01-04-2025 14:32
Guten Tag liebe Community,
ich als (gewerblicher) Käufer habe bei einem gewerblichen Verkäufer (laut eBay) einen Artikel gekauft.
Der Artikel ist angekommen, leider habe ich bisher noch keine Rechnung vom Verkäufer erhalten, diese brauche ich aber für meine Buchhaltung.
Nach zweimaliger Nachfrage beim Verkäufer (über den eBay-Chat) habe ich immernoch keine Rechnung erhalten.
Wie gehe ich weiter vor ?
Der 'KI-Chat-Support' von eBay führt mich leider immer nur zur 'Kontakt zum Verkäufer aufnehmen' - Option.
Ich dachte in Deutschland haben gewerbliche Käufer bei gewerblichen Verkäufern einen Anspruch auf eine Rechnung. Zurückgeben kann ich den Artikel leider auch nicht.
Kann mir jemand helfen ?
Liebe Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
02-04-2025 12:50
21-04-2025 13:48
Hallo zusammen auf eaby kommt es gelegentlich vor dass Verkäufer keine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen selbst wenn der Preis als inklusive MwSt. angezeigt wurde. Manche Verkäufer tun dies um zusätzliche Kosten oder Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Andere tun dies weil sie keine Mw.St. an finanzamt bezahlen. Allerdings verstößt dies gegen EU-Vorschriften da beim Verkauf innerhalb der EU zwingend eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausgestellt werden muss sofern diese ausdrücklich im Preis enthalten ist.Ebay ist dazu verpflichtet EU-Regelungen zur Mehrwertsteuer einzuhalten. Seit 2021 verlangt die EU ausdrücklich dass Verkaufsplattformen wie ebay sicherstellen dass bei Verkäufen innerhalb der EU korrekte Mehrwertsteuer ausgewiesen und abgeführt wird.So habe ich online gelesen.Mit freundlichen Grüßen
21-04-2025 13:55
Guten Tag Selina,
ich habe online gelesen:
•für Privatkunden: eBay berechnet und führt direkt die MwSt. an das Finanzamt ab erstellt dafür Rechnungen.
•für Gewerbliche Kunden: Der Verkäufer bleibt steuerlich verantwortlich eBay tritt hier nicht als Verkäufer auf und erstellt daher keine Rechnungen.
Stimmt das? Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
24-05-2025 11:20
selina_b@ebay Auch ich habe einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer erworben und mehrfach die Rechnung angefragt, aber nicht erhalten (Bestellnummer:06-12509-66064). Den Verkäufer habe ich mehrfach dazu angeschrieben - ohne Erfolg. Kannst Du mir bitte helfen?
24-05-2025 11:32
Hallo @hehenis8
Das liegt leider oft auch an Ebay.
Die Rechnung wird von Ebay geblockt (sowohl als PDF wie auch als Sreenshot)
Ich wollte einem Käufer nochmal Eine senden,da er sie verloren hatte.
Ich hatte keine Chance. Nicht einmal auf die "rechtlichen Informationen" durfte ich den Käufer verweisen.
Auch das wurde als "Verstoss" gesehen und geblockt.
24-05-2025 16:00
Ich hatte den Verkäufer mehrmals angeschrieben deswegen, aber es kam keinerlei Reaktion.
24-05-2025 16:23 - bearbeitet 24-05-2025 16:23
23-06-2025 23:34
Hallo,
ich habe das selbe Problem.
Wer hilft mir?
Danke K.Müller
24-06-2025 00:06
Du hast gelesen, was im letzten Beitrag stand?
Schau Dir die rechtliche Information deines Verkäufers an und schreibe direkt an die dort hinterlegte emailadresse.
Wenn es allerdings ein Chinese war kannst du dir die Mühe sparen.
Und da du vermutlich gar nichts hier gelesen hast, auch für dich der HInweis:
wenn du als Privatperson gekauft hast, hast du keinen Anspruch auf eine Rechnung.
Nur weil fast alle Händler eine Rechnung für Verbraucher ausstellen, lässt sich daraus kein Anspruch ableiten.
25-07-2025 13:49
25-07-2025 13:57
Ein gewerblicher Verkäufer muss für jeden Verkauf eine ordentliche Rechnung ausstellen und dem Käufer zukommen lassen.
Nein, muss er nicht! Das ist klar gesetzlich geregelt!
. Wann besteht überhaupt eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung? Jeder Unternehmer ist verpflichtet, Rechnungen entsprechend den Vorgaben in §§ 14,14a UStG zu erteilen, wenn er eine im Inland steuerbare Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person erbringt.
Muss auch bei Leistungen gegenüber Privatpersonen eine Rechnung erteilt werden? Bei Leistungen gegenüber Privatpersonen steht es dem Unternehmer grundsätzlich frei, ob er eine Rechnung gemäß §§ 14, 14a UStG, in anderer Form oder gar nicht erteilt. Für jede steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück ist er jedoch verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistungen eine Rechnung im Sinne der §§ 14,14a UStG zu erteilen.
25-07-2025 17:24 - bearbeitet 25-07-2025 17:25
Falsch, ein gewerblicher Verkäufer muss KEINE Rechnung für private Käufer ausstellen.
So ist die Rechtslage.
Gruß
RKF
25-07-2025 17:31
keine Ahnung woher die Leute immer solche Info's bekommen?
Aber hauptsache solche Aussagen verbreiten.
25-07-2025 17:45
Hallo @perfect-sally
ich wundere mich auch immer wieder.
Ich kann aus Verbrauchersicht irgendwie nachvollziehen, dass der Eindruck einer Rechnungspflicht entsteht, da die Verbraucher das eben üblicherweise gewöhnt sind, da die meisten Gewerblichen Rechnungen ausstellen.
Nur, wenn im Brustton der Überzeugung lautstark falsche Rechtseinschätzungen hier abgegeben werden, habe ich dann auch den Drang, für Klarstellung zu sorgen. Hatte Deine vorige ausführlichere Antwort erst übersehen, sonst hätt ich mir meinen Kommentar auch gespart, sorry.
Du hattest ja alles entscheidende schon mitgeteilt.
Ergänzend könnte man vielleicht noch feststellen, das der fehlende Rechnungsanspruch natürlich auch für gewerbliche Käufer gilt, die sich hier nicht als solche zu erkennen geben und mit privatem eBay-Konto einkaufen, solche Fälle tauchen hier ja auch immer wieder auf.
Gruß
RKF
25-07-2025 18:03
ja, da bin ich gaz bei dir.
Und deine "zusätzliche" Anwort erachte ich für sehr hilfreich, weil sie eben nochmals von einem gewerblichen Verkäufer kommt.
Viele Private und die es angeblich sind oder sein wollen denken oft, dass wir auf der Brennsuppe dahergeschwommen sind und nur genauso viel Ahnung haben wie sie selbst.
Dass sich Gewerbliche zusätzlich mit noch ganz anderen, ich nenns mal Vorgaben) auseinandersetzen müssen, bedenkt da niemand und dass wir das Eine oder Andere einfach wissen müssen (oder sollten) bedenkt auch keine/r.
am
27-10-2025
01:52
- zuletzt bearbeitet am
27-10-2025
11:28
von
kh-mel
Hallo selina_b@ebay,
ich hoffe, Du hattest einen angenehmen Urlaub.
Weswegen ich schreibe:
Ich habe ein ganz ähnliches Problem wie @autodienst_john_hinnerk_dunker und viele andere, wie ich gelesen habe.
Auch ich habe als gewerblich eingetragener Händler von einem anderen als gewerblich eingetragenen Händler erst gar keine, dann auf Nachfrage keine ordentliche Rechnung erhalten. Eine weitere Anfrage nach einer ordentlichen (mit Mwst ausgewiesenen) Rechnung wurde dann kurz damit beantwortet, das man mir keine andere Rechnung als den bereits im Messenger gesendeten Ebay Download anbieten könne.
Und diese Rechnung wies/weist eben nicht die Mwst gesondert aus, auch wenn der Händler das anders unter dem Angebot kommuniziert hat. Dazu aber gleich mehr.
Wie schon bekannt, kann Ebay an dieser Stelle den Käufern nicht sonderlich gut weiterhelfen, da die Rechnungsstellung eigentlich Verkäufersache ist. Umso cooler, das Du für den autodienst [...] dunker den Händler angeschrieben hast, der dann auch tatsächlich eine korrekte Rechnung übermittelte, wie ich las.
Vielleicht kannst Du ja auch für mich beim Händler, um den es gleich geht, eine ordentliche Rechnung erfragen? Damit wären "meine Sorgen" dann eigentlich schon vom Tisch.
Allerdings geht es mir jetzt weniger um die Rechnung (obwohl es schön wäre, eine ordentliche Rechnung für meinen Kauf zu haben) sondern um die übergeordnete Frage, ob der Händler evtl. Steuerbetrug auf der Handelsplattform Ebay begeht.
Oder, besser gesagt: Die Händler, denn ganz offensichtlich bin ich nicht der einzige, dem auffällt, das es neuerdings bzw. immer öfters keine Rechnungen mehr zu geben scheint.
Und das, wo eine E-Rechnung für größere Unternehmen schon seit 1. Januar diesen Jahres Pflicht ist und für alle (auch die kleinen) Unternehmen bis spätestens Anfang 2028 Pflicht werden soll.
Wie dem auch sei, noch ist der aktuelle Zustand ein anderer, und das scheint von einigen Individuen noch schnell hart ausgenutzt zu werden.
In meinem Fall ist der Verkäufer seit August 2021 als (mit derzeit 10.524 Bewertungen) angemeldet. Er verkauft u.a. PKW-Starthilfen mit dem Namen.
Das ist sehr vertrauenserweckend. Gerät vom Hersteller zum kleinsten Preis? Prima!
Zudem hat der Anbieter eine Deutsche USt-Id und versendet versandkostenfrei aus Bremen.
Das Gerät kam schnell, wohl wirklich aus Bremen und funktioniert gut, aber In Wahrheit sitzt der Händler in China, was man aber erst rausfindet, wenn man unter dem Angebot "Kontaktinformationen des Verkäufers" klickt.
27-10-2025 17:39
Hallo @haermlein das sind wieder alles verschiedene Probleme.
1. Ob der ausländische Verkäufer Steuern zahlt und abführt ist für dich als Käufer und die Fragestellung hier nicht relevant. Dafür ist maximal eBay in Haftung.
2. Relevant ist, ob du eine für den Vorsteuerabzug qualifizierte Rechnung bekommst.
Wenn der ausländische Verkäufer ordentlich seine Umsatzsteuer abführt und alle anderen Abgaben entrichtet, ist es dem Fiskus schlicht egal, wenn du ein Problem hast. Er hat seine steuerlichen Pflichten erfüllt. Ich behaupte sogar, je weniger Vorsteuerabzug, um so besser für die Staatskasse. Daher auch immer die genaue Begutachtung von Eingangsrechnungen bei Betriebsprüfungen.
In den von dir benannten Gegenden (und auch bei in Deutschland ansässigen Gewerblichen) hat man oft von Rechnungen und Vorsteuerabzug nichts gehört und kann wenig damit anfangen.
Jeder Gewerbliche hat das Recht auf eine Rechnung von anderen Gewerblichen, soweit letzterer zur Ausweisung verpflichtet ist. Wie bekommt man die?
- VOR Kauf fragen ob der Sofahändler, ausländische Anbieter, Gewerbliche, Großgewerbliche eine austellt
- ohne Antwort wo anders kaufen
- oder das gesetzliche Mahnverfahren mit dem zivilen Klageweg nutzen (Rechnung einklagen)
- oder den Vorsteuerabzug vergessen
- oder einen Anwalt kostenpflichtig befragen - der weiß was geht und sich lohnt (ich kann nur laienhafte Empfehlungen der einschlägigen Webseiten wiedergeben).
Bei einem stimme ich dir zu, eBay könnte hier etwas tun. Es gibt für so viele Dinge Mängel. Einen Mangel, wenn keine qualifizierte Rechnung in einem als B2B klassifizierten Verkauf (=2 gewerbliche Konten) innerhalb einer Frist hochgeladen wird, würde ich befürworten.
27-10-2025 21:47
Wow Leute - so lange Texte ließt doch kaum ein Mensch ! ! !
Generell behaupte ich mal das Ebay eigentlich nie dazu gedacht war das Gewerbetreibenden miteinander handeln, daher sind die interne Regularien auch mehr als lückenhaft !
Reiht sich übrigens nahtlos ein in die Liste der Versäumnisse, sich an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Die Lösung die ich bevorzugen würde wäre diese:
Die Mängelerteilung und Sanktionierungen seitens Ebay dahingehend erweitern, das bei mehr als drei Mängel wegen nicht gestellter Rechnung, die Handelsrechte auf Ebay entzogen werden !
Ich spreche natürlich nur für B2B !
Ich denke dann würde es auch jeder Sofahändler lernen !
Da das aber nicht passieren wird (wann hört Ebay schon mal auf berechtigte Vorschläge der User ?), bleibt nur sich darüber zu ärgern und mit seinem Steuerberater eine Lösung zu finden, wie die Kaufbestätigungen von Ebay als Rechnungen vom Finanzamt anerkannt werden.
Ist schwer, geht aber wenn man einen verständigen Sachbearbeiter hat.
31-10-2025 13:43
Hallo selina_b@ebay ,
ich habe dasselbe Problem mit einem Verkäufer. Ich habe seit dem 07.10.2025 mehrfach nachgefragt, aber es kommt keine Antwort. Der Support-Bot hilft mir leider auch nicht weiter.
Vielen dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Johannes
31-10-2025 13:47 - bearbeitet 31-10-2025 13:48
Wie schon mehrfach geschrieben wurde ist ebay nicht für diese Rechnungen verantwortlich sondern nur die Verkäufer!
Ich würde einfach dementsprechend bewerten, könnte ja sein dass dann eine Reaktion kommt.