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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 10.12.2025 um 14.00 Uhr

Mit dem eBay  Community Team & dem Community Support Team

 

Hallo allerseits und ❤️-lich willkommen zur heutigen eBay-Fragestunde!

Da wir diese Woche kein spezielles Thema vorbereitet haben, laden wir euch herzlich ein, hier eure allgemeinen Fragen rund ums Kaufen und Verkaufen auf eBay zu stellen.
Bitte achtet darauf, keine bereits bestehenden Themen anderer Mitglieder zu duplizieren. Prüft vorher, ob eure Frage bereits gestellt wurde.

 

🛠 So funktioniert die Fragestunde:
➤ Eine Frage pro Beitrag
Stellt bitte immer nur eine Frage pro Beitrag.
Ihr könnt aber mehrere Beiträge mit unterschiedlichen Fragen posten – das ist ausdrücklich erwünscht!
➤ Keine neuen Beiträge zu bestehenden Fragen
Bitte stellt keine Folgefragen oder Erinnerungen zu bereits bestehenden Threads wie
„Ich warte noch auf eine Rückmeldung“
„Meine Frage wurde noch nicht beantwortet“
als neuen Beitrag.
Wir möchten die Kommunikation übersichtlich halten und bitten euch, immer im bestehenden Thread zu bleiben, damit keine doppelten Konversationen entstehen.
➤ Fragestunde-Zeitraum
Die Fragestunde ist immer von 14:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.
Danach wird sie für neue Fragen geschlossen.
Alle offenen Fragen werden wir selbstverständlich weiterhin beantworten. Bitte habt Verständnis, dass es etwas dauern kann – vorallem, wenn wir Kollegen oder Kolleginnen zur Klärung hinzuziehen, um euch die bestmögliche Antwort zu geben.

 

✍️ So stellst du deine Frage:
Klicke unten rechts auf „Antworten“ unter diesem Beitrag

Gib deine Frage ein

Klicke zwischen 14:00 und 15:00 Uhr auf „Antwort“, um deine Frage abzuschicken

 

ℹ️ Hinweis zum Format
Wir nutzen hier das Diskussionsforen-Format, in dem alle Beiträge chronologisch erscheinen.
Das Community-Team bearbeitet eure Fragen der Reihe nach und zitiert die jeweilige Ausgangsfrage in der Antwort.
📌 Die eBay-Fragestunde ist ein Frage-Antwort-Format für Einzelthemen.
Sie ist nicht für Diskussionen gedacht.
Für Gespräche, Meinungen oder Austausch nutzt bitte weiterhin unser Diskussionsforum.

 

🤔 Verpasst?
Wenn ihr die Fragestunde verpasst habt:
👉 Stellt eure Frage einfach direkt im Community-Forum
oder
👉 Schaut zur nächsten Fragestunde am Mittwoch wieder rein – wir freuen uns auf euch!

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19 ANTWORTEN 19

Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 10.12.2025 um 14.00 Uhr


@murmu67  schrieb:

Danke  steffi@ebay ,

Alles was Du sagstr mache ich ja auch.

Das letzte Problem, was ich damit hatte war mit einem Käufer in Frankreich.

Dieser hatte keine Steuerangaben in den Adressdaten.

Versendet wurde von meiner Seite aus, mit ausgefülltem CN22.

Als die Artikel beim Käufer eintrafen, musste er laut seinen Angaben ( Diese sind im E-Mailverlauf bei Ebay ersichtlich), nochmals MwSt. von Frankreich bezahlen. Ich habe ausdrücklich nachgefragt ob es sich tatsächlich um Mehrwertsteuer handelt und nicht um Einfuhrsteuer. Die Antwort war , es handelt sich um MwSt.

Aus diesem Grund wurde ich ein wenig  unsicher, was und wie  Ihr bei Ebay die MwSt. abführt.


Lass mich das bitte zur Sicherheit abklären @murmu67 da normalerweise in solchen Fällen der/die Käufer*in direkt beim Versanddienstleister oder den französischen Behörden eine Erstattung der zu viel gezahlten Steuer beantragen sollte .

------------------------------------

Update: Das habe ich nun herausgefunden @murmu67 ➡️ Du hast alles korrekt gemacht, indem Du die erforderlichen Angaben im CN22-Formular hinterlegt hast. Das ist wichtig, da so die IOSS- oder Steuernummer nicht nur auf dem Versandlabel steht, sondern auch vom Versanddienstleister elektronisch übermittelt wird. 📦💻
Nur dann kann sichergestellt werden, dass die Sendung beim Zoll im Empfängerland korrekt abgewickelt wird.

Falls es – wie in Deinem Fall – dennoch dazu kommt, dass der/die Käufer*in in Frankreich erneut Mehrwertsteuer zahlen musste, obwohl eBay die Steuer bereits eingezogen hat, kann der/die Käufer*in eine Erstattung beantragen.

👉 Auf unseren Hilfeseiten gibt es dazu einen speziellen Abschnitt:
➡️Doppelt bezahlte Umsatzsteuer
Dort steht: Wenden Sie sich an eBay, wenn Ihnen die Umsatzsteuer bei der Lieferung Ihrer Waren vom Versanddienstleister ein zweites Mal berechnet wurde. Klicken Sie dazu auf den nachstehenden Link und übermitteln Sie uns einen Nachweis dafür, dass die Umsatzsteuer ein zweites Mal bezahlt wurde. Die von eBay für die ursprüngliche Transaktion berechnete Umsatzsteuer kann dann erstattet werden.💶🧾

💡 Kurz gesagt:

Du hast Deine Pflichten als Verkäufer*in korrekt erfüllt.

Die Abführung der Steuer erfolgt ausschließlich durch eBay.

Wichtig ist nur, dass der Versanddienstleister die Steuerdaten elektronisch übermittelt.

Der/die Käufer*in kann über eBay eine Erstattung beantragen.

 

 

Lieben Gruß,

Steffi



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Nachricht 1 von 20
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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 10.12.2025 um 14.00 Uhr


@christiane76  schrieb:

Hallo, liebes ebay-Team,

ich hätte gerne gewusst, ob ich die Möglichkeit habe bei einem englischen Händler, der mir aufgelistet wird, Ware zu bestellen, die aber in Großbritannien ausgeliefert werden soll? Es soll ein Weihnachtsgeschenk sein und es muss sowieso nach Großbriatnnien. Ich möchte den Zoll umgehen, da die Ware ja sowieso in dem Land des Kaufs bleiben soll.. Was muss ich da angeben? Kann ich trotzdem mit Paypal bezahlen? Ich habe leider Probleme den Lieferer anzuschreiben. "Käufer kontaktieren" funktioniert nicht. Vielen lieben Dank für Hilfe.

 

Christiane Mellenthin

 


@christiane76 Hey. 🙂 Wichtig ist, dass du zunächst erstmal eine Lieferadresse für Großbritannien hinterlegst.
Weitere Informationen, auch in Bezug auf eventuell anfallende Steuern findest du hier

 

Liebe Grüße,

Nina

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Nachricht 2 von 20
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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 10.12.2025 um 14.00 Uhr

Danke  steffi@ebay ,

Alles was Du sagstr mache ich ja auch.

Das letzte Problem, was ich damit hatte war mit einem Käufer in Frankreich.

Dieser hatte keine Steuerangaben in den Adressdaten.

Versendet wurde von meiner Seite aus, mit ausgefülltem CN22.

Als die Artikel beim Käufer eintrafen, musste er laut seinen Angaben ( Diese sind im E-Mailverlauf bei Ebay ersichtlich), nochmals MwSt. von Frankreich bezahlen. Ich habe ausdrücklich nachgefragt ob es sich tatsächlich um Mehrwertsteuer handelt und nicht um Einfuhrsteuer. Die Antwort war , es handelt sich um MwSt.

Aus diesem Grund wurde ich ein wenig  unsicher, was und wie  Ihr bei Ebay die MwSt. abführt.

Nachricht 3 von 20
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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 10.12.2025 um 14.00 Uhr

Das müsste aber etwas deutlich angezeigt werden da es sonst falsche Tatsachen suggeriert.

 

Update zum letzten Teil der Frage meinst du folgt? Alles klar 🙂

Nachricht 4 von 20
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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 10.12.2025 um 14.00 Uhr

Hallo, liebes ebay-Team,

ich hätte gerne gewusst, ob ich die Möglichkeit habe bei einem englischen Händler, der mir aufgelistet wird, Ware zu bestellen, die aber in Großbritannien ausgeliefert werden soll? Es soll ein Weihnachtsgeschenk sein und es muss sowieso nach Großbriatnnien. Ich möchte den Zoll umgehen, da die Ware ja sowieso in dem Land des Kaufs bleiben soll.. Was muss ich da angeben? Kann ich trotzdem mit Paypal bezahlen? Ich habe leider Probleme den Lieferer anzuschreiben. "Käufer kontaktieren" funktioniert nicht. Vielen lieben Dank für Hilfe.

 

Christiane Mellenthin

 

Nachricht 5 von 20
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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 10.12.2025 um 14.00 Uhr


@itec-systems  schrieb:

 

Ich habe noch eine Frage zum Verkäuferschutz. Mir ist bekannt, dass Basis-Tracking nur bis 20 € abgesichert ist. Wenn mir beim Erstellen des Versandetiketts jedoch angezeigt wird, dass Verkäuferschutz besteht, gehe ich eigentlich davon aus, dass keine Wertbegrenzung gilt.
Warum wird der Verkäuferschutz also auch bei Artikeln über 20 € angezeigt?

Leider finde ich dazu keinen aktuellen eBay-Eintrag mehr. Wie ist die Regelung, wenn eine Ware über 20 € mit Basis-Tracking verschickt wird – insbesondere, wenn sie als „zugestellt“ markiert ist?
Gibt es beim Verkäuferschutz einen Unterschied zwischen

  • der Zustellbestätigung und

  • der 20-€-Wertgrenze beim Basis-Tracking?

Ich bin bisher von Folgendem ausgegangen:

  • Bis 20 € Warenwert: Versand mit Basis-Tracking reicht aus. Meldet der Käufer „Artikel nicht erhalten“, besteht Verkäuferschutz – egal, ob die Sendung als zugestellt markiert wurde oder nur einen ersten Scan hatte.

  • Über 20 € Warenwert: Verkäuferschutz besteht nur, wenn die Sendung als zugestellt markiert wurde.

Ist Annahme 2 korrekt oder nur der erste Punkt?

 

 

itecsystems_0-1765373088661.png

 

 Hallo @itec-systems! Beim Kauf von Internetmarken der Deutschen Post mit Matrixcode über die eBay-Versandplattform genießt man automatisch den Verkäuferschutz bei Verkäufer*innen mit einem Bestellwert (inkl. Porto) bis zu 20 €.

 

Ich muss das noch mal mitnehmen, da ich dir deine Frage aktuell nicht abschließend beantworten kann. Ein Update folgt demnächst.

Liebe Grüße

Miriam

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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 10.12.2025 um 14.00 Uhr


@murmu67  schrieb:

Hallo steffi@ebay 

Ich hatte letzte woche das Thema Mehrrwertsteuer angesprochen. Ich hoffe Du errinerst dich noch.

Du hast mir dann mitgeteilt das ich bei den Versanddokumenten die Steuernummer unbedingt angeben soll. Diese Nummer ist bei mir in den Zolldokumenten ( CN22 und CN23)  immer hnterlegt, so habe ich die  Vorlagen konfigurieret und benutze diese schon seit Jahren.

Was ist nun bei den Angaben des Käufers?

Es gibt Käufer die eine MwSt. oder IOSS- Nummer in den Adressdaten haben und ettliche die keine haben.

Die meisten Probleme gibt es leider mit den Käufern in der EU, welche keine MwSt. oder IOSS Nummer haben. It diese Nummer vorhanden, schreibe ich diese selbstverständlich auf das Zolldokument.

Was aber wenn keine Nummer vorliegt?

Gibt es da auch einen Lösungsansatz von Ebay?

Irgendwie muss es doch möglich sein zu kontrollieren ob die MwSt. von Ebay an das entsprechende Land abgeführt wurde, damit könnte ich auch die Kunden informieren.


Hallo @murmu67, gerne gehe ich erneut auf Deine Frage ein: wenn eine IOSS- oder MwSt.-Nummer beim/bei der Käufer*in angegeben ist, bring diese bitte wie gewohnt sichtbar auf dem Zolldokument an. 📦✉️

Falls keine Nummer vorhanden ist, ist das völlig in Ordnung – in diesen Fällen führt eBay die Mehrwertsteuer automatisch selbst ab, da wir steuerpflichtig für die Transaktion sind. 💶
Ich hatte ja schon letzte Woche erwähnt: Du kannst die Abgabe selbst nicht nachvollziehen oder kontrollieren, erhältst aber einen Beleg, dass eBay die Steuer eingezogen hat. 🧾

Lieben Gruß,

Steffi



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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 10.12.2025 um 14.00 Uhr

Mache ich gleich gerne miriam@ebay vielen Dank😃

 

Gemeldet ja,es kam jedoch immer " Das Angebot verstösst nicht gegen unsere Grundsötze " 😔

 

Lieben Gruß

Marc

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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 10.12.2025 um 14.00 Uhr


@mmstore74  schrieb:

Liebes community-team@ebay ,

 

habe aber auch noch eine Frage.

 

Mir ist aufgefallen das viele bei.....

Informationen zur Produktsicherheit und BarrierefreiheitInformationen zur Produktsicherheit und Barrierefreiheit

Ihrem eingenen Namen,Anschrift,E-mail Kontakdaten angeben,was aber absolut nicht sein darf,denn Sie sind weder Hersteller noch EU Verantwortlicher und auch weder keine Warnhinweise angegeben,wie kann sowas sein und wird sowas von Ebay nicht kontrolliert ?

 

Lieben Gruß

Marc


Hallo @mmstore74! Hast du schon mal versucht, die betroffenen Angebote über die Artikelseite zu melden? Kannst du uns bitte per Mail ein konkretes Beispiel melden, bei dem dir das aufgefallen ist - gerne ausnahmsweise an contactcommunity@ebay.com.

 

Liebe Grüße

Miriam

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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 10.12.2025 um 14.00 Uhr

 

Ich habe noch eine Frage zum Verkäuferschutz. Mir ist bekannt, dass Basis-Tracking nur bis 20 € abgesichert ist. Wenn mir beim Erstellen des Versandetiketts jedoch angezeigt wird, dass Verkäuferschutz besteht, gehe ich eigentlich davon aus, dass keine Wertbegrenzung gilt.
Warum wird der Verkäuferschutz also auch bei Artikeln über 20 € angezeigt?

Leider finde ich dazu keinen aktuellen eBay-Eintrag mehr. Wie ist die Regelung, wenn eine Ware über 20 € mit Basis-Tracking verschickt wird – insbesondere, wenn sie als „zugestellt“ markiert ist?
Gibt es beim Verkäuferschutz einen Unterschied zwischen

  • der Zustellbestätigung und

  • der 20-€-Wertgrenze beim Basis-Tracking?

Ich bin bisher von Folgendem ausgegangen:

  • Bis 20 € Warenwert: Versand mit Basis-Tracking reicht aus. Meldet der Käufer „Artikel nicht erhalten“, besteht Verkäuferschutz – egal, ob die Sendung als zugestellt markiert wurde oder nur einen ersten Scan hatte.

  • Über 20 € Warenwert: Verkäuferschutz besteht nur, wenn die Sendung als zugestellt markiert wurde.

Ist Annahme 2 korrekt oder nur der erste Punkt?

 

 

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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 10.12.2025 um 14.00 Uhr

Hallo steffi@ebay 

Ich hatte letzte woche das Thema Mehrrwertsteuer angesprochen. Ich hoffe Du errinerst dich noch.

Du hast mir dann mitgeteilt das ich bei den Versanddokumenten die Steuernummer unbedingt angeben soll. Diese Nummer ist bei mir in den Zolldokumenten ( CN22 und CN23)  immer hnterlegt, so habe ich die  Vorlagen konfigurieret und benutze diese schon seit Jahren.

Was ist nun bei den Angaben des Käufers?

Es gibt Käufer die eine MwSt. oder IOSS- Nummer in den Adressdaten haben und ettliche die keine haben.

Die meisten Probleme gibt es leider mit den Käufern in der EU, welche keine MwSt. oder IOSS Nummer haben. It diese Nummer vorhanden, schreibe ich diese selbstverständlich auf das Zolldokument.

Was aber wenn keine Nummer vorliegt?

Gibt es da auch einen Lösungsansatz von Ebay?

Irgendwie muss es doch möglich sein zu kontrollieren ob die MwSt. von Ebay an das entsprechende Land abgeführt wurde, damit könnte ich auch die Kunden informieren.

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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 10.12.2025 um 14.00 Uhr


@itec-systems  schrieb:

Hi,

 

ich habe hier unter Servicestatus Weltweit leider ein paar Einträge. Die sind meiner Meinung nach alle Quatsch, da ich natürlich auf alles immer reagiere sei es durch Beweisführung oder durch Tracking aber Ebay einfach gegen micht entschieden hat. Aber nur weil ich nicht Recht bekomme stimmt doch "ohne Klärung des Verkäufers" nicht?

 

Der erste Eintrag ist entfernt und der letzte Eintrag sollte auch entfernt sein, da wurde der Kundenservice schon mal kontaktiert wo ich auch Recht bekommen habe aber der ist immer noch da.

 

itecsystems_0-1765372304231.png

 


@itec-systems Hey. 🙂 Der Mangel vom 16.10. wurde auch korrekt von meinen Kollegen entfernt. Allerdings ist die Entfernung erst ab der neuen Servicestatus-Berechnung für dich sichtbar. 

 

Liebe Grüße,

Nina

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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 10.12.2025 um 14.00 Uhr


@mmstore74  schrieb:

Hallo zusammen, liebe community-team@ebay 

 

so,da das Jahresende immer näher rückt,wollte ich mich heute einmal bei allen bedanken,sowohl an den ganzen Mitglieder als auch natürlich bei den ganzen Ebay Ma`s.

 

Auch wenn wir nicht immer einer Meinung waren / sind,seid Ihr doch mega hilfreich und vor allem sehr wichtig für uns und dafür ein dickes.....

 

mmstore74_0-1765371998513.png

 

Wir sind doch eine starke Community und hoffe das es weiterhin so bleibt.

 

In diesen Sinne

Lieben Gruß

Marc

 


Hallo @mmstore74 , 

wir können auch nur uns bei jeden / allen Mitgliedern / dir unseren Dank aussprechen. Es ist natürlich nicht immer stets möglich es bei allen persönlich so zu gestalten, dass es auch gerecht ist. 

Aber ein kleines Trostpflaster hab ich meinerseits. Jedes graues Haar, wird nach Mitgliedern benannt.  

In diesem Sinne, wünsche wir auch Allen eine schöne restliche Jahreszeit. 😄

Beste Grüße

Patrick

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eBay
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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 10.12.2025 um 14.00 Uhr

Liebes community-team@ebay ,

 

habe aber auch noch eine Frage.

 

Mir ist aufgefallen das viele bei.....

Informationen zur Produktsicherheit und BarrierefreiheitInformationen zur Produktsicherheit und Barrierefreiheit

Ihrem eingenen Namen,Anschrift,E-mail Kontakdaten angeben,was aber absolut nicht sein darf,denn Sie sind weder Hersteller noch EU Verantwortlicher und auch weder keine Warnhinweise angegeben,wie kann sowas sein und wird sowas von Ebay nicht kontrolliert ?

 

Lieben Gruß

Marc

 

 

 
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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 10.12.2025 um 14.00 Uhr

Hi,

 

ich habe hier unter Servicestatus Weltweit leider ein paar Einträge. Die sind meiner Meinung nach alle Quatsch, da ich natürlich auf alles immer reagiere sei es durch Beweisführung oder durch Tracking aber Ebay einfach gegen micht entschieden hat. Aber nur weil ich nicht Recht bekomme stimmt doch "ohne Klärung des Verkäufers" nicht?

 

Der erste Eintrag ist entfernt und der letzte Eintrag sollte auch entfernt sein, da wurde der Kundenservice schon mal kontaktiert wo ich auch Recht bekommen habe aber der ist immer noch da.

 

itecsystems_0-1765372304231.png

 

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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 10.12.2025 um 14.00 Uhr


@oskar_der_wikinger  schrieb:

Hallo zusammen,

 

habe mich heute morgen wiedermal aufgeregt als ich mir ein Profil anschauen wollte weil sich ein User über eine "zu Unrecht" erhaltene rote Bewertung aufregte die er eben erhalten hatte.

Diese neue Bewertung stand bei mir 25er Einteilung auf Seite 2.

So jetzt Salz auf die Wunde "neueste" und "relevanteste" Bewertung?

Gibt es was neues?


Hallo @oskar_der_wikinger, ein Update zur Sortierlogik „neueste“ vs. „relevanteste“ Bewertungen habe ich aktuell leider noch nicht 😔. Das Thema ist weiterhin bei den zuständigen Kolleg*innen platziert, aber es gibt bisher keine konkrete Rückmeldung zur Umsetzung.

Dein Beispiel nehme ich aber sehr gerne auf und ergänze es in meiner Meldung an das Team 💬📩 – gerade solche realen Anwendungsfälle helfen uns dabei, die Auswirkungen im Alltag der Nutzer*innen besser sichtbar zu machen.

Danke, dass Du dranbleibst und immer wieder den Finger in die Wunde legst 🛠️ – nur so bleibt das Thema auch intern präsent! 💪

Lieben Gruß,

Steffi



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Nachricht 16 von 20
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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 10.12.2025 um 14.00 Uhr

Hallo zusammen, liebe community-team@ebay 

 

so,da das Jahresende immer näher rückt,wollte ich mich heute einmal bei allen bedanken,sowohl an den ganzen Mitglieder als auch natürlich bei den ganzen Ebay Ma`s.

 

Auch wenn wir nicht immer einer Meinung waren / sind,seid Ihr doch mega hilfreich und vor allem sehr wichtig für uns und dafür ein dickes.....

 

mmstore74_0-1765371998513.png

 

Wir sind doch eine starke Community und hoffe das es weiterhin so bleibt.

 

In diesen Sinne

Lieben Gruß

Marc

 

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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 10.12.2025 um 14.00 Uhr

Hallo zusammen,

 

habe mich heute morgen wiedermal aufgeregt als ich mir ein Profil anschauen wollte weil sich ein User über eine "zu Unrecht" erhaltene rote Bewertung aufregte die er eben erhalten hatte.

Diese neue Bewertung stand bei mir 25er Einteilung auf Seite 2.

So jetzt Salz auf die Wunde "neueste" und "relevanteste" Bewertung?

Gibt es was neues?


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Betreff: 💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 10.12.2025 um 14.00 Uhr

Wir sind startklar für Eure Fragen! 🎄

Lieben Gruß,

Steffi



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Nachricht 19 von 20
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Willkommen zur wöchentlichen eBay-Fragestunde mit dem eBay Community Team (miriam@ebay, patrick@ebay, steffi@ebay) & dem Community Support Team, welche eure Fragen beantworten werden. Sofern nicht anders angegeben, findet die Fragestunde jeden Mittwoch von 14:00 bis 15:00 Uhr statt.

Wenn ihr mehrere Fragen habt, erstellt bitte einen Beitrag pro Frage, damit wir so effektiver darauf eingehen können. Wenn eine Frage nicht direkt beantwortet werden kann, melden wir uns, sobald wir eine Rückmeldung für euch haben.