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Käufer reagiert nicht

Hallo,

 

ich benötige einmal bitte euren Rat.

 

Ich habe unter https://www.ebay.de/itm/136684456444 einen Reisegutschein versteigert.

Seit dem Ende habe ich insgesamt 3x den Käufer angeschrieben (Zahlung, Kontaktaufnahme an mich usw.). Leider kam nicht eine Reaktion. Da dieser Gutschein nur bis März 2026 gültig ist und ich das Hotel noch zur Übertragung anschreiben muss - hierzu bat ich um eine E-Mail des Käufers, um ihn in CC zu nehmen, damit er meine Reaktionen nachvollziehen kann- eilt es etwas.

 

Nun habe ich gelesen, dass ich den Kauf auch abbrechen kann, wenn keine Zahlung innerhalb von 4 Tagen kommt. Das würde ich nun gern in Anspruch nehmen und dem nächst bietendem diesen Kauf anbieten.  Es gibt einen Button "Kauf abbrechen", aber als Grund kann ich nur 1) Artikel nicht mehr vorrätig oder beschädigt 2) Käufer hat um Abbruch gebeten 3) Problem mit der Lieferadresse des Käufers. Das alles passt nicht und mehr Auswahl gibt es nicht.

 

Ich möchte nicht noch länger warten.

 

Ärgerlich ist auch, dass ich einen Mindestbeitrag in die Auktion eingestellt hatte (das kostete mich auch noch mal 12,00 EUR).

 

Was mache ich nun, um nichts falsch zu machen?

 

Ganz lieben Dank 🙂

 

LG Swenima

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23 ANTWORTEN 23

Betreff: Käufer reagiert nicht

Hallo @kenn-i-di-1! @swenima konnte den Kauf inzwischen aufgrund des nicht bezahlten Artikels abbrechen.

 

Nach meinem aktuellen Wissensstand setzt das Versenden der Rechnung (bzw. der Zahlungserinnerung) den Zähler nicht zurück. Ein Abbruch wegen Nichtzahlung ist daher ab dem 4. Tag (4 × 24 Stunden) nach dem Kaufdatum möglich. (Korrektur, 18.11.2025)

 

Liebe Grüße

Miriam

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Nachricht 21 von 24
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Betreff: Käufer reagiert nicht

Hallo @kenn-i-di-1 - ich muss hier leider meine vorherige Antwort aktualisieren, denn inzwischen wurde mir nach weiterer Recherche bestätigt, dass der Zähler zurückgesetzt wird, wenn eine Rechnung gesendet wird. Im Fall von @swenima war der Kaufabbruch schon nach 4 Tagen möglich, da die Zahlungserinnerungen nur über das eBay-Nachrichtensystem geschickt wurden und nicht über die Funktion "Rechnung senden".

 

Das bedeutet, sobald ein*e Käufer*in eine Auktion gewinnt, beginnt die Zahlungsfrist. Wird die Rechnung/Zahlungserinnerung drei Tage nach Auktionsende verschickt, kann erst vier Tage später der Kauf wegen eines nicht bezahlten Artikels abgebrochen werden. In diesem Fall liegt der mögliche Zeitpunkt für einen Abbruch bei insgesamt sieben Tagen nach Auktionsende.

 

Somit hatten @bootyooty und @perfect-sally mit ihren Aussagen recht und ich werde mich dafür einsetzen, dass diese Information zumindest in unseren internen Ressourcen, im Idealfall aber auch auf unseren Hilfe-Seiten ergänzt wird. Aufgrund dieser Diskussion werden derzeit auch noch andere Szenarien geprüft und ich melde mich wieder, falls es dazu noch ein weiteres Update geben sollte. Für die Falschinformation möchte ich mich bei euch entschuldigen.

 

Liebe Grüße

Miriam

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Nachricht 22 von 24
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Betreff: Käufer reagiert nicht

Moin miriam@ebay 

 

>> ich muss hier leider meine vorherige Antwort aktualisieren<<

 

Wieso leider?  Gut dass du dieses Feedback hier teilst.

Wobei ich diese Konstellation im Grunde blöd finde und sie vereinfacht werden sollte.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, sende ich eine Rechnung über das Nachrichtensystem bleibt es bis zum Abbruch bei vier Tagen?

 

Sollte ich die Funktion "Rechnung senden" nutzen werden die vier Tage auf das aktuelle Sendedatum aufaddiert?

 

Meine persönlichen Meinung nach solltet ihr letztere Möglichkeit abschaffen.

Kurz erklärt, sendet mir der Onlineshop "miriam-toys" eine Rechnung mit Zahlungsziel 10 Tagen und nach dieser Frist eine Erinnerung das noch kein Geldeingang festgestellt wurde und nun beginnt die Frist von vorne, dann käme ich als Käufer ja nie in Verzug.

 Oder sehe ich das jetzt falsch?

 

 


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Nachricht 23 von 24
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Betreff: Käufer reagiert nicht

Hallo miriam@ebay
Dankeschön für die Aktualisierung.
Da sich sowohl @perfect-sally als auch @bootyooty einig waren, dies aber aus den Hilfeseiten nicht ersichtlich war, hatte ich das in Frage gestellt.
Gedanklich kam ich für mich zu dem Fazit, dass dies wohl von der Art und Weise der Erinnerung abhängt, was sich jetzt bestätigt hat.
Entschuldigen musst du dich dafür nicht. Deine Richtigstellung hilft, in Zukunft differenziertere Hilfestellung zu geben.
Wünschenswert wäre natürlich, dass dies auf den Hilfeseiten verankert wird.
Herzlichen Dank für dein Engagement in dieser Sache.
Nachricht 24 von 24
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