlegt wurde) das Unternehmen DHL für die Verzollung ÜBERHAUPT NICHT INTERESSIERT, sondern nur der Eintrag in den Frachtpapieren/Zollerklärung in der Spalte "DHL-Billing-Service".
Ist in dieser Spalte "DTU" (Unpayed) oder "DTP" (Payed) eingetragen. zieht DHL daraus die Information, ob der Absender(bzw. Zahlungsdienstleister) oder der Empfänger die MwST bezahlt.
Wobei bedeutet: "DTU" = Empfänger zahlt Einfuhrsteuer, "DTP" = Absender (oder Zahlungsdienstleister) hat die Einfuhrsteuer bereits entrichtet.

 

In meinem Fall hat wohl der Versender im Frachtbrief nicht "DTP" eingetragen, sondern sich auf die Nennung der IOSS-Nummer verlassen (wie es wohl seitens eBay eingefordert wurde) und so wurde ich steuerlich mehr als doppelt zur Kasse gebeten.

 

Ich gehe davon aus, dass ich nur einer von sehr, sehr vielen Betroffenen bin.
Daher sollte sich EBay dringend mit DHL kurzschliessen und diesen Misstand klären, warum für DHL die IOSS-Angabe offensichtlich nicht zählt.

Ob DHL in seiner digitalen Schnittstelle zur Befüllung des Frachtbriefs durch den Versender überhaupt ein eigenes Feld für die IOSS-Nr hat, um diese formgerecht in den Frachtpapieren für die Verzollung zur Verfügung stellen, entzieht sich meiner Kenntnis.

Aber das ist auch wirklich nicht meine Aufgabe als Käufer, auch dies zu recherchieren.


Im Empfänger-Adressfeld hat diese jedenfalls nichts zu suchen - so die Aussage seitens DHL.

Denn zumindest in meinem Fall ist die IOSS-Nr. in Klammern hinter die Adressangabe Strasse eingetragen. Und für DHL hat diese Angabe dann eben keine Wirkung.
Denn was im Adressfeld drin steht, interessiert DHL in keinster Weise für die Zollberechnung - nur für die Zustellung.

 

Genau an dieser Stelle läuft aber Deine Information:

"...wird für Verkäufer*innen die Lieferadresse der Käufer*innen um unsere IOSS-Nummer erweitert. Dies sollte bei der Einfuhr dafür sorgen, dass keine erneute Versteuerung auftritt..."

ins Leere.

Denn DHL akzeptiert eben nun mal nur die Angaben in den Spalten des Frachtbriefs - und nicht solche von eBay reingefummelte Zusätze im Block Empfängeranschrift.

 

Es interessiert DHL auch nicht, ob ich nachweise, dass eBay bereits die MwSt abgeführt hat, denn für DHL entscheiden ausschliesslich die Versender-Angaben in den für die Verzollung relevanten Feldern des Frachtbriefs.


Ich habe schon sehr viel auf eBay gekauft, wie Du an meinen Bewertungen sehen kannst - aber solange dieses Problem zwischen eBay und DHL existiert,  habe ich keine Lust mehr auf eBay.
Egal, welchen Schuldanteil eBay daran hat oder nicht.

 

Der Käufer erwartet ein erfreuliches bzw. zumindest befriedigendes Kauferlebnis - und dies ist so leider nicht mehr gegeben.

Ich habe inzwischen bereits vier Stunden mit Recherche und Telefonaten verbracht - das kostet mich zusätzlich noch weit mehr, als die zuviel bezahlten Euro 27,12.

 

Ich bitte Dich hier um eine Lesebestätigung dieser Nachricht sowie um Weiterleitung dieser Nachricht an die dafür zuständigen Stellen bei eBay - damit mein Aufwand wenigstens insoweit einen Nutzen hat, als dass ich offiziell eBay darüber in Kenntnis gesetzt habe.

 

Beste Grüsse

 

Hubert

Nachricht 9 von 75
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Doppelbesteuerung?

Servus lederhemd,

Leider wird dieser Beitrag genauso wie der Andere in der Bedeutungslosigkeit enden.
Im anderen Beitrag wurde seit fast zweieinhalb Monaten, nach der letzten und auch einzigen Antwort eines eBay Mitarbeiters, auf keine der unzähligen Fragen von Forumsmitgliedern Stellung genommen.
Bin mir sicher dass auch weiterhin mitgelesen wurde.
Genauso wird dieser hier mit fast der selben copy - paste Antwort seitens eBay abgespeist und ich kann mir vorstellen dass auch hier mit Null eBay Resonanz zu rechnen ist.

Mit klaren Antworten könnte dann jeder auch für sich selbst entscheiden ob er weiterhin mit dem Risiko kaufen oder das Kaufen einstellen will.
Für mich ist letzteres der Fall. Neben der neu gewonnenen Stresslosigkeit hier keinem der Beteiligten mehr nachlaufen zu müssen und nicht zuletzt wegen dem Informationsminimalismus seitens eBay zu diesem Thema.
Auch der hier gewonnene Eindruck das es denen einfach egal ist wenn man doppelt abkassiert wird, bestärkt mich darin.

Da wirkt es schon fast nostalgisch, auch wenn's erst paar Monate her ist. Ich und der Zoll - Auge in Auge. Ohne das ganze eBay und DHL Gedöns.

Digitalisierung hin oder her. Nur, wie in diesem Fall, wenn keiner mehr weiß wohin irgendwo welche Daten gehören und sich Ebay auf den Verkäufer verlässt wie auch andersrum nutzt auch diese dem Käufer nix mehr.

EBay macht sowieso alles richtig. Vom Verkäufer wird einfach mal davon ausgangen alles richtig zu machen weil sie ja informiert wurden und DHL macht natürlich auch alles richtig. Nur, wenn alle alles richtig händeln, warum landet es dann nicht beim Käufer im Briefkasten sondern muss nochmals Abgaben löhnen.
Aber ab da ist nur noch dieser am Zug um seine sauer verdienten doppelten Abgaben wiederzubekommen.
Schreibt zig mails und lädt Belege hoch in der Hoffnung dass am anderen Ende der Leitung jemand nicht doch wieder irgendwas findet und den Traum platzen lässt die zuviel gezahlten Gebühren doch noch zurück zu bekommen.
Von der Auslagepauschale ganz zu schweigen. Die ist eh futsch. Also gehört man in dieser Situation so oder so schon zu den Verlierern.
Da es hier im Moment und vermutlich auch zukünftig einfach nur noch Glücksache bleibt ob es einen erwischt, kann ich das Geld auch auf der Rennbahn auf den größten Außenseiter setzen. Dieser könnte wenigstens positiv überraschen.
Nachricht 10 von 75
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Doppelbesteuerung?

Hi Ribero22,

 

danke für Deine Worte.

Ich fürchte, Du hast recht.

 

Laut Auskunft von DHL hat jeder Versanddienstleister andere Zollformulare/Frachtbriefe mit unterschiedlichen Benennungen der bei DHL "Billing-Service" genannten Spalte und darüberhinaus auch noch unterschiedlichen Abkürzungen für das, was dort neuerdings eingetragen werden muss.

 

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass eBay dies den internationalen Verkäufern so eindeutig und deutlich kommuniziert hat, damit diese keinen Fehler beim Ausfüllen der Papiere bzw. der elektronischen Datenübermittlung machen.

 

Mich würde nur interessieren, wer unterm Strich die von tausenden Käufern doppelt entrichtete MwSt dann einsackt.

Echt übel - aber durchaus vorstellbar - wenn eBay dann die von eBay einbehaltene und an den Staat weitergeleitete MwSt am Ende des Jahres vom Staat zurücküberwiesen bekommen bzw. deren Steuerpflicht um diese Summe geschmälert würde.
Den dann hätte eBay sicher keinen Grund, etwas an diesem Prozess zu ändern.

 

Nun habe ich mal ein bisserl auf dem Marktplatz des grossen Flusses gestöbert.
Fast nichts, was es dort nicht auch gibt.

Zwar durchschnittlich ein wenig teurer - wenn ich aber den Stress und meinen Zeitaufwand rechne, den mich alleine dieses Problem kostete, nivelliert sich das wohl wieder.

Es war ja nicht das erste und einzige Problem, welches sich hier auf eBay aufgetan hat.

 

Zu meiner Zeit als ich hier gegen die Windmühlen in Form von ständig auf eBay angebotenem sog. "Autobahngold" kämpfte, musste ich schon feststellen, dass es offensichtlich eBay einzig um die Einnahmen geht. Unabhängig davon, ob diese aus ehrlichen oder Beschiss-Auktionen stammen.

Bis meine mit mir agierenden Freunde und ich dann durch die abgeschaffte Funktion "Mitteilung an Mitglieder" handlungsunfähig gemacht wurden. Also konnten wir fortan keine Members mehr informieren, dass diese auf illegal mit Feingehaltspunzen versehenen und dünn vergoldeten Tombakschmuck, aber nicht auf Echtgold-Schmuck bieten.

Mit dem Versuch, eBay zum Umlenken zu bewegen und meinen Bemühungen, meine Mitmenschen zu informieren, habe ich Jahre zugebracht.

Anstand und Moral sind wohl tatsächlich Auslaufartikel und kommen gegen Geldgier eben nicht an.

 

 

Nachricht 11 von 75
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Doppelbesteuerung?


@ra-pit  schrieb:

Das hängt doch letztlich auch wieder damit zusammen, dass ebay sich unbedingt auf Biegen und Brechen als Zahlungsvermittler meint, dazwischensetzen zu müssen.

Das ist mehr als ärgerlich!

Bei einer direkten Zahlung vom Käufer an den Verkäufer ergäbe sich das Problem nicht. Einmal Steuern, fertig.


Schlicht falsch.

Die neue ZA bei Ebay fällt zwar zeitlich einigermaßen mit den Neuregelungen der EU bezüglich der Importabwicklung zusammen, hat aber nichts miteinander zu tun.

Wenn Du einen VK in einem Nicht-EU-Land, der Dir einen Artikel über die Verkaufsplattform Ebay verkauft, "direkt" bezahlst per Überweisung, wird Ebay auch dann rechtlich verpflichtet sein, die anfallende EUSt. / MWSt. / VAT auszuweisen und abzuführen.

Und wenn der VK dann nicht die entsprechenden Angaben über die bereits abgeführte Steuer bei der Zollerklärung der Sendung aufführt, hast Du exakt dasselbe Problem.

 

Für Dich mal etwas Lesestoff dazu (dachte, das wäre jedem bekannt, der hier dazu schreibt):  IHK SH 

Zitat daraus: "Einführung einer Lieferkettenfiktion für Plattformbetreiber, § 3 Abs. 3a UStG
Beim Verkauf von Waren über eine elektronische Plattform bzw. einen elektronischen Marktplatz (elektronische Schnittstelle) wird künftig ein Reihengeschäft fingiert. Dabei gelten jedoch besondere Regelungen. Der Online-Marktplatz wird damit in die Lieferkette und ähnlich einem Kommissionsgeschäft in die Besteuerung einbezogen. Der Marktplatzbetreiber wird Steuerschuldner der Umsatzsteuer für den Verkauf der Ware an den Endkunden."

 

Nachricht 12 von 75
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Doppelbesteuerung?

@lederhemd 

 

Ich habe die Erfahrung gemacht, da meine Frau gerne und oft z.B. in den USA einkauft, dass das Problem anscheinend in erster Linie grundsätzlich neben dem Versender DHL bzw. allgemein der Logistiker zu sein scheint.

Denn Probleme mit der abzuführenden EUSt. und angeblich unzureichender zollrechtlicher Angaben bei Importsendungen habe ich bisher ausschließlich mit DHL und UPS gehabt, niemals aber bisher, wenn z.B. mit FedEx versandt (und jeweils eben das Einfuhrprozedere erledigt) wurde.

 

Das deckt sich mit den hier im Forum geschilderten Erfahrungen, dass es DHL auch nicht zu interessieren scheint, wenn man sich dort als Selbstverzoller registriert hat, um dem Problem zu entgegnen. Wer weiß - vielleicht hängt das damit zusammen, dass DHL auch einen Nutzen aus der "Servicepauschale" zieht, der berechnet werden kann, sofern DHL die EUSt. bei Auslieferung der Sendung vom Empfänger einzieht?

Diese Erfahrung, Unwilligkeit der Hinnahme der Selbstverzollung, hatte ich in der Vergangenheit auch schon gemacht, wenn auf Sendungen (ob USA oder China...) die eingetragenen Warenwerte angeblich "unplausibel" waren und DHL über seinen zentralen (Zollabwicklungs-) Hub in Leipzig dann den damals angeblich damit zusammenhängenden Aufwand bezahlt haben wollte. Es hatte mich gelegentlich eine Menge Schriftverkehr gekostet, DHL seinerzeit zu zwingen, die Sendung jeweils an "mein" zuständiges örtliches Zollamt zuzustellen, damit ich dort dann die Einfuhr selbst regeln konnte.

 

Was ich damit sagen will - so unbefriedigend es zur Zeit ist - möglicherweise hast Du Dir mit Ebay den falschen Adressaten für Deinen Zorn erwählt.

(Und das sage ich, obwohl ich DHL grundsätzlich gerne und bevorzugt nutze und mir der tw. gezeigten Unfähigkeiten Ebays durchaus bewusst bin)

Nachricht 13 von 75
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Doppelbesteuerung?

Mir scheint, das Problem liegt schlicht darin, dass diese Neuregelung absolut stümperhaft in die Abläufe integriert wurde.

eBay printed die IOSS-Nr. in Klammern hinter die Empfängeradresse Strasse.

Andere Möglichkeiten hat eBay ja nicht, die IOSS überhaupt auf dem Paket sichtbar zu machen.

DHL sagt aber, was im Empfänger-Adressen-Feld steht, interessiert uns nicht.

 

In einer Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums habe ich gefunden:

"1Ein in Südkorea ansässiger Händler H veräußert über eine elektronische Schnittstelle Handyzubehör (Sachwert: 50 €) an eine im Inland ansässige Privat-person. 2Die Ware wird von H aus einem Lager in Südkorea an den Wohnsitz der Privatperson versendet. 3Die Zollanmeldung in Deutschland erfolgt durch den Betreiber der elektronischen Schnittstelle, welcher im Inland ansässig ist und das besondere Besteuerungsverfahren nach § 18k UStG (vgl. Abschnitt 18k.1) in Anspruch nimmt.
4Nach § 3 Abs. 3a Satz 2 UStG werden eine Lieferung des H an den Betreiber der elektronischen Schnittstelle und eine Lieferung des Betreibers der elektronischen Schnittstelle an die im Inland ansässige Privatperson fingiert. 5Die Einfuhr der Waren ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG steuerfrei. 6Die Warenbewegung wird nach § 3 Abs. 6b UStG der Lieferung des Betreibers der elektronischen Schnittstelle zugeschrieben. 7Die Lieferung des H an den Betreiber der elektronischen Schnitt-stelle ist daher nach § 3 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 UStG im Inland nicht steuerbar. 8Die Lieferung des Betreibers der elektronischen Schnittstelle an die Privatperson ist im Inland nach § 3c Abs. 3 Satz 1 UStG steuerbar und steuerpflichtig (vgl. Abschnitt 3c.1 Abs. 4). 9Der Betreiber der elektronischen Schnittstelle hat diesen Umsatz im besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18k UStG zu erklären (vgl. Abschnitt 18k.1)."

(Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/U... - Seite 11)

 

Wie hat der Versand dann korrekt zu laufen, damit auch DHL keine doppelte Steuer einfordert?

- Was muss der Verkäufer machen?
- Was muss eBay tun?

Gibt es hierfür irgendwo eine Instruction?

Nachricht 14 von 75
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Doppelbesteuerung?

Nachtrag:

 

"Die IOSS-Registriernummer muss unbedingt in der Zollanmeldung enthalten sein. Es reicht nicht aus, die IOSS-Registriernummer nur auf dem Paket oder in der Rechnung zu übermitteln."

(Quelle: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-E...)

 

Hat eBay das genau so den Verkäufern im Nicht-EU-Gebiet mitgeteilt?
Gibt es bei den DHL-Formularen oder elektronischen Schnittstellen der DHL für die Zollanmeldung überhaupt ein solches Eingabefeld, um die IOSS-Nr. einzutragen?

Nachricht 15 von 75
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Doppelbesteuerung?

Hallo,
irgendwie möchte man das Ganze gern verstehen aber es scheint doch schwieriger zu sein als ich es mir eingestehen will.

Die großen außereuropäischen Händler sind beim IOSS Verfahren angemeldet und integrieren die IOSS bereits im Barcode. Das ist vermutlich auch der Grund warum ich noch nie bei denen einer Doppelbesteuerung unterlegen war. Hier kann auch der Versanddienstleiter so scheint es nicht mehr aus.

eBay generiert bei Abgaben für den Verkäufer die IOSS Nummer und teilt sie diesem mit. Somit hat eBay aus seiner Sicht seine Schuldigkeit getan und hat sich aus der weiteren Verantwortung gezogen.
Und die liegt nun eindeutig beim Verkäufer diese an den richtigen Stellen am Paketaufkleber und den Frachtpapieren zu platzieren. Ebenso wie das Kreuz bei Gebühren entrichtet und nicht bei Gebühren zahlt Empfänger richtig zu setzen, sofern ein solches Feld existiert. Ist ja in jedem Land anders.
Gelingt es dem Verkäufer nicht findet man sich entweder am Zollamt oder Postschalter wieder um nochmalige Abgaben zu berappen.
DHL interessiert es anscheinend nicht sollte die IOSS Nummer irgendwo außer in dem dafür vorgesehenen Feld stehen. Schade dass man hier nicht kundenfreundlicher reagiert nur weil es an der falschen Stelle steht.

Letztendlich ist man hier auf die Sorgfalt und Erfahrung des Verkäufers angewiesen.
Und das Risiko über eBay noch was aus nicht EU Ländern zu kaufen ist mir dann doch definitiv zu groß.

Bleibt dennoch die Frage offen wer denn dann der Nutznießer der Doppelabgaben ist, sollte der Käufer keine Rückerstattung anfordern.

Ist es eBay die am Monatsende nur die Abgaben abführen die nicht bereits zuvor von den Versanddienstleitern abgeführt wurden. Oder der Staat der von beiden die Doppelabgaben einkassiert.
Ich vermute eher letzteres da bei der Abgabe bei DHL keine direkte Zuordnung zum über eBay gekauften Artikel besteht.
Hin oder her. Zwei der Drei sind die Gewinner.
DHL sowieso wegen der Auslagepauschale.
Vielleicht sinds auch alle drei wenn eBay auf die Abgaben auch 11% Provision verlangt.
Ist ja schließlich wie man immer liest der Hausherr und bestimmt.

Wie dem auch sei, Verlierer ist einzig und vermutlich auch alleine der Käufer wenn's ihn denn mit den Doppelabgaben erwischt.

Mit Glück kann man ja versuchen und die Abgaben bei eBay geltend machen, sofern nach deren Meinung die Parameter passen.
Hat aber hier der Verkäufer den Artikelpreis unterschiedlich zu dem auf eBay angegeben, wird's auch hier schwierig.

Zuletzt bleibt für jeden Einzelnen selbst sich die Frage zu stellen ob es das alles wert?

Bin der Meinung hier sollte zumindest eBay Größe zeigen und künftigen Käufern, die dieser Problematik bisher noch nicht ausgesetzt waren, unter der im laufenden Angebot angegebenen MwSt. den Hinweis geben, dass ein Kauf unter der derzeitigen Handhabe zu einer Doppelabgabe führen kann. Soviel Käuferfreundlichkeit sollte schon sein.
Nachricht 16 von 75
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Doppelbesteuerung?

Ich vermute ganz stark, wie ich weiter oben schon beschrieben habe, dass am Ende eBay vom Finanzamt die überbezahlte Steuern (also die doppelt vom Käufer entrichtete MwSt) als Überzahlung von seiner steuerpflichtigen Umsatzerklärung abgezogen bekommt.

Das Finanzamt ist schlisslich verpflichtet, überzahlte Steuern zurückzuerstatten.
Der Staat wird daran nichts zusätzlich verdienen - dem reichen die 19% MwSt, welche er kassiert.

 

Und genau deshalb sehe ich keine Chance, dass eBay an der Situation etwas ändern wird.

Man bedenke, wenn eBay an jedem über eBay fingierten Import-Geschäft noch zusätzliche 19% aus (Brutto-VK + Brutto-Versandkosten) kassieren kann, welchen Grund sollte eBay haben, daran etwas zu ändern?


DHL bleiben die Auslagenpauschalen, die ansonsten nicht verdient worden wären.

 

Also eine Win-Win-Situation für eBay und DHL.

Nur der Käufer zahlt die Zeche. Aber wen interessiert der Käufer und seine Befindlichkeiten?

 

Wie schon geschrieben - ich kaufe künftig wenn möglich auf dem grossen Fluss - und dort wirklich ohne stundenlang recherchieren zu müssen und Geld zum Fenster hinaus zu werfen.

Ich habe zumindest von DHL auf Nachfrage eine Kopie der Rechnung erhalten, die der Packerlbote nicht dabei hatte.
Diese habe ich an eBay weitergeleitet.
Werde hier berichten, ob ich von eBay die MwSt zurückbekomme.
Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit eBay glaube allerdings, eher nicht...

Nachricht 17 von 75
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Doppelbesteuerung?

Ach ja,

ich habe an die Zollstelle von DHL einen Fragekatalog gesendet.

Fragen zu Einkäufen (Importen) aus dem Nicht-EU-Ausland mit Warenwert unter Euro 150,00 unter Nutzung der IOSS

1. Wer ist für die Information der ausländischen Händler über das korrekte Befüllen der Zollerklärungen verantwortlich? Wurden die Änderungen vom 01.07.21 diesen auch verständlich kommuniziert?

2. Wer stellt Nicht-EU-Händlern die zur Einfuhr von Waren nach Deutschland benötigten Zollpapiere zur Verfügung?

3. Falls verschiedene Quellen mit unterschiedlich gestalteten Formularen existieren, sind diese identisch aufgebaut?

4. Bieten diese Zollpapiere die Möglichkeit, die erforderliche IOSS-Nr. in ein dafür bestimmtes Feld einzutragen?

5. Muss der Nicht-EU-Händler zusätzlich zu der IOSS-Nr. noch weitere Eingaben in diesem Formular tätigen, um die steuerfreie Einfuhr nach Deutschland sicherzustellen? Wenn ja, welche?

6. Sind die für die Zollanmeldung oder zollfreie Lieferung auszufüllenden Felder in der Zollerklärung (Bei DHL wohl "DHL-Billing-Service") bei allen Zollanmeldungen - also auch anderer Lieferunternehmen - identisch (bei DHL wohl DTP = MwSt bereits bezahlt - und DTU = MwSt wird vom Käufer erhoben)?

7. Wenn der Käufer doppelt Umsatzsteuer (an eBay und zusätzlich an DHL) entrichten musste, wer bekommt die überzahlte MwSt am Ende - der Staat darf solche Einnahmen schliesslich nicht behalten.

 

Werde auch darüber hier berichten, sollte ich eine Antwort bekommen.

Nachricht 18 von 75
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Doppelbesteuerung?

Danke für die ausführliche Rückmeldung, @lederhemd! Der Beitrag wurde entsprechend weitergegeben. Vielen Dank dafür! 🙂

Ein kurzer Nachtrag: Wichtig für Verkäufer*innen außerhalb der EU ist es, dem Versanddienstleister die IOSS Nummer elektronisch zu übermitteln. Entsprechende Hinweise haben wir auf unserer internationalen Hilfe-Seite veröffentlicht: Your VAT obligations in the UK & EU

 

Wir möchten dir erneut nahelegen, die Rückerstattung der doppelt bezahlten Mehrwertsteuer bei uns anzufragen: Hilfe-Seite: Steuern zahlen auf eBay-Käufe

 

Hier kann der Nachweis für die Überbezahlung hochgeladen werden. 

Liebe Grüße
Miriam

⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.

eBay
Nachricht 19 von 75
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Doppelbesteuerung?

Hallo miriam@ebay
besten Dank für Deine Rückmeldung.
Ich habe an eBay die Rechnung von DHL über Euro 27,50 weitergeleitet und von eBay zwischenzeitlich Euro 15.51 zurückerstattet bekommen.
Besser als nichts...
Ich hoffe, eBay bekommt das mit den Verkäufern aus dem Nicht-EU-Ausland so geregelt, dass derartige Probleme nicht mehr auftreten können.
Denn so sind immer die deutschen Käufer die Dummen - egal, wer diese Probleme letztlich zu verantworten hat.
Beste Grüsse
Hubert

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