08-02-2025 14:13
Betreff: Zahlungsabwicklung bei eBay – Geld einbehalten trotz Bestätigung des Käufers
Stephan
08-02-2025 14:25
Hallo Stephan,
grundsätzlich machen alle neuen Verkäufer oder die, die nur selten/wenig verkaufen, diese Erfahrung.
Die Community ist voll mit solchen Anfragen.
Auf der einen Seite stellt es natürlich einen gewissen Schutz dar, auf der anderen Seite ist es zu Recht unverständlich, wenn man Tage/Wochen auf sein Geld wartet.
Du kannst nur Deine eigenen Rückschlüsse daraus ziehen.
Schöne Grüße
Thomas
08-02-2025 14:31
Hallo,
das hat auch mit dem Käuferschutz zu tun, der 30 Tage gewährt wird.
Das bedeutet, das der Käufer innerhalb dieser 30 Tage noch etwas bemängeln könnte.
08-02-2025 15:58
der Ablauf bei Abholung ist eigentlich folgender :
> Käufer schliesst die Kaufabwicklung mit Abholung (statt Versand) ab und zahlt in Deinem Fall via eBay
> Käufer erhält nach abgeschlossener Zahlung einen QR- und Zahlencode
> Käufer nimmt die Codes zur Abholung mit (nachdem der Verkäufer die Bestätigung von eBay erhalten hat, dass bezahlt wurde)
> Verkäufer übergibt den Artikel und erhält vom Käufer die Codes
> Verkäufer scannt den QR-Code via eBay-App oder gibt den Zahlencode manuell ein, und bestätigt eBay damit, dass der Artikel übergeben wurde
... ob der Käufer Dir schriftlich den Erhalt bestätigt oder Dich positiv bewertet spielt eher keine Rolle
09-02-2025 01:42
09-02-2025 09:52
Ich unterstelle jetzt fiktiv, das der Käufer nach 20 Tagen feststellt das der Artikel gar nicht aus Silber ist.
Der Käufer stellt im Rahmen des Käuferschutz einen abweichenden Artikel von der Artikelbeschreibung.
Ebay hat aber dir schon den Betrag überwiesen und du hast diesen bereits komplett vom Konto abgehoben.
Was sind nun die Folgen für eBay?
Der Artikel muss erst einmal zurück geschickt werden und eBay muss den Betrag an den Käufer zurück erstatten.
Normal wird dann das Geld von weiteren Verkäufen einbehalten oder vom Bankkonto eingezogen.
Wenn aber keine weiteren Verkäufe stattfinden und das Konto leergeräumt ist, dann entsteht für eBay ein großer Aufwand.
Wenn man diesen Aufwand auf die Menge dieser oder ähnlicher Vorgänge hochrechnet, dann versteht man eigentlich schon, das eBay den Weg des Einbehalt wählt.
Dies ist eine Sicherheit für eBay und dem Käufer.
09-02-2025 14:49
09-02-2025 15:09
09-02-2025 18:44
@stephanfg schrieb:
Ihr Beispiel wäre verständlich, wenn der Käufer den Artikel noch nicht erhalten oder geprüft hätte. In meinem konkreten Fall ist das jedoch irrelevant, da:
1. Der Käufer den Artikel persönlich abgeholt und vor Ort geprüft hat.
2. Der Käufer den Erhalt ausdrücklich bestätigt und erklärt hat, dass die Auszahlung freigegeben werden kann.
3. Der Käufer bereits eine positive Bewertung abgegeben hat.
Damit entfällt die Grundlage für eine nachträgliche Beanstandung, da eBay den Käufer bereits ausreichend geschützt hat. Es gibt keinen logischen Grund, die Zahlung weiter zurückzuhalten.
Ich bitte daher um eine nachvollziehbare Erklärung für die weiterhin bestehende Verzögerung in meinem spezifischen Fall.
Das geht wie, @stephanfg ?
Der Käufer kann nach dem Kauf reklamieren, das geht auch bei privaten VK und auch, wenn ein K positiv bewertet hatte.
09-02-2025 19:19
09-02-2025 19:35
Hi @stephanfg ,
da lies mal nach bei ebay.
Auch bei eiem privaten VK kann reklamiert werden.
Eine Reklamation ist kein Wideruf.
Ein Wideruf bei einem Privaten ist nicht möglich, sehr wohl ist eine Reklamation möglich
09-02-2025 20:06
09-02-2025 20:32
Im Grunde genommen können WIR hier es Dir auch nicht 100%ig sagen - weil eben auch nur Käufer oder Verkäufer. Zumal ja PayPal oder sonstige Zahlungsdienstleister dafür geradestehen, daß der Käufer sein Geld bei irgendwelchen Mängeln etc. zurückerhält.
09-02-2025 20:42
Eine Reklamation ist eine Reklamation, @stephanfg .
Dafür braucht man keine von diesen deinen 2 Punkten.
Wenn der K positiv bewertet hatte und nach zwei Tage später fällt der Artikel auseinander, dann kann der K bei dir reklamieren, @stephanfg
09-02-2025 20:51
@stephanfg schrieb:
Hallo Voli Maus,
Natürlich kann ein Käufer immer eine Reklamation einreichen – aber das bedeutet nicht, dass diese auch berechtigt ist. Bei einem Privatverkauf ohne Garantie und Rücknahme ist eine Reklamation nur dann durchsetzbar, wenn:
1. Ein versteckter Mangel vorliegt, den der Verkäufer kannte, aber nicht angegeben hat.
2. Der Artikel falsch oder irreführend beschrieben wurde.
Wenn der Käufer den Artikel erhalten, geprüft und positiv bewertet hat, gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf Reklamation. eBay kann eigene Regeln haben, aber das ändert nichts an der Rechtslage.
Die bisher unbeantwortete Frage ist: Warum hat eBay das bei Privatverkäufen überhaupt so geregelt?
• Wer wird hier eigentlich geschützt?
• Warum können Käufer und Verkäufer nicht gemeinsam auf den eBay-Käuferschutz verzichten?
Das wäre doch ein fairer Ansatz für beide Seiten.
Viele Grüße,
Stephan
Genau damit liegt es hier leider im Argen - das kannst Du dann privat erledigen.
Und auch das können wir Dir nicht beantworten.
Nur für uns entscheiden, was wir daraus machen ...
03-04-2025 20:21
03-04-2025 20:24
27-04-2025 17:29 - bearbeitet 27-04-2025 17:30
Geht mir genau so. Ich werde Ebay verlassen und einen eigenen Shop eröffnen. Ebay macht keinen Spaß mehr.
27-04-2025 17:39
27-04-2025 22:08
@zeitblitz schrieb:
Ich möchte einfach nur wissen, wie lange diese Vorgehensweise von Ebay praktiziert wird, bzw. auf welcher Grundlage dies geschieht. Ich verstehe das Käuferschutz wichtig ist. Brauche ich eine gewisse Anzahl Verkäufe mit positiven Bewertungen? Ab wann werde ich als ein zuverlässiger Händler eingestuft, der sein Geld kurzfristig überwiesen bekommt? Unglaublich, man erfährt nichts. So macht das alles keinen Sinn ein Gewerbe anzumelden.
Hallo,
da wird sich ebay leider nicht in die Karten gucken lassen.
Aber ja, es wird nicht ewig so bleiben und sich im Laufe der Zeit harmonisieren, wenn Dein Konto sauber bleibt.
Tipp:
Überprüfe mal derweil Deine hinterlegten Angaben.
Ich sehe keine hinterlegte WRB - teilweise sogar Angebote, wo du die Rücknahme ausschließt.
Bei Deiner Preisangabe sehe ich auch kein "inkl. Mwst."
Und Deine AGB passen eigentlich auch nicht (Preise zzgl. MwSt, Zahlungsbedingungen etc.)